Alles was "Off-Topic" ist oder die Märkte ganz allgemein betrifft. Hier findet Ihr Gelegenheit, euch in Form von Grundsatzdiskussionen, Glückwünschen, Streitereien oder Flirts auszutauschen.
ich bin momentan etwas verwirrt. irgendwann am anfang diesen jahres habe ich von einem gesetz gehört, was mir die festlegung einer obergrenze meiner telefongenühren ermöglichen soll. ich wollte dieses nun bei der telekom machen, aber die haben mir eine abfuhr erteilt und behauptet, daß sie soetwas nicht machen und auch nicht machen müssen. ähnlich bie e-plus die mir mitteilten, daß man dem gesetz mit der free-&-easy-variante genüge getan hätte. vertragskunden haben da keine möglichkeit!?
weiß jemand, ob die telcos im recht sind bzw. wo ich eine verständliche interpretation dieses gesetzes finde?
danke
genau diese verordnung habe ich gesucht, der §18 definiert den sachverhalt eindeutig und läßt den telcos auch keinen spielraum. ich habe auch nochmals die telekom und e-plus angerufen. die sind zwar immer noch der meinung, daß sie das nicht umsetzen brauchen, aber ich habe darauf gedrungen, eine schriftliche absage zu bekommen. somit bin ich für den fall der fälle abgesichert. naja, am freitag geht es erst einmal in den urlaub . da kann ich dann auch ein wenig auskurieren, nachdem ich letzte woche am dienstag unfreiwillig vom fahrrad abgestiegen bin und mir dabei frakturen an beiden ellenbogen zugezogen habe (radiuskopf gebrochen). man soll auch auf dem rad nicht rasen
naja, scherzhaft ist es schon bei bestimmten bewegungen, aber das schlimmste ist die langeweile, weil man kaum etwas machen kann
selbst internet macht kaum spass, wennman nur mit der linken hand agieren kann ...
aber es heilt ja hoffentlich schnell wieder