Arbeitslosengeld für Ältere wid gekürzt

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lodo
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Arbeitslosengeld für Ältere wid gekürzt

Beitrag von lodo »

Scharfe Zäsur » Am kommenden Mittwoch tritt eine einschneidende Sparmaßnahme beim Arbeitslosengeld in Kraft: Wer älter als 55 Jahre ist und sich nach dem 1. Februar arbeitslos meldet, erhält Arbeitslosengeld nur noch für 18 Monate. Bisher hatten über 57- Jährige einen Anspruch auf bis zu 32 Monate Arbeitslosengeld.
HB BERLIN. Für alle anderen gilt generell: Arbeitslosengeld gibt es für höchstens 12 Monate. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen - auch Saisonarbeiter oder Wehr- und Zivildienstleistende - innerhalb der vergangenen zwei Jahre sozialversicherungspflichtige Zeiten von insgesamt 12 Monaten nachweisen können.

Die drastische Verkürzung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld war bereits Ende 2003 von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Es wurde aber eine Übergangszeit von 25 Monaten vereinbart, in der die alte Regelung weitergalt. Diese Übergangsfrist läuft am 31. Januar ab.

Trotz der scharfen Zäsur: Die neuen Bestimmungen sind für Ältere immer noch besser als die ursprünglichen Regelungen. Bis Ende 1984 gab es Arbeitslosengeld - unabhängig vom Alter - nur für maximal 12 Monate. Wer danach immer noch keinen neuen Job hatte, bekam die niedrigere, aus Steuern finanzierte Arbeitslosenhilfe. Die ist inzwischen vom neuen, niedrigeren Arbeitslosengeld II abgelöst.

Anfang 1985 wurde die Arbeitslosengeld-Regelung unter dem damaligen Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) erstmals geändert, und zwar zu Gunsten Älterer: Wer 49 war und arbeitslos wurde, bekam bis zu 18 Monate Unterstützung. Dies wurde dann in den Folgejahren weiter differenziert, die Bezugsdauer schrittweise ausgeweitet. Von Mitte 1987 an bekamen Jobsuchende über 55 dann die Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung bis zu 32 Monate. Das war nach Einschätzung von Experten eine im internationalen Vergleich großzügige Lösung.

Von dieser profitierten aber, so erinnert sich ein langgedienter Regierungsbeamter, nicht nur die Betroffenen, auch der Bund hatte Nutzen davon. Weil das aus Mitteln der Beitragszahler finanzierte Arbeitslosengeld länger bezahlt wurde, musste weniger für die steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe aufgebracht werden. Die damit eingesparten Mittel leitete der Bund nach dem Modell eines „Verschiebebahnhofs“ in die Rentenkasse um.

Was den Arbeitslosen recht war, kam die Beitragszahler teuer: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung - er lag zwischen Januar 1987 und Ende März 1991 bei 4,3 Prozent - stieg deutlich und verharrt seit 1993 - und damit schon im 14. Jahr - auf 6,5 Prozent vom Bruttoarbeitslohn. Erst 2007 soll er - mit Hilfe einer höheren Mehrwertsteuer und den Einsparungen durch die verkürzte Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld - um 2 Punkte auf 4,5 Prozent gedrückt werden.

Erste bescheidene Korrekturen an der großzügigen Regelung gab es in den 90er Jahren, als die Arbeitslosigkeit sprunghaft zunahm. Nach dem 1. April 1997 erhielt das Arbeitslosengeld nur derjenige 32 Monate lang, der 57 oder älter war. Damit ist jetzt Schluss: Die Leistung der Arbeitslosenversicherung gibt es im Regelfall nur noch ein Jahr, für Ältere bis zu 18 Monate.

Was die Kritiker als „sozialpolitischen Kahlschlag“ geißeln, ist für die Befürworter der Änderung nur konsequent. Ihnen war ein Dorn im Auge, dass die großzügige Bezugsdauer-Regelung einerseits von vielen Firmen ausgenutzt wurde, um ältere Arbeitnehmer vor die Tür zu setzen. Andererseits ging davon auch keinerlei Anreiz aus, sich rasch wieder um einen Job zu bewerben.

Mit der Neuregelung wird zudem in der Arbeitslosenversicherung die Rückkehr zum Prinzip der Risikoversicherung vollzogen: Wer sich etwa - so der Vergleich der Verfechter - gegen Feuer versichere, werde im Brandfall auch nur unabhängig von der Dauer der Beitragszahlung entschädigt. Anders als bei der Rentenversicherung liege nun mal den Leistungen der Arbeitslosenversicherung - so ein Arbeitsmarktexperte - „nicht der Gedanke der Ansparleistung“ zu Grunde, sondern das Prinzip der Risikoversicherung“.

26.01.2006 wiwo.de
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