So funktioniert die Steuer auf Altfonds ab 2018
Die Gewinne von Altfonds, die bis 31. Dezember 2017 anfallen, bleiben steuerfrei. Um dies festzuhalten, tut der Gesetzgeber so, als würden Altfonds Ende 2017 fiktiv verkauft und wiederangeschafft. Alle Gewinne, die ab 2018 anfallen, werden dann nach der neuen Methodik versteuert: jährlich anhand einer Pauschale. Dabei greifen die jährlichen Freibeträge für Sparer.
Spannend wird es schließlich beim Verkauf des Fonds. Von der Wertsteigerung ab 1. Januar 2018 bis zum Verkaufstag gehen zunächst die bereits angesetzten Pauschalen ab. Anschließend fällt Abgeltungssteuer auf 70 Prozent des verbleibenden Gewinns an (Teilfreistellung).
Nun kommt der Freibetrag für Sparer von 100.000 Euro ins Spiel. Stand Januar 2017 ist noch nicht geklärt, ob der volle um die Pauschalen geminderte Gewinn den 100.000 Euro gegengerechnet wird oder der zusätzlich um die Teilfreistellung geminderte Gewinn. Letzterer Fall wäre für Sparer vorteilhafter. Um den Sachverhalt zu klären, braucht es gegebenenfalls noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
Beispiel: Besteuerung eines Fonds 2007 bis 2027
Angenommen, ein Anleger hätte mit einem ETF auf den MSCI World seit 2007 eine jährliche Rendite von 6 Prozent erzielt. Aus 50.000 Euro im Jahr 2007 wären Ende 2017 knapp 90.000 Euro geworden. Ende 2017 wird der Fonds nun fiktiv verkauft und der Gewinn von knapp 40.000 Euro steuerfrei fixiert.
Ab 2018 gelingt es dem Anleger, für weitere zehn Jahre 5 Prozent Rendite im Jahr zu erzielen. Ende 2028 hätte er dann weitere knapp 71.000 Euro Gewinn gemacht. Nach Anrechnung aller Pauschalen blieben ihm noch knapp 62.000 Euro als Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer, nach Teilfreistellung noch gut 43.000 Euro. Es würden gut 11.000 Euro Abgeltungssteuer anfallen.
Steuererstattung beantragen
Wer Altfonds nach 2018 verkauft, muss im Zweifel die Steuer erst einmal vorstrecken: Fondsanbieter führen die Abgeltungssteuer zunächst an das Finanzamt ab. Sparer müssen sich die Erstattung dann über die Steuererklärung zurückholen. Bislang ist noch unklar, ob und wie sie die Erstattung beantragen und ihren Freibetrag freischalten können. Klar ist bislang nur: Das Finanzamt verwaltet den Freibetrag pro Kopf.
... usw usw usw
siehe finanztip
hoffentlich gibts kein chaos und hoffentlich wirds nicht teuer
