Beachten Sie die aktuellen Hinweise/Empfehlungen zur Vermögenssicherung
Veröffentlich am 30.10.2010 10:00:00 Uhr von Dr. Dietmar Siebholz
--------------------------------------------------------------------------------
Ich bin wegen meiner Veröffentlichung auf www.goldseiten.de von sehr vielen Interessenten angesprochen worden, weil diese von mir wissen wollten, was ich unter "Vermögenssicherung" verstehe.
Offenbar waren die ca. 500 Anfragenden darauf eingestellt, von mir Ratschläge zu einer neuen Zusammensetzung der verschiedenen Anlageformen zu erhalten oder weil sie wohl der Auffassung waren,
ich hätte eine neue Empfehlung nach meinem jahrelangen Trommeln pro Silber (und Gold) und mein späteres Engagement in den damals noch nicht so bekannten Seltenen Erden auszusprechen.
Nun, da sich diese Ratschläge für Engagements in den genannten Rohstoffen, die ich ja seit Jahren propagiert habe, auszahlen, wird ein solcher Hinweis natürlich ernster genommen als sonstige übliche Empfehlungen.
Meine Empfehlung wegen der Vermögenssicherung bezog sich aber nicht auf Anlagen, Aktien, Immobilien etc. sondern ging weiter, und zwar zielte sie auf grundsätzliche Einflüsse auf Ihre Investitionen.
Sie bezog sich darauf, dass langfristig unser Staatssystem und insbesondere dessen Finanzorgane keine Möglichkeit einer herkömmlichen Lösung haben, sondern die Überschuldung durch direkte gegen den Bürger (und zwar nicht gegen den Hartz-IV-Empfänger oder die anderen insgesamt ca. 40% der Bevölkerung, die von staatlichen Subventionen abhängig sind) gerichtete Maßnahmen "sozialverträglich geregelt" werden wird.
Oder glauben Sie allen Ernstes, dass unser Staat überhaupt in der Lage ist, die sich inzwischen auf kumuliert über 1,95.Billionen € belaufende Staatsverschuldung aus eigenen Ressourcen, Gewinnen, Vermögensveräußerungen etc. zurück zu führen?
Dabei habe ich die langfristigen Verbindlichkeiten wie aus den Pensionszusagen, aus der Rentenversicherung etc,, die weitaus höher als die aktuelle Verschuldungssumme sind, nicht einmal ansatzweise berücksichtigt.
Die von mir vorgetragene Empfehlung ging dahin, dass erst einmal das flüssige Vermögen in ein zuverlässiges EU-neutrales Land übertragen werden sollte, dass zuvor dann eine entsprechende Familieninstitution vorsorglich geschaffen werden musste, um für den für mich unvermeidlichen Fall des Falles für einen Vermögenstransfer, der dann sicherlich nicht mehr freizügig möglich wäre, bereit zu stehen. Wenn mich meine Schulkenntnisse aus dem evangelischen Religionsunterricht nicht täuschen, hatte Gottes rechtzeitige Warnung vor dem großen Regen Noah dazu veranlasst, seine Arche zu bauen.
Sie kennen wohl das Ergebnis….Wenn nicht, lesen Sie es einfach einmal in der Bibel nach. Ein sehr kluges Buch mit vielen auch heute noch anwendbaren praktischen Beispielen aus der Menschheitsgeschichte.
Ausgelöst hatte diese meine Reaktion die Entscheidung der Frau Merkel (ich werde es nie vergessen, denn es war an meinem Geburtstag Anfang Mai 2010) zum Bruch der im Zusammenhang mit der Aufgabe der DM, dem Beitritt zum Euro und den Verzicht auf die zentrale Funktion der Bundesbank geschlossenen Maastrichter Verträge.
Mit der Akzeptanz der Solidar-Haftung für Schulden anderer EU-Staaten waren die Dämme geöffnet.
Wir werden es nun bald erleben, was nach dem Bruch der Maastrichter Verträge geschieht und wie wir weiter in den Strudel der Haftungen für die Schulden Dritter hineingezogen werden.
Ende Mai 2010 sprach ich eine weitere Warnung aus:
Man werde, um diese Verpflichtungen auch erfüllen zu können, Kapitalverkehrskontrollen einführen müssen.
Man lachte schon damals über mich und konnte sich nicht vorstellen, dass es je zu Behinderungen des freien Kapitalverkehrs kommen könnte.
Ich - Jahrgang 1942 - habe solche Kontrollen schon mehrfach erlebt, auch im freien Deutschland, also sind diese für mich nichts Undenkbares. Fragen Sie einmal die Franzosen, die Italiener, die Spanier und Griechen, aber auch die US-Amerikaner zu diesem Thema. Sie haben allesamt einschlägige Erfahrungen und werden Ihnen das gern bestätigen. Schwache Staaten brauchen solche Zäune und Hindernisse und die Staaten, die für die Schwachen den Kopf hinhalten müssen (wie Deutschland), werden sie auch einführen müssen, um die Missstände der Schwachen finanziell ausgleichen zu können und um zu verhindern, dass Deutsche ihr Sparkapital nicht mehr zur Verfügung fder Regierung stellen wollen.
Frankreichs Präsident hat kürzlich schon einmal Kapitalverkehrskontrollen gefordert. Die Empfehlung verlief im Sande, aber Sarkozy wäre nicht Sarkozy, wenn er diese Idee aufgeben würde, sagte ich vor ca. zwei Monaten.
Unsere freie Presse - da dies wohl nicht sehr systemgünstig sein würde - hat diese Bemerkung des französischen Präsidenten schlicht unterschlagen, genauso wie die Berichterstattung über die Veranstaltung der vier gegen den Bruch der Maastrichter Verträge klagenden Professoren, die ich für ihren Einsatz bewundere, unterschlagen wurde. Man muss sich einmal vorstellen, da veranstalten vier anerkannte Professoren eine Tagung über unsere EU-Währung, es kommen so an die 700 Besucher und keiner berichtet davon. Das erinnert verdammt noch einmal an Zeiten des "Völkischen Beobachters" und des (alten) "Neuen Deutschlands".
Nein, ich muss mich berichtigen: Es waren Journalisten anwesend, ja sogar mit einem Fernsehteam, nämlich Russia TV, der internationale Kanal des russischen Fernsehens. So weit sind wir schon verkommen, dass die, die wir vierzig Jahre verdammt haben ob ihrer Intoleranz, nun nach ihrer inneren Wende für uns Vorbilder für freien Journalismus sind.
Zurück zu den Kapitalverkehrskontrollen und der Informationstiefe unserer (noch nicht gleichgeschalteten) Journaille.
Aus China musste ich über einen Artikel der Zeitung "Chinas People Daily" erfahren, dass sich am 18. Und 19. Oktober Sarkozy, Medvedev und Merkel in Deauville, einem romantischen Kanalhafen in Frankreich treffen wollen, um sich dort unter anderem über ein neues Welt-Reserve-Währungs-Konzept, über die Einschränkungen und Kontrolle der Finanz- und Agrarderivate und über die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen zu unterhalten.
Achtung, solche Hinweise sollten nicht übersehen werden.
Die Information des Publikum in unserer Demokratieform findet nach meiner Einschätzung wie folgt statt: Erst einmal labert irgendein drittklassiger Politiker über eine dann noch absurde Idee; wenn er nicht zerrissen wird, dann versinkt diese Idee im täglichen Nachrichtensumpf, später wird sie von einem schon etwas gewichtigeren Politiker wieder aufgegriffen, dementiert und oberflächlich diskutiert. Bald findet man dann das dafür gemachte Gesetz, oft nur als Anhang zu einem anderen Gesetz. Der dann aufgeregte Bürger wird mit dem Hinweis abgespeist "na, nach den Diskussionen in den letzten Monaten war es doch offensichtlich, dass es zu diesem neuen Gesetz kommen werde…"
Es ist gleiche Prinzip, uralt, aber immer wieder gut, mit dem Ziel, die Bevölkerung der westlichen Demokratien einzulullen, wie es zur Zeiten der Gründung der US-Notenbank FED im Jahre 1913 praktiziert wurde.
Den Politikern fällt ja auch nichts mehr Neues ein.
Aber offenbar sind wir ja so einfältig, dass wir sie nicht einmal zwingen, ihre Phantasie beflügeln müssen.
Also eine nochmalige Warnung:
Achten Sie auf den Informationsstand bezüglich Kapitalverkehrskontrollen. Am Ende des Weges wird es Kapitalverkehrskontrollen auch in der EU geben. Es trifft ja sowieso nur die fürchterlich Reichen, wird dann zur Beruhigung der Massen kommentiert werden. Die "Reichen" sind aber im Vertrauen gesagt, schon lange "republikflüchtig". Getroffen werden soll der deutsche Mittelstand.
Meinen Sie, ich höre die Flöhe husten? Dann fragen Sie einmal die Schweizerische Nationalbank, woher die enormen EURO-Zuflüsse kamen, die die Währungsreserven der Schweiz in den Monaten seit Anfang Mai 2010 nahezu verdoppeln ließen? Ich glaube an Fakten und da die Schweizer Industrie und die Wirtschaft in den letzten vier Monaten keine so exorbitante Steigerung ihres Exportes in den Euro-Raum zu verzeichnen hatte, werden es wohl eher und fast ausschließlich die Kapitaltransfers in den Franken gewesen sein.
"Vae victis", "wehe den Verlierern", hieß es im alten Rom. "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben", meinte Gorbatschow zu Erich Honecker kurz vor dem Ende der DDR. Denken Sie darüber nach.
© Dr. Dietmar Siebholz
wthlz2@gmx.de
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben
Moderator: oegeat
- martinsgarten
- Trader-insider Supermember
- Beiträge: 3673
- Registriert: 12.02.2009 11:28
- Wohnort: 18442 Negast bei Stralsund
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben
„Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“
(Albert Einstein, 1879–1955)
(Albert Einstein, 1879–1955)
- martinsgarten
- Trader-insider Supermember
- Beiträge: 3673
- Registriert: 12.02.2009 11:28
- Wohnort: 18442 Negast bei Stralsund
Der Kauf der Bankdaten war nur Drohkulisse
Von Bruno Schletti.
In der Schweiz sind bis heute keine Rechtshilfebegehren aus dem benachbarten Ausland eingegangen, die auf gestohlenen Bankdaten basieren.
Sagen die Behörden.
Genau wissen sie es aber nicht.
Als der Liechtensteiner Heinrich Kieber 2006 dem deutschen Bundesnachrichtendienst Kundendaten der fürstlichen LGT-Bank anbot und dafür 5 Millionen Euro kassierte, verfolgte die Schweiz dies eher belustigt als aufgeschreckt. Wenig später wurden allerdings auch Schweizer Banken von der Datenklau-Welle erfasst – mit beeindruckenden Folgen. Das Bankgeheimnis geriet ins Schwanken. Eine Bank nach der anderen hisste die Flagge der Weissgeldstrategie. Und Bundesrat Hans-Rudolf Merz sandte Diplomaten aus, um den Schaden zu begrenzen.
Wenn nicht alles täuscht, diente der rechtlich umstrittene Kauf der gestohlenen Daten durch ausländische Behörden einzig und allein dem Zweck, politischen Druck aufzubauen – gegen den Schweizer Finanzplatz und gegen tatsächliche oder potenzielle Steuersünder. Ausländische Rechtshilfebegehren, die auf dem Ankauf gestohlener Daten gründen, sind bis heute keine eingegangen. Das bestätigt Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz. Das bestätigt auch die zuständige Abteilung der Zürcher Staatsanwaltschaft.
Die Sache hat einen Haken
Die Sache hat allerdings einen Haken. So einfach lässt sich nicht feststellen, auf was sich eine ausländische Behörde stützt, wenn sie ein Rechtshilfebegehren einreicht. «Aus welcher Quelle das Ersuchen beruht, können wir oft nur mutmassen», sagt Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt im Kanton St. Gallen.
«Es gibt sicher Fälle von Rechtshilfegesuchen, die wir besonders aufmerksam prüfen», sagt Galli vom Bundesamt für Justiz. Er zählt drei Kriterien auf: Fiskaldelikte, Begehren von Ländern, die Bankdaten gekauft haben, und Fälle, die Banken betreffend, wo Daten gestohlen worden sind. Zudem müsse eine ersuchende Behörde darlegen, wie sie zu ihrem Verdacht kommt – etwa aufgrund einer Hausdurchsuchung oder einer Zeugenbefragung. «Wenn sich ein Begehren auf Datenkauf abstützt, dürfte die Begründung eher dürftig ausfallen», meint Galli. «Dann fragen wir nach.»
Bund will einheitliche Politik
Ganz zu trauen scheint die Bundesbehörde den Kantonen jedoch nicht. In einem Schreiben vom 4. Oktober erinnert der Chef der eidgenössischen Rechtshilfe, Pascal Gossin, daran, dass nach Meinung der Aufsichtsbehörde Rechtshilfebegehren abgewiesen werden müssen, die aufgrund gestohlener Bankdaten erfolgen. Gossin ersucht die Kantone, «uns künftig über alle ausländischen Rechtshilfegesuche zu informieren, welche sich Ihrer Meinung nach auf gestohlene Daten stützen».
Der Brief sei kein Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Kantonen, sagt Galli. Man wolle nur Klarheit schaffen und eine einheitliche Praxis gewährleisten. Der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob glaubt zwar, dass ein Teil seiner Kollegen empfindlich auf Einmischungsversuche in die kantonale Hoheit reagiert. Er selbst aber findet, dass ein koordiniertes Vorgehen in diesem Fall sinnvoll ist. «Es wäre schlecht, wenn Deutschland im einen Kanton Rechtshilfe erhielte, im andern aber nicht – je nachdem, wohin das Begehren geschickt würde.» Deshalb stellt sich Hansjakob hinter das Vorgehen der Berner Behörde: «Es ist richtig, wenn der Bund koordinierend eingreift und eine einheitliche Praxis anstrebt.»
Auch bei der für Rechtshilfe zuständigen Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich betont man die enge Zusammenarbeit mit Bern. Gemäss Staatsanwalt Marcel Strassburger hat Zürich bereits im Juni beim Bundesamt um eine «einheitliche Linie» im Umgang mit dem Datenklau bei Rechtshilfefragen gebeten. Zürich pflege Bern auch über erlassene Verfügungen in Rechtshilfeverfahren zu orientieren. Galli räumt allerdings ein, dass Kantone «rein theoretisch» Verfügungen erlassen können, ohne dass man in Bern davon erfährt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 29.10.2010, 13:01 Uhr
Von Bruno Schletti.
In der Schweiz sind bis heute keine Rechtshilfebegehren aus dem benachbarten Ausland eingegangen, die auf gestohlenen Bankdaten basieren.
Sagen die Behörden.
Genau wissen sie es aber nicht.
Als der Liechtensteiner Heinrich Kieber 2006 dem deutschen Bundesnachrichtendienst Kundendaten der fürstlichen LGT-Bank anbot und dafür 5 Millionen Euro kassierte, verfolgte die Schweiz dies eher belustigt als aufgeschreckt. Wenig später wurden allerdings auch Schweizer Banken von der Datenklau-Welle erfasst – mit beeindruckenden Folgen. Das Bankgeheimnis geriet ins Schwanken. Eine Bank nach der anderen hisste die Flagge der Weissgeldstrategie. Und Bundesrat Hans-Rudolf Merz sandte Diplomaten aus, um den Schaden zu begrenzen.
Wenn nicht alles täuscht, diente der rechtlich umstrittene Kauf der gestohlenen Daten durch ausländische Behörden einzig und allein dem Zweck, politischen Druck aufzubauen – gegen den Schweizer Finanzplatz und gegen tatsächliche oder potenzielle Steuersünder. Ausländische Rechtshilfebegehren, die auf dem Ankauf gestohlener Daten gründen, sind bis heute keine eingegangen. Das bestätigt Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz. Das bestätigt auch die zuständige Abteilung der Zürcher Staatsanwaltschaft.
Die Sache hat einen Haken
Die Sache hat allerdings einen Haken. So einfach lässt sich nicht feststellen, auf was sich eine ausländische Behörde stützt, wenn sie ein Rechtshilfebegehren einreicht. «Aus welcher Quelle das Ersuchen beruht, können wir oft nur mutmassen», sagt Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt im Kanton St. Gallen.
«Es gibt sicher Fälle von Rechtshilfegesuchen, die wir besonders aufmerksam prüfen», sagt Galli vom Bundesamt für Justiz. Er zählt drei Kriterien auf: Fiskaldelikte, Begehren von Ländern, die Bankdaten gekauft haben, und Fälle, die Banken betreffend, wo Daten gestohlen worden sind. Zudem müsse eine ersuchende Behörde darlegen, wie sie zu ihrem Verdacht kommt – etwa aufgrund einer Hausdurchsuchung oder einer Zeugenbefragung. «Wenn sich ein Begehren auf Datenkauf abstützt, dürfte die Begründung eher dürftig ausfallen», meint Galli. «Dann fragen wir nach.»
Bund will einheitliche Politik
Ganz zu trauen scheint die Bundesbehörde den Kantonen jedoch nicht. In einem Schreiben vom 4. Oktober erinnert der Chef der eidgenössischen Rechtshilfe, Pascal Gossin, daran, dass nach Meinung der Aufsichtsbehörde Rechtshilfebegehren abgewiesen werden müssen, die aufgrund gestohlener Bankdaten erfolgen. Gossin ersucht die Kantone, «uns künftig über alle ausländischen Rechtshilfegesuche zu informieren, welche sich Ihrer Meinung nach auf gestohlene Daten stützen».
Der Brief sei kein Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Kantonen, sagt Galli. Man wolle nur Klarheit schaffen und eine einheitliche Praxis gewährleisten. Der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob glaubt zwar, dass ein Teil seiner Kollegen empfindlich auf Einmischungsversuche in die kantonale Hoheit reagiert. Er selbst aber findet, dass ein koordiniertes Vorgehen in diesem Fall sinnvoll ist. «Es wäre schlecht, wenn Deutschland im einen Kanton Rechtshilfe erhielte, im andern aber nicht – je nachdem, wohin das Begehren geschickt würde.» Deshalb stellt sich Hansjakob hinter das Vorgehen der Berner Behörde: «Es ist richtig, wenn der Bund koordinierend eingreift und eine einheitliche Praxis anstrebt.»
Auch bei der für Rechtshilfe zuständigen Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich betont man die enge Zusammenarbeit mit Bern. Gemäss Staatsanwalt Marcel Strassburger hat Zürich bereits im Juni beim Bundesamt um eine «einheitliche Linie» im Umgang mit dem Datenklau bei Rechtshilfefragen gebeten. Zürich pflege Bern auch über erlassene Verfügungen in Rechtshilfeverfahren zu orientieren. Galli räumt allerdings ein, dass Kantone «rein theoretisch» Verfügungen erlassen können, ohne dass man in Bern davon erfährt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 29.10.2010, 13:01 Uhr
„Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“
(Albert Einstein, 1879–1955)
(Albert Einstein, 1879–1955)
- martinsgarten
- Trader-insider Supermember
- Beiträge: 3673
- Registriert: 12.02.2009 11:28
- Wohnort: 18442 Negast bei Stralsund
Man beachte den CHF - steigt er noch ? 
Man muß die Schweiz nicht zwingen.
Das hat der markt gemacht.
Der Schweiz wäre IHR Franken zum Verhängnis geworden.
Der Vertrag miit D hat das "Problem" geklärt
UND - viel darüber in der Presse gelesen ?
(siehe 1. Beitrag)
Die Schweiz lüftet das Bankgeheimnis
Bern/Berlin. Berlin und Bern besiegeln das Ende des alten Bankgeheimnisses.
Die Finanzminister Schäuble und Merz wollen eine Abgeltungssteuer einführen und unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Schweiz wird an Anziehungskraft für Steuersünder aus Deutschland verlieren:
Beide Länder einigten sich nun in Bern auf eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.
Diese Abgabe soll in Zukunft für Anleger aus der Bundesrepublik gelten, die in dem Alpenland Geld horten. Auch die unversteuerten Altvermögen der Deutschen in der Schweiz sollen angezapft werden:
Experten schätzen, dass Deutsche über 140 Milliarden Euro Schwarzgeld auf helvetische Konten geschafft haben.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und sein Schweizer Kollege Hans-Rudolf Merz unterzeichneten in Bern eine Erklärung über die Abgeltungssteuer und die unversteuerten Altvermögen.
Zudem signierten die Ressortleiter ein neues Doppelbesteuerungsabkommen nach den Standards der OECD. Die Vereinbarungen besiegeln praktisch das Ende des alten Schweizer Bankgeheimnisses.
"Es ist ein guter Tag", sagte Schäuble bei der Unterzeichnung.
Und der abtretende Schweizer Finanzminister betonte:
"Die Aussicht auf mögliche Steuerhinterziehung soll in Zukunft kein Element in den Anlageüberlegungen deutscher Steuerzahler mehr darstellen."
Der seit Jahren ausgetragene Steuerstreit zwischen Berlin und Bern verliert somit an Schärfe. Vor allem Schäubles Vorgänger im Finanzministerium, Peer Steinbrück, hatte mit harter Rhetorik ("Zuckerbrot und Peitsche" für die Eidgenossen) die Nachbarn aufgeschreckt.
Allerdings müssen beide Seiten über die Details der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und der Besteuerung der nichtdeklarierten Altvermögen noch verhandeln.
Ab Anfang 2011 soll es losgehen.
Die Kontrahenten müssen etwa festlegen, wie hoch die Abgeltungssteuer sein soll.
Die Schweizer wollen einen möglichst niedrigen Satz - je geringer die Abgabe, desto attraktiver der helvetische Finanzplatz für deutsche Kunden. Berlin hingegen drängt auf eine hohe Abgeltungssteuer:
Die Abgabe soll dem klammen deutschen Fiskus Millionenbeträge in die Kasse spülen.
Finanzminister Schäuble wollte sich jedoch nicht an "Spekulationen" über die kommenden Einnahmen beteiligen.
Laut Schweizer Bankenkreisen könnten sich die Verhandlungsführer auf einen Satz zwischen 25 und 30 Prozent einigen. "Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist", betonte das Schweizer Finanzministerium nach der Einigung. Fest steht auch: Schweizer Banken wie die UBS oder die Credit Suisse sollen als Inkassostellen für den deutschen Fiskus arbeiten. Die Eidgenossen ziehen die Abgeltungssteuer von den Erträgen ab und überweisen die Beträge an den nördlichen Nachbarn.
Deutsche Steuersünder sollen erst gar nicht auf die Idee kommen, sich der Abgeltungssteuer zu entziehen. Um das zu erreichen, einigten sich Schäuble und Merz auf ein Abschreckungsinstrument: Deutsche Behörden können Amtshilfegesuche an ihre Schweizer Kollegen richten, "die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen". Diese Gesuche sollen zahlenmäßig beschränkt sein und die Deutschen müssen einen klaren Verdacht hegen. Sammelanfragen sind ausgeschlossen. Die Folge: Das einstmals als sakrosankt geltende Schweizer Bankgeheimnis wird massiv geschwächt.
Auch das neue OECD-Doppelbesteuerungsabkommen untergräbt das Schweizer Bankgeheimnis entscheidend: Denn in Zukunft darf die Eidgenossenschaft nicht mehr zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterscheiden. Bisher leisten die Schweizer bei Steuerbetrug Amtshilfe an deutsche Behörden, bei Steuerhinterziehung jedoch nicht. Deutsche Steuerhinterzieher blieben somit in der Schweiz unbehelligt.
Während Schäuble und Merz zu der Abgeltungssteuer einige konkrete Angaben machten, bleibt die zukünftige steuerliche Behandlung der undeklarierten Altvermögen vage. "Unversteuerte Altgelder sollen regularisiert werden", heißt es lapidar in einer Mitteilung des Berner Finanzministeriums. Sie sollen also regulär steuerlich behandelt werden. Laut Schweizer Experten könnte Berlin bis zu 25 Prozent der unversteuerten Altvermögen verlangen.
Neben der Abgeltungssteuer und den Altvermögen wollen Schweizer und Deutsche über weitere Streitpunkte verhandeln: Der gegenseitige Marktzutritt für Finanzinstitute, der Ankauf von Steuersünderdaten und die mögliche Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.

Man muß die Schweiz nicht zwingen.
Das hat der markt gemacht.
Der Schweiz wäre IHR Franken zum Verhängnis geworden.
Der Vertrag miit D hat das "Problem" geklärt
UND - viel darüber in der Presse gelesen ?

Die Schweiz lüftet das Bankgeheimnis
Bern/Berlin. Berlin und Bern besiegeln das Ende des alten Bankgeheimnisses.
Die Finanzminister Schäuble und Merz wollen eine Abgeltungssteuer einführen und unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Schweiz wird an Anziehungskraft für Steuersünder aus Deutschland verlieren:
Beide Länder einigten sich nun in Bern auf eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.
Diese Abgabe soll in Zukunft für Anleger aus der Bundesrepublik gelten, die in dem Alpenland Geld horten. Auch die unversteuerten Altvermögen der Deutschen in der Schweiz sollen angezapft werden:
Experten schätzen, dass Deutsche über 140 Milliarden Euro Schwarzgeld auf helvetische Konten geschafft haben.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und sein Schweizer Kollege Hans-Rudolf Merz unterzeichneten in Bern eine Erklärung über die Abgeltungssteuer und die unversteuerten Altvermögen.
Zudem signierten die Ressortleiter ein neues Doppelbesteuerungsabkommen nach den Standards der OECD. Die Vereinbarungen besiegeln praktisch das Ende des alten Schweizer Bankgeheimnisses.
"Es ist ein guter Tag", sagte Schäuble bei der Unterzeichnung.
Und der abtretende Schweizer Finanzminister betonte:
"Die Aussicht auf mögliche Steuerhinterziehung soll in Zukunft kein Element in den Anlageüberlegungen deutscher Steuerzahler mehr darstellen."
Der seit Jahren ausgetragene Steuerstreit zwischen Berlin und Bern verliert somit an Schärfe. Vor allem Schäubles Vorgänger im Finanzministerium, Peer Steinbrück, hatte mit harter Rhetorik ("Zuckerbrot und Peitsche" für die Eidgenossen) die Nachbarn aufgeschreckt.
Allerdings müssen beide Seiten über die Details der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und der Besteuerung der nichtdeklarierten Altvermögen noch verhandeln.
Ab Anfang 2011 soll es losgehen.
Die Kontrahenten müssen etwa festlegen, wie hoch die Abgeltungssteuer sein soll.
Die Schweizer wollen einen möglichst niedrigen Satz - je geringer die Abgabe, desto attraktiver der helvetische Finanzplatz für deutsche Kunden. Berlin hingegen drängt auf eine hohe Abgeltungssteuer:
Die Abgabe soll dem klammen deutschen Fiskus Millionenbeträge in die Kasse spülen.
Finanzminister Schäuble wollte sich jedoch nicht an "Spekulationen" über die kommenden Einnahmen beteiligen.
Laut Schweizer Bankenkreisen könnten sich die Verhandlungsführer auf einen Satz zwischen 25 und 30 Prozent einigen. "Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist", betonte das Schweizer Finanzministerium nach der Einigung. Fest steht auch: Schweizer Banken wie die UBS oder die Credit Suisse sollen als Inkassostellen für den deutschen Fiskus arbeiten. Die Eidgenossen ziehen die Abgeltungssteuer von den Erträgen ab und überweisen die Beträge an den nördlichen Nachbarn.
Deutsche Steuersünder sollen erst gar nicht auf die Idee kommen, sich der Abgeltungssteuer zu entziehen. Um das zu erreichen, einigten sich Schäuble und Merz auf ein Abschreckungsinstrument: Deutsche Behörden können Amtshilfegesuche an ihre Schweizer Kollegen richten, "die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen". Diese Gesuche sollen zahlenmäßig beschränkt sein und die Deutschen müssen einen klaren Verdacht hegen. Sammelanfragen sind ausgeschlossen. Die Folge: Das einstmals als sakrosankt geltende Schweizer Bankgeheimnis wird massiv geschwächt.
Auch das neue OECD-Doppelbesteuerungsabkommen untergräbt das Schweizer Bankgeheimnis entscheidend: Denn in Zukunft darf die Eidgenossenschaft nicht mehr zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterscheiden. Bisher leisten die Schweizer bei Steuerbetrug Amtshilfe an deutsche Behörden, bei Steuerhinterziehung jedoch nicht. Deutsche Steuerhinterzieher blieben somit in der Schweiz unbehelligt.
Während Schäuble und Merz zu der Abgeltungssteuer einige konkrete Angaben machten, bleibt die zukünftige steuerliche Behandlung der undeklarierten Altvermögen vage. "Unversteuerte Altgelder sollen regularisiert werden", heißt es lapidar in einer Mitteilung des Berner Finanzministeriums. Sie sollen also regulär steuerlich behandelt werden. Laut Schweizer Experten könnte Berlin bis zu 25 Prozent der unversteuerten Altvermögen verlangen.
Neben der Abgeltungssteuer und den Altvermögen wollen Schweizer und Deutsche über weitere Streitpunkte verhandeln: Der gegenseitige Marktzutritt für Finanzinstitute, der Ankauf von Steuersünderdaten und die mögliche Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.
- Dateianhänge
-
- Euro-CHF 29-10-2010.jpg (34.68 KiB) 4340 mal betrachtet
„Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“
(Albert Einstein, 1879–1955)
(Albert Einstein, 1879–1955)
- oegeat
- Charttechniker
- Beiträge: 21344
- Registriert: 17.12.2000 00:00
- Wohnort: Vienna - Austria
- Kontaktdaten:
mein Kommentar dazu ..wer sich erwischen lässt und das jetzt ist selber Schuld......... den wer seine Kohle ins Ausland bring und dort auf eigenen Namen und nicht in einer Verschachtelten Konstruktion es parkt ist in meinen Augen von haus aus nicht der hellste
Der Gewinn liegt im Einkauf. Alles wird besser, man muss nur warten können !
youtube
facebook
Discord
DIVIdendenBrummer.de 
Alle meine Beträge sind nur meine private Meinung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar oder sind Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Finanzmarktinstrumenten.
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte: evtl. sind besprochene Wertpapiere in meinem privaten Depot enthalten




Alle meine Beträge sind nur meine private Meinung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar oder sind Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Finanzmarktinstrumenten.
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte: evtl. sind besprochene Wertpapiere in meinem privaten Depot enthalten
- martinsgarten
- Trader-insider Supermember
- Beiträge: 3673
- Registriert: 12.02.2009 11:28
- Wohnort: 18442 Negast bei Stralsund
Aus meiner Sicht herrscht jetzt bei einigen so etwas wie Panik und Angst.oegeat hat geschrieben:mein Kommentar dazu ..wer sich erwischen lässt und das jetzt ist selber Schuld......... den wer seine Kohle ins Ausland bring und dort auf eigenen Namen und nicht in einer Verschachtelten Konstruktion es parkt ist in meinen Augen von haus aus nicht der hellste
Diese beiden waren noch nie ein guter Ratgeber.
Es kommt dazu, dass die Leute zwar jeden Tag 8 und mehr Stunden arbeiten gehen, aber sich nicht einmal pro tag 10 Minuten mit ihrem Vermögen beschäftigen - das läßt man andere machen.
Da ist dann Bruder Ratlos der Sieger.
„Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“
(Albert Einstein, 1879–1955)
(Albert Einstein, 1879–1955)
- oegeat
- Charttechniker
- Beiträge: 21344
- Registriert: 17.12.2000 00:00
- Wohnort: Vienna - Austria
- Kontaktdaten:
aber sich nicht einmal pro tag 10 Minuten mit ihrem Vermögen beschäftigen - das läßt man andere machen.
genau wobei dann wenn mans andere machen lasst viele erst wieder rein pfuschen ... weil beim Geld sind alle sooooooo schlau
genau wobei dann wenn mans andere machen lasst viele erst wieder rein pfuschen ... weil beim Geld sind alle sooooooo schlau
Der Gewinn liegt im Einkauf. Alles wird besser, man muss nur warten können !
youtube
facebook
Discord
DIVIdendenBrummer.de 
Alle meine Beträge sind nur meine private Meinung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar oder sind Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Finanzmarktinstrumenten.
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte: evtl. sind besprochene Wertpapiere in meinem privaten Depot enthalten




Alle meine Beträge sind nur meine private Meinung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar oder sind Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Finanzmarktinstrumenten.
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte: evtl. sind besprochene Wertpapiere in meinem privaten Depot enthalten