Ca. 5% der Versicherungssumme fließen als Provision.
Einen Teil hält die Versicherung als sogenannte Stornoresereve in der Regel für mind. 5 Jahre zurück (abhängig von der Laufzeit der Verträge)
"Report" warnt vor Betrug bei der betrieblichen Altersvorsorge19.10.2010, 16:07 Uhr
Versicherungsvermittler beraten Unternehmen bei der betrieblichen Altersvorsorge - und verkaufen den Firmen gleichzeitig die passende Versicherung.
Für die Firmenangehörigen kann dies fatale finanzielle Folgen haben:
Ein Familienunternehmer sitzt nach einer solchen Beratung auf fast einer Million Euro Pensionsverpflichtungen und musste beinahe Insolvenz anmelden.
Dabei missachten die Versicherer mit ihrer Praxis aber ein bestehendes Gesetz. Das berichtete das ARD-Politmagazin "Report München".
Berater und Verkäufer zugleich
Wladislaw Kielkowski, Geschäftsführer eines Familienunternehmens, wollte eine betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter aufsetzen.
Bei der Einrichtung des Vertrags fiel er auf die Versicherungsvermittler herein. Den Reportern des Politmagazins berichtete er:
"Ich habe den Versorgungsvertrag zusammen mit meiner Versicherung gemacht." Dabei habe diese ein viel zu hohes Rentenversprechen in den Vertrag geschrieben, so das ARD-Magazin.
Als vermeintliche Sicherheit verkaufte der Vermittler teure Lebensversicherungen - und verdiente daran auch noch Provision.
Nun hat die Firma fast eine Million Euro Pensionsverpflichtungen, die sie sich nicht leisten kann.
(5% von 1 Mio - das scheppert in der Vermittlerkasse

Deshalb musste Kielkowski beinahe Insolvenz anmelden, berichtete "Report München".
Unabhängige Rechtsberatung ist Fehlanzeige
Über 450 Milliarden Euro betriebliche Pensionsverpflichtungen gibt es in Deutschland.
(Versicherungen legen ihre Gelder zu mehr als 50% in Anleihen an.
Schöne Grüße u.a aus Griechenland, Spanien und Italien)


Somit erklärt sich auch die Rettung von G. )
Eine Menge Geld: Deshalb buhlen Versicherer und Makler mit allen Mitteln um das Geschäft.
Dabei beraten sie unter anderem auch Unternehmen bei der Vertragsgestaltung der Betriebsrenten - obwohl dies ein internes Rechtswerk zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist und damit unerlaubt, so "Report München".
Klare Rechtsprechung: Interessenskollision
Denn das Bundesjustizministerium zieht klare Grenzen:
Die rechtliche Rentenberatung und die Vermittlung von Versicherungen seien unvereinbar.
"Der Versicherungsvermittler [ist] zu einer unabhängigen Rechtsberatung nicht in der Lage", sagte Professor Martin Henssler von der Universität Köln den ARD-Reportern.
Der Grund: das Provisionsinteresse des Vermittlers.
Damit kommt es zu einer Interessenskollision.
Dieses Geheuchle der Politik ist unerträglich.
Man nehme nur die Rürupp-Rente.
Und Rürupp - der Typ tummelt sich beim AWD (ehemals Marschmeier - der Busenfreund von ex. Kanzler Schröder und Wulff)
Genau das ist das Spiel der versicherungen z.Zt.
Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersvorsorge hatte deshalb kürzlich einen großen Anbieter, die Sparkassen-Pensions-Beratung GmbH, auf Unterlassung verklagt.
Die GmbH wirbt offensichtlich mit Rechtsberatung, obwohl sie als Versicherungsvermittler zugelassen ist.
Welche Möglichkeiten Betroffene haben
Für betroffene Betriebe und deren Angestellte gibt es aber Hoffnung. Bei gesetzeswidriger Rentenberatung greift Paragraph 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches. "Bei unerlaubter Rechtsberatung sind die Verträge null und nichtig. Für den Arbeitgeber und in der Folge für den Arbeitnehmer ergeben sich daraus Schadensersatzansprüche", erläuterte Rechtsanwalt Johannes Fiala aus München. Dabei denke er in erster Linie an die Rückabwicklung solcher Verträge, die oft auch zum Nachteil der Beteiligten geschlossen worden seien, so der Anwalt zu "Report München". "Ich halte solche Vertriebsmodelle für betrügerisch, dafür wird sich dann am Ende auch die Staatsanwaltschaft interessieren."
Neue Tricks mit Doppelzulassungen
Einige Unternehmen haben sich jedoch bereits neue Tricks ausgedacht, um den offenen Gesetzesverstoß zu vertuschen.
Sie haben sich Doppelzulassungen besorgt - einmal als Makler im und parallel als unabhängige Rentenberater.
Der Versicherungskonzern Ergo zum Beispiel gründete zwei Tochtergesellschaften namens Longial, die jeweils als Versicherungsmakler und als gerichtlich zugelassene unabhängige Pensionsberater geführt werden.
(Viele Versicherungen haben sogenannte Versorgungswerke laufen und nennen sich dann u.a. Partner des Handwerks.
Da tummelt sich z.B. die IDUNA und die Inter Versicherung)
Die Geschäftsführer der beiden Gesellschaften sind jedoch identisch, fand "Report München" heraus. Ergo sei dabei kein Einzelfall.
Auch das verstößt gegen das Gesetz. Das Justizministerium hat nun die Landesjustizanstalten aufgefordert, zu prüfen, wie es zu den Doppelzulassungen kommen konnte.