aus aktuellen Anlaß

Alles nur eine Frage der Zeit.
Aus der Nummer, die in der EU gerade läuft, kommt kein Land und kein Bürger mehr raus. "
Neu 2011-05-23:
[20:30] Leserkommentar - Eigentum verpflichtet!
Der Halb-Satz: „Eigentum verpflichtet!“ ist sicherlich jedem bekannt.
Er entstammt dem Art. 14, Abs. 2, Satz 1 Grundgesetz. All denen, den dieser Halbsatz bekannt ist, haben viele eine weitere Gemeinsamkeit: Der Artikel 14 des Grundgesetztes ist ganz bestimmt von vielen nicht wirklich wahrgenommen worden und der Artikel 15 ist ebenso nicht gelesen worden und somit auch nicht in der Komplexität nachvollzogen worden.
Hier nun die Gelegenheit zum nachträglichen Verinnerlichen:
Art 14 GG
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Art 15 GG
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Ein Schelm wer böses bei diesen Zeilen denkt! Sicherlich hatten diejenigen, die am 23. Mai 1949 das Grundgesetzt legitimiert haben, nicht daran gedacht, dass Ihre politischen Nachfolger das Land so an den Abgrund führen, dass diese beiden Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes heute nicht nur lesenswert sind, sondern das aus diesen Zeilen auch eine Handlungsempfehlung abgeleitet werden muss.
Das Eigentum dient dem Wohl der Allgemeinheit, hierzu ist eine Enteignung zulässig!
Ein sehr interessanter Satz über den nachzudenken es sich wirklich lohnt. Gerade der Immobilieneigentümer sollte hier mal seine grauen Zellen anwerfen. Da wird der brave Häuslebauer in eine echte Schicksalsgemeinschaft gedrückt.
Der fleißige, arbeitssame, sparsame und wertschaffende Michel ist der, der wieder einmal zur Kasse gebeten werden könnte.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch.
Und bitte verkaufen Sie nicht Ihre Immobilien - das wäre Quatsch.
Sichern Sie aber bitte Ihre anderen Vermögensteile, bringen Sie diese bitte in die Anonymität.
Nur die Anonymität bietet entsprechenden Schutz.
Der private Wohnzimmertisch, gedeckt mit Gold- und Silberunzen, ist sicherlich eine sehr interessante Anlageidee, die nicht nur Anonymität garantiert.