"......So geht das nicht - und so 3 Monate sollte man schon als Suizider einkalkulieren......"
Nee Einspruch ! In Europa gibt es keinen Anbieter, der unter die 3 Jahresregel geht.
"....Bei geistig gestörten ist der Abschluß einer LV meines Wissens nicht möglich ggf. nicht gestattet. Ebenso nicht, wenn Du weißt, Du hast AIDS, Krebs, Gehirntumor, der größer ist als das Gehirn - so besteht die Wahrscheinlichkeit, daß die Versicherung dann nachträglich prüft,
wieso Du die Versicherung abgeschlossen hast....."
Das ist doch eh selbstverständlich bei den Gesundheitsfragen wird danach gefragt und ausgeschloßen wer hier Lügt hat dies vorsetzlich getahn und die VS ist Leistungsfrei.
"....Ebenso gilt das für LV Versicherungen, die bei mehreren Gesellschaften abgeschlossen wurden. Nur eine muß die "Todesprämie" zahlen....."
Nee ich kann bei jeder VS der Welt eine abschließen wenn ichs mir Leisten kann -bei den Fragen beim Antrag steht -besteht eine LV bei wem und wie hoch auch hier würde ich nicht Lügen ! obwohls ohne folgen bliebe.
Persohnenschäden wie LV´S Unfall ja sogar Kranken VS kann man doppelt und dreifach abschließen. Da hier der Bereicherungsgrundsatz nicht anwendbar ist ! Bei Sach Vs ist dies unmöglich eine Haus kann nur einmal brennen und ist daher nur einmal versicherbar. Mein Leben bzw meine VSSumme darauf -Hinterbliebensumme kann unendlich sein bei der Krankenversicherung können die Leistungen adiert werden und ich kann mir beim Überhang eine Taggeldprämie auszahlenlassen .....
Genug des Themas !
oegeat
Meine
VS -Seite ist zwar nicht viel oben aber ....