Eigenheimzulage - zur beabsichtigten Neuregelung ab 2003

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Moderator: oegeat

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sed

Eigenheimzulage - zur beabsichtigten Neuregelung ab 2003

Beitrag von sed »

Hallo,

Was ich von dieser Regierung halte wießt ihr ja. Aber daß sie soo Dumm sind, habe nichtmal ich, vermutet.

Wenn das Gesetz, genauso durchkommt, bedeutet das für die angeschlagene Bauwirtschaft das endgültiger aus! Eröfnet aber für uns Börsianer neuer möglichkeiten, Um Geld zu verdienen.

Wir sollten die Bau und Bauzulieferer Aktien aussuchen, Und in Falle das durchkommen der neuer Gesetzes, leer verkaufen.

Und falls jemannd von uns, einer dieser Aktien besitzt, sollte er verkaufen und warten

gruß
sed

Folgende Änderungen sind beabsichtigt:

Die Förderung wird gesenkt!
Nach dem neuen Modell soll es eine Grundförderung von 1000 Euro (ehemals 1.287 Euro) und eine Kinderzulage von je 800 Euro pro Kind (ehemals 767 Euro) über acht Jahre geben. Für eine Familie mit einem Kind verringert sich dann die Förderung gegenüber den Ursprungsplänen von 2.045 Euro auf 1.800 Euro pro Jahr. Auf acht Jahre gerechnet, summiert sich der Verlust auf 1.960 Euro!

Die Einkommensgrenzen werden gesenkt!
Damit ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht, darf die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Zulagenberechtigt sind in Zukunft alle Alleinerziehenden, die innerhalb von zwei Jahren maximal 70.000 Euro und Ehepaare die im gleichen Zeitraum nicht mehr als 140.000 Euro verdienen. Die bisherigen Grenzen lagen für Alleinstehende bei 81.807 Euro und für Ehepaare bei 163.614 Euro. Hinzu kommt ein anerkannter Einkommensbetrag je Kind von nur noch 20.000 statt bisher 30.678 Euro.

Kinderlose Ehepaare erhalten keine Förderung!
Für kinderlose Ehepaare wird die Förderung abgeschafft. Die Zulage wird jedoch bedingt gewährt, wenn Kinder wenige Jahre nach dem Bauantrag oder dem Kauf einer Immobilie geboren werden. Geschieht dies innerhalb von vier Jahren, wird vom Geburtsjahr an die vollen acht Jahre lang die Kinderzulage gewährt.

Stichtag ist der 01.01.2003
Wer also noch in diesem Jahr den Bauantrag stellt, erhält noch die alte, höhere Förderung in vollem Umfang für acht Jahre. Das heißt auch, dass alle laufenden Bauprojekte noch nach der alten Regelung gefördert werden. Bis zum 31. Dezember sollte bei Immobilienkäufen der Notarvertrag geschlossen worden sein, um auch hier die Eigenheimzulage in alter Höhe zu erhalten.

Quelle http://www.wowi.de/menu.htm
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