Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur aktuellen Situation auf dem internationalen Finanzmarkt.
Die weltweite Finanzkrise hat zu einer ernsten Belastung der Funktionsfähigkeit des deutschen und internationalen Finanzsystems geführt. Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel geführte Bundesregierung hat deshalb am Montag, dem 13. Oktober 2008, mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes in Deutschland auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz noch in derselben Woche beraten und beschlossen und damit einen eindrucksvollen Beweis gegeben für die Handlungsfähigkeit der Politik über Parteigrenzen hinweg. Damit ist ein erster wichtiger Baustein für eine neue Finanzmarktverfassung geschaffen, mit der die Fehler und Entwicklungen in Zukunft verhindert werden sollen, die zu dieser Krise maßgeblich beigetragen haben.
Die von der CDU geführte Bundesregierung hat mit dem jetzt verabschiedeten Maßnahmenpaket folgende Ziele verfolgt:
Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich um ihre Sparguthaben keine Sorgen machen, Sparguthaben bei deutschen Sparkassen und Banken sind sicher.
Für private Haushalte, aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen muss weiterhin ein verlässliches Bankensystem zur Verfügung stehen. Die deutsche Wirtschaft insgesamt darf durch die Finanzkrise nicht dauerhaft geschädigt werden.
Hilfe vom Staat für die Rettung notleidender Banken gibt es nicht zum Nulltarif, wer sich verspekuliert hat, muss einen Preis zahlen: Wenn Steuermittel für die Rettung von Finanzinstituten bereit gestellt werden, wird der Staat im Gegenzug dafür Gebühren erheben und Anteile erwerben und Einfluss auf die Geschäftspolitik erhalten, bis hin zur Höhe der Managergehälter.
Es ist richtig, die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland und weltweit zu stärken, denn die Krise hat erneut bestätigt, dass Kapitalismus in Reinform ebenso wenig funktioniert wie Sozialismus. Die CDU will den Märkten auch im internationalen Rahmen eine klare Ordnung geben.
Zur Erreichung dieser Ziele ist eine Art Rettungsschirm mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro gespannt worden. Davon bilden 400 Milliarden Euro den Rahmen für Staatsgarantien, die nicht automatisch zu Ausgaben des Staates führt. Dieser Prozess ist mit den Ländern der Euro-Zone international abgestimmt. Es gab zu dieser Rettungsaktion keine Alternative: Das fehlende Vertrauen der Banken untereinander hätte ohne den Eingriff des Staates das gesamte Zahlungssystem zum Erliegen gebracht mit unvorstellbaren Folgen für die gesamte Wirtschaft, die Arbeitsplätze und alle Menschen in unserem Land. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass der Staat in dieser Situation die Banken retten muss, um die Bürger zu schützen!
Im Einzelnen sind folgende Bestandteile des Rettungsschirms vorgesehen:
Zunächst wird in Form eines Sondervermögensatzes nach Artikel 110 und 115 Grundgesetz der so genannte Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) errichtet. Der Fonds dient der Stabilisierung des Finanzmarktes indem er dazu beiträgt, das Vertrauen unter den Banken wieder her zustellen. So wird auch der notwendige Geldfluss zwischen den Instituten wieder in Gang gesetzt, der fast vollständig zum Erliegen gekommen war. Liquiditätsengpässe und Kreditklemmen können überwunden und wenn nötig die fehlende Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen gestärkt werden.
Der Fonds kann Garantien bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro für bestimmte Verbindlichkeiten der Finanzmarktunternehmen übernehmen, um Liquiditätsengpässe zu beheben. Dafür müssen die Unternehmen eine Gebühr an den Fonds bezahlen. Dabei ist zu beachten: Eine Garantie ist keine Zahlung! Wenn eine solche Garantie abgegeben wird bedeutet das noch nicht, dass Steuergelder dafür aufgewendet werden müssen! Der Fonds muss nur dann zahlen, wenn ein Geldinstitut seine Verbindlichkeiten tatsächlich nicht zurückzahlen kann. Dass es überhaupt soweit kommt geschweige denn in welchem Umfang ist nicht gesagt.
Zum anderen kann der Fonds in Höhe von 70 Milliarden Euro bestimmte erworbene Risikopositionen (z.B. Wertpapiere) absichern und sich an der Stabilisierung des Eigenkapitals von Unternehmen des Finanzsektors beteiligen (z.B. durch den Erwerb von Geschäftsanteilen am jeweiligen Unternehmen). Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Betrag auf 80 Milliarden Euro erhöht werden.
Ein Unternehmen das die Hilfe des Staates in Anspruch nimmt, muss sich ganz klaren Auflagen unterwerfen. Deswegen ist im Gegenzug eine Reihe von Eingriffen in die Unternehmen vorgesehen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die geschäftspolitische Ausrichtung des Unternehmens, die Managementvergütung und die Dividendenausschüttungen. Nur wenn ein Unternehmen verantwortlich damit umgeht, kann es die Hilfe des Staates in Anspruch nehmen.
Der Fonds ist auf ein Jahr, bis Ende 2009, zeitlich begrenzt. Aber die Abwicklung kann danach einige Jahre in Anspruch nehmen. Jährlich werden Abrechnungen, die dem Bundeshaushalt beigefügt werden, erstellt, zudem werden Haushalts- und Finanzausschuss des Deutschen Bundestages regelmäßig informiert. Da der Fonds Sicherheiten, die er bei der Kreditvergabe erhält, später auch wieder veräußern wird, lässt sich gegenwärtig nicht sagen, ob es überhaupt ein Defizit geben wird und wie hoch es ausfallen könnte. Der Bundestagshaushaltsausschuss wird ein Gremium bilden, um diese Fragen zu überwachen.
Die CDU-geführte Bundesregierung lässt es zudem keineswegs bei den geschilderten Maßnahmen bewenden. Als weiteren Baustein für eine neue Finanzmarktverfassung wird sie noch in diesem Jahr Vorschläge für eine Verbesserung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vorlegen, die die Eingriffsmöglichkeiten der Finanzmarktaufsichten in Krisenzeiten verbessern. Und noch in dieser Legislaturperiode wird die Bundesregierung Vorschläge unterbreiten für eine engere Verzahnung der Deutschen Bundesbank und der BaFin und zur Verbesserung der europäischen und internationalen Finanzmarktaufsicht.
Die Soziale Marktwirtschaft zeichnet sich durch einen festgelegten Rahmen aus, in dem die Wettbewerbsvoraussetzungen sichergestellt werden: Schutz vor Marktbarrieren, Schutz vor Machtmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen und die Herstellung von Marktransparenz. Weil in Deutschland diese Kriterien im Grundsatz erfüllt sind, hat sich das Wirtschafts- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik jahrzehntelang bewährt und gilt vielen Ländern als Vorbild. Ziel muss es nun sein, zügig zu den internationalen Vereinbarungen zu kommen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits auf dem G 8 Gipfel in Heiligendamm vorgeschlagen hat, um den Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft auch international zu verankern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kaufmann
Team Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle
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