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zahlt Lebensversicherung bei Selbstmord?

Verfasst: 19.01.2002 19:02
von Freak
Keine Angst, ich habe nicht vor mich umzubringen... %) , allerdings würde es mich mal interessieren, ob eine Lebensversicherung auch im Falle eines nachweißlichen Selbstsmordes zalht? Bzw. ob es da jeh nach Versicherung unterschiede gibt, oder Gründe für den Selbstmord eine Rolle spielen und so weiter!

Also wiegesagt, habe nicht vor mein leben zu beenden, ist nur rein invormativ! :D

*freak*

Verfasst: 19.01.2002 22:20
von Turon
Normalerweise schon (allerdings geht das nicht etwa so, daß Du heute abschließt bei etwa einer Million € und sich anschließend die goldene
Kugel verpaßt).

So geht das nicht - und so 3 Monate sollte man schon als Suizider einkalkulieren, je nach Versicherung. Ferner sollte man bei Abschluß nicht so aussehen, als ob man mit einem Bein auf der anderer Welt wäre, sonst fordert vielleicht Jemand eine Akte an.

Bei geistig gestörten ist der Abschluß einer LV meines Wissens nicht möglich ggf. nicht gestattet. Ebenso nicht, wenn Du weißt, Du hast AIDS, Krebs, Gehirntumor, der größer ist als das Gehirn - so besteht die Wahrscheinlichkeit, daß die Versicherung dann nachträglich prüft,
wieso Du die Versicherung abgeschlossen hast.

Wird da unheilbare Krankheit festgestellt, von der der Versicherungsabschlußwillige klar wußte und es verschwiegen hat,
so genießt man keinen Schutz.

Ebenso gilt das für LV Versicherungen, die bei mehreren Gesellschaften
abgeschlossen wurden. Nur eine muß die "Todesprämie" zahlen.

So weit ich weiß. Im Zweifelsfalle immer erst LV Kleingedrucktes lesen,
und dann auch noch das allgemeine Versicherungsgesetz.

Verfasst: 20.01.2002 00:22
von oegeat
laut österreichischen VersVG §10 wird nach 3 Jahren die volle Leistung bezahlt davor werden "nur" die Rückstellungen ausbezahlt.

Grüße oegeat

Verfasst: 20.01.2002 00:35
von oegeat
"......So geht das nicht - und so 3 Monate sollte man schon als Suizider einkalkulieren......"

Nee Einspruch ! In Europa gibt es keinen Anbieter, der unter die 3 Jahresregel geht.

"....Bei geistig gestörten ist der Abschluß einer LV meines Wissens nicht möglich ggf. nicht gestattet. Ebenso nicht, wenn Du weißt, Du hast AIDS, Krebs, Gehirntumor, der größer ist als das Gehirn - so besteht die Wahrscheinlichkeit, daß die Versicherung dann nachträglich prüft,
wieso Du die Versicherung abgeschlossen hast....."

Das ist doch eh selbstverständlich bei den Gesundheitsfragen wird danach gefragt und ausgeschloßen wer hier Lügt hat dies vorsetzlich getahn und die VS ist Leistungsfrei.

"....Ebenso gilt das für LV Versicherungen, die bei mehreren Gesellschaften abgeschlossen wurden. Nur eine muß die "Todesprämie" zahlen....."

Nee ich kann bei jeder VS der Welt eine abschließen wenn ichs mir Leisten kann -bei den Fragen beim Antrag steht -besteht eine LV bei wem und wie hoch auch hier würde ich nicht Lügen ! obwohls ohne folgen bliebe.
Persohnenschäden wie LV´S Unfall ja sogar Kranken VS kann man doppelt und dreifach abschließen. Da hier der Bereicherungsgrundsatz nicht anwendbar ist ! Bei Sach Vs ist dies unmöglich eine Haus kann nur einmal brennen und ist daher nur einmal versicherbar. Mein Leben bzw meine VSSumme darauf -Hinterbliebensumme kann unendlich sein bei der Krankenversicherung können die Leistungen adiert werden und ich kann mir beim Überhang eine Taggeldprämie auszahlenlassen .....

Genug des Themas !

oegeat


Meine VS -Seite ist zwar nicht viel oben aber ....

Verfasst: 24.01.2002 22:07
von derSpekulant
Hi Freak,

auch wenn Oegeat eigentlich das Thema abschließen wollte, so will ich doch noch kurz etwas dazu beitragen:
Meines Wissens zahlen die Versicherungen bei nachgewiesenem Selbstmord nichts aus.
So hat sich ein mir bekannter Familienvater vor drei oder vier Jahren aus dem Fenster gestürzt. Da es ein Selbstmord war, hat die Versicherung keinen Pfennig an die Familie gezahlt. Schlimm, aber wahr.

Auch ich habe in der Bank zeitweise Versicherungen vertrieben. Wenn ich mich recht erinnere, wurde uns auch hier gesagt, dass die Versicherung bei Selbstmord nicht zahlt. :&
So zahlen Unfallversicherungen ja auch nicht bei Selbstverstümmelungen, wenn dies nachgewiesen wurde...

Wenn sich nichts verändert hat, dürfte dies noch so sein.
Aber eigentlich ist ja schon Deine Frage erschreckend... :eek:
Komm bloß nicht auf falsche Gedanken !!!

Es kommen auch wieder bessere Börsenzeiten ;) :D

Viele Grüße, Speku

Verfasst: 24.01.2002 22:11
von oegeat
wie gesagt ".....laut österreichischen VersVG §10 wird nach 3 Jahren die volle Leistung bezahlt..."

oegeat

Verfasst: 24.01.2002 22:16
von derSpekulant
Hi Oegeat,

habe meine Aussage jetzt auch nur auf Deutschland gestützt.
Wie es in den anderen europäischen Ländern ist, weiß ich nicht :)

Gruß, speku

Ja nochmal danke an alle!

Verfasst: 24.01.2002 22:33
von Freak
Ich hab noch nicht mit dem Gedanken gespielt und hoffe auch, dass ich das nie tuen werde!

Allerdings hat der Vater eines guten Freundes vor wenigen Wochen Selbstmord begangen. Ich war total geschockt und hab ein paar Tage gebraucht um das zu realisieren und zu verarbeiten.Deswegen hab ich hier im Forum diese Frage gestellt. Leider ist durch die Lebensversicherung (vorerst?) wohl keine finanzielle Hilfe zu erwarten....außer es würde sich nachweißen lassen, dass er bei der Tat nicht mehr zurechnungsfähig war, bzw die Krankheit sich nachweißen ließe. Wobei es da dann das Problem gibt, dass die Ärzte nichts bestätigen können usw, weil er denen anscheinend auch etwas vorgespielt hat und und und...! ganz schöne scheiße! Ist echt schon ne schlimme Geschichte. Mir tut halt die Familie leid, weil die keinen blassen schimmer von dem "doppel Leben" hatten, was er wohl geführt hat und jetzt wohl ersteinmal in Schwierigkeiten kommen werden! :(


also nochmal danke für die schnellen und auch ausführlichen Antworten!

***Freak***

Verfasst: 27.01.2002 13:26
von Psycho Tr@der
Aua Beileid, sowas ist natürlcih ein Schock.

In Deutschland gibt es die 3 Jahresklausel auch. Aber es steht im Vertrag oder in den AGB drin. Das muß man jetzt leider alles durchlesen. Empfehlenswert ist ggf. ein Versicherungsanwalt.

Verfasst: 27.01.2002 16:16
von Techniker
Eine Sperrfrist von 3 Jahren sind i.d.R. das Minimum, je nach Versicherungsgesellschaft können es auch bis zu 7 Jahren sein. In den meisten Fällen ist in den Verträgen jedoch vorgesehen, dass Überschüsse sofort und vorbehaltlos ausgezahlt werden.