
"Steuersündern geht es zurzeit an den Kragen. Die Fahnder werten aktuell umfangreiche Daten aus den Steueroasen aus.
Zahlreiche Hausdurchsuchungen stehen an.

Was Betroffene tun können, wenn der Fahnder vor der Tür steht."

Moderatoren: oegeat, The Ghost of Elvis
Ich weiss nicht , ob ich mich freuen oder bedauern soll, dass ich zur ZeitBOERSEN-RAMBO hat geschrieben:Handelsblatt: wenn der Steuerfahnder 3 mal klingelt
"Steuersündern geht es zurzeit an den Kragen. Die Fahnder werten aktuell umfangreiche Daten aus den Steueroasen aus.
Zahlreiche Hausdurchsuchungen stehen an.![]()
Was Betroffene tun können, wenn der Fahnder vor der Tür steht."
Bei mir wird es so gemacht, wie der o.g. STB schreibt.lloyd bankfein hat geschrieben:in dem neuen geldanlagebriefschreibt ein Steuerberatuer über die Problematik bei ausländisch thes. Fonds
-wenn Sie bei ausl. Fonds wählen können, sollten sie die ausschüttende Variante bevorzugen
-bei Verkauf erfolgt ein Steuerabzug für sämtliche während der Besitzzeit des Fonds thesaurierten Erträge. Haben Sie diese Erträge in den vergangenen Jahren bereits in Ihrer Steuererklärung angegeben,so erfolgt eine Doppelbesteuerung.... Summe nachweisen ....die Sie in der Vergangenheit versteuert haben. Die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer wird Ihnen dann erstattet.....
Das ist mir immer noch unklar. In meiner Est-Erklärung sind zwar auch thes. Erträge vermerkt, aber diese wurden mir weder vom Finanzamt berechnet noch von der Bank versteuert. Versteh ich nicht, wo da etwas doppelt versteuert wird
@ Azrael-74: ausgezeichneter Kommentar, ganz meine Meinung!Azrael_74 hat geschrieben:Dass es letztendlich für die großen wieder Schlupflöcher geben wird und daher vor allem die Privaten zum Handkuss kommen, ist wohl nicht anders als bei jeder anderen Steuer auch... hier läge an der Politik, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. so könnte man z.B. um den Kleinanleger zu verschonen Transaktionen bis zu einer Summe von 100.000€ pro Monat bzw. 1 Mio.€ pro Jahr steuerfrei machen oder die Steuer überhaupt nur für kommerziellen Handel einführen nur wette ich mal, dass das nicht so kommt
Gemäß III. sollte ich zumindest bis Anfang Februar warten, wenn ich meine Anteile am Tweedy Browne Int. Value CHF (987163) verkaufen will.The Ghost of Elvis hat geschrieben: vom 9.12.2010:
Von finanzpartner.de :
I:
Die thesaurierten Erträge können der Abgeltungsteuer entzogen werden, bis die Fonds verkauft werden. Dafür müssen Sie aber die thesaurierten Erträge lückenlos in Ihre jährlichen Steuererklärung angeben (Risiko: Vergessen, die Erträge in der Steuererklärung anzugeben) und die Kaufbelege über Jahre sicher aufheben (Risko: Umzug, Zimmerbrand, schlecht sortierte Unterlagen im Erbfall, etc.), um Notfalls den Kaufzeitpunkt gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.
kein Problem wenn man die jährl. Steuerbescheinigung anfordert
II:
Beim Übertrag thesaurierender ausländischer Fonds ergibt sich ein gravierendes steuerliches Problem. Da die angefallenen ausschüttungsgleichen Gewinne je Anteil nicht mit übermittelt werden, kann die neue Lagerstelle diese auch nicht anrechnen. Dies führt dazu, daß bei Verkauf der übertragenen Anteile, der komplette akkumulierte ausschüttungsgleiche Gewinn seit Bestehen des Fonds an das Finanzamt abgeführt wird.
Auch wenn die Anteile nicht so lange gehalten wurden!
Sie erhalten die zuviel abgeführten Gewinne natürlich im Rahmen Ihrer Steuererklärung wieder zurück. Dazu müssen Sie aber den Kauf und den Übertrag der Anteile detailliert beim Finanzamt nachweisen.
Um diese Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, solche Fondsanteile nicht zu übertragen, sondern zu verkaufen und gegebenenfalls in Deutschland neu zu erwerben.
also grundsätlich keine ausl. thes. übertragen
III:
Wenn Sie einen ausländischen thesaurierenden Fonds nach Ablauf des Geschäftsjahres (Anmerkung von mir: kann abweichend vom Kalenderjahr sein) verkaufen und die Erträge des abgelaufenen Jahres noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, werden pauschal 6% des Fondswertes als ausschüttungsgleiche Erträge versteuert. Erst nachdem die Erträge veröffentlich wurden, werden die tatsächlichen Werte berücksichtigt. Sie sollten mit dem Verkauf daher sinnvollerweise immer warten, bis die Erträge veröffentlicht wurden.
Wenn Sie vorher verkaufen, wird Ihnen die zuviel gezahlte Steuer zwar bei Ihrer Steuererklärung angerechnet. Allerdings fehlt dieses Geld erst einmal in Ihrem Depot und kann sich nicht gewinnbringend vermehren.
auch kein Problem wenn man daran denkt
Nachsehen bei https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
Das ist sicher die einfachste Lösung, wenn man dabei nichtFondsfan hat geschrieben:Ich habe keine ausländischen thesaurierenden Fonds
mehr im Best und werde aus den genannten
Gründen auch keinen mehr kaufen.
Die Transparenz bei ebase bezüglich der Thesaurierungen ist eine Katastrophe, ich habe schon mehrmals mit den Leuten diskutiert und meine immer noch, dass die erhaltenen Steuerbescheinigungen teilweise fehlerhaft sind. Wie auch immer, bezüglich der Thesaur. kannst Du natürlich nur zurückholen, was Du in den Vorjahren bereits an Steuern auf die Thesaur. bezahlt hast und deswegen mit Verkauf womöglich "doppelt" versteuert hast. Hast Du das gar nicht getan (Thesaurierungen versteuert), bzw. kannst Du es nicht nachweisen, gibt's vom FA auch nichts zurück - egal was im Bundesanzeiger steht. Der erste Schritt wäre also zu prüfen was du diesbezüglich schon versteuert hast und was nicht...viel Glück mit den ebase-DatenThe Ghost of Elvis hat geschrieben: Und dann meinem Finanzamt mitteilen: bitte erstatten sie mir 7,13 Euro plus 7,52 Euro = 14,65 Euro ?
justBfree hat geschrieben:Die Transparenz bei ebase bezüglich der Thesaurierungen ist eine Katastrophe, ich habe schon mehrmals mit den Leuten diskutiert und meine immer noch, dass die erhaltenen Steuerbescheinigungen teilweise fehlerhaft sind. Wie auch immer, bezüglich der Thesaur. kannst Du natürlich nur zurückholen, was Du in den Vorjahren bereits an Steuern auf die Thesaur. bezahlt hast und deswegen mit Verkauf womöglich "doppelt" versteuert hast. Hast Du das gar nicht getan (Thesaurierungen versteuert), bzw. kannst Du es nicht nachweisen, gibt's vom FA auch nichts zurück - egal was im Bundesanzeiger steht. Der erste Schritt wäre also zu prüfen was du diesbezüglich schon versteuert hast und was nicht...viel Glück mit den ebase-DatenThe Ghost of Elvis hat geschrieben: Und dann meinem Finanzamt mitteilen: bitte erstatten sie mir 7,13 Euro plus 7,52 Euro = 14,65 Euro ?.