Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteuer
Moderatoren: oegeat, The Ghost of Elvis
Abgeltungssteuer, Finanztransaktionssteuer, Quellensteuer
Die Abgeltungssteuer kommt und damit das Aus für Anleger und Trader. Der Markt in Deutschland wird sterben.
Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von nahe an 100% kommt? Das ist ganz einfach und noch längst nicht die schlimmste Variante.
Die folgenden Ausführungen sind umfangreich, aber ich halte es für eine Pflicht für Anleger und Trader, diese zu lesen und für ein Versäumnis, es zu unterlassen. Ich gehe davon aus, dass es niemand hinterher bereut, sollte das doch der Fall sein, so bitte ich um Entschuldigung. Ich habe mich um eine einigermaßen übersichtliche und verständliche Darstellung bemüht, von daher dürfte es leicht zu lesen sein. Es mag an den Prioritäten zu Gunsten der Weltmeisterschaft liegen, ansonsten hätte ein Aufschrei von zumindest Teilen der Bevölkerung erfolgen müssen. Außerdem haben viele Journalisten sich noch keine Gedanken über die Auswirkungen gemacht, sonst würde sicher mehr berichtet. Ich weise darauf hin, dass ich die Ausführungen inhaltlich maßgeblichen Politikern und anderen VIPs zur Verfügung stelle. In der Hoffnung, dass es überhaupt gelesen wird, bevor es in den Papierkorb wandert. Ich will mit meinen Ausführungen niemanden provozieren, sondern lediglich konstruktive Kritik üben sowie die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken. Im besten Fall ergeben sich daraus Diskussionen. Ich bin aber keine Steuerexpertin, allenfalls eine interessierte Amateurin.
Die Abgeltungssteuer für Anleger und Trader kommt. Der Markt in Deutschland wird für Privatanleger sterben.
Am letzten Sonntag, 02.07.2006, in der Nacht und inmitten der WM, hat unsere große Koalition neben dem großen Wurf “Gesundheitsreform” fast unbemerkt auch noch die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform und damit auch die geplante Regelung über die künftige Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgeschäften kommuniziert. Nach intensiver Recherche von mir aus den Quellen Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Spiegel, FAZ, Börse Online, Wirtschaftswoche, Focus, Focus Money und noch weiteren Quellen, ist sich die Koalition bereits über folgende Eckpunkte einig und darüber gibt es kaum Vorbehalte.
Es kommt ab 2008 zu einer Abgeltungssteuer
geplant sind in 2008 ein Satz von 30% und ab 2009 ein Satz von 25%
Und zwar sowohl auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
Das ist aber nur die Untergrenze, der linke SPD-Flügel hat bereits angekündigt, dass diese Sätze eher zu niedrig sind. Ich erinnere mich noch an den damaligen Vorschlag von Hans Eichel mit einem Satz von 15% und Beibehaltung des Halbeinkünfteverfahrens. Auch die Kirchen haben schon angemeldet, dass sie ihren Anteil am Kuchen haben wollen, deshalb wird ein gewisser Aufschlag in Erwägung gezogen. Weiter sind sicher Zweifel angebracht, ob der Steuersatz dann in 2009 tatsächlich auf die avisierten 25% sinkt. Es spielt dann aber auch keine Rolle mehr, wie man gleich sehen wird.
Die Spekulationsfrist von 12 Monaten für Veräußerungsgewinne wird gleichzeitig abgeschafft. Es besteht dann keine Steuerfreiheit für Kursgewinne mehr bei einer Haltedauer von über 12 Monaten, weder für Aktien, Renten, Zertifikaten, Derivaten noch sonst etwas, dass man an der Börse handelt.
Diese Regelung dürfte vor allem für Langfristanleger bitter sein, denn die werden künftig quasi von 0 auf 30% belastet!
Da die Abgeltungssteuer von den Banken anonym abgeführt wird, kann es von der logischen Systematik her auch keinen Verlustvortrag mehr geben.
Des Weiteren wird das sogenannte Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet für Veräußerungsgewinne aus Aktien und auch für deren Dividenden künftig, dass der volle Spekulationsgewinn versteuert werden muss und nicht mehr, wie bisher, innerhalb der Spekulationsfrist nur der halbe Gewinn!
Damit man sich diese Auswirkung vorstellen kann, hier mal ein ganz kurzes Beispiel:
Bei einem angenommenen Spekulationsgewinn durch Aktien in Höhe von 10.000 Euro werden im Moment 5.000, -- Euro mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nehmen wir mal an, der liegt bei 40%, was aber relativ selten sein dürfte, die meisten liegen weit darunter. Also fallen bei diesem Satz dann 40% Steuern aus
5.000, -- Euro an, das sind genau 2.000, -- Euro.
Nach der künftigen Regelung ohne Halbeinkünfteverfahren werden die vollen 10.000, -- Euro dann mit 30% versteuert, das ergibt dann 3.000, --.
Jetzige Regelung: 2.000, -- Euro Steuern
Geplante Regelung: 3.000, -- Euro Steuern
Damit sind dann satte 50% zusätzlich zu zahlen, das gilt auch für Dividenden. Die Differenz wird aber noch größer, wenn der persönliche Steuersatz unter den zu meiner Berechnung herangezogenen 40% liegt. Der momentane durchschnittliche Grenzsteuersatz dürfte so zwischen 25 und 30% liegen. Es mag unter diesen Voraussetzungen fast ein wenig ironisch anmuten, dass aus Regierungskreisen verlautbart wird, die neue geplante Regelung sei eine erhebliche Verbesserung für die Anleger. Die SPD-Linke spricht gar von einer ungerechten Entlastung der Anleger. Es kann soweit kommen, dass die breite Bevölkerung, die Gewerkschaften, die Kirchen usw. tatsächlich denken werden, eine Entlastung und damit eine Verbesserung für Anleger und Trader würde damit geschaffen, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Eine mögliche, aber auch nur wenige Anleger betreffende “Verbesserung”, kann nur bei reinen Zinseinkünften in Frage kommen und auch nur dann, wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 30% liegt. Dass alle anderen auch für Zinseinkünfte mehr bezahlen müssen als jetzt, ist also möglich. Das würde dann die sogenannten Kleinanleger treffen. Eine Chance, dass bei einer Schlechterstellung, für Anleger deren Grenzsteuersatz unter den 30% liegt, diese die Differenz der abgeführten Abschläge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wieder bekommen, besteht allerdings noch.
Offen ist noch, wie die Bank den Gewinn bei einem Depotübertrag von Wertpapieren ermitteln soll. Das ist für die Banken schlicht und einfach nicht möglich. Deshalb wird möglicherweise bei einem Verkauf nach einem Depotübertrag der gesamte Verkaufserlös als Spekulationsgewinn betrachtet und darauf die Abgeltungssteuer erhoben. Das ist ja im Prinzip heute schon so, beispielsweise bei einem Depotübertrag von Garantiezertifikaten. Wenn der Anleger hier leer ausgeht, könnte das mit einem Hinweis auf die nun schlanker werdende Verwaltung geschehen. Daraus ergibt sich dann auch gleich die Begründung, nämlich den Abbau der Bürokratie. Also, unter diesem Aspekt sind dann natürlich Depotüberträge tabu, auch wenn die Bank beispielsweise einen grottenschlechten Service bietet. Nun, liebe Investoren, Anleger, Trader...sucht euch noch schnell einen guten Broker, mit dem es Freude macht, langfristig zusammen zu arbeiten.
Aber das schlimmste kommt erst jetzt!
Weiter ist im gegenseitigen Einvernehmen der Koalitionsparteien nach dem momentanen Stand zu befürchten, dass die Verrechnung von Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten entfällt. Dies sei durch die Systematik der Abgeltung gar nicht anders möglich. Wenn es zu einem Wegfall der Verlustverrechnung kommt, ist das der entscheidende Dolchstoss. Man muss sich das in der Praxis so vorstellen: Bei einem Verkauf prüft die Bank, ob ein Gewinn entstanden ist oder eben nicht.
Ist ein Spekulationsgewinn entstanden, der sich aus der Differenz zwischen Kauf und Verkauf ergibt, führt die Bank 30% auf den Gewinn sofort und anonym an das zuständige Finanzamt ab. Ist ein Verlust angefallen, kann die Bank natürlich im Gegenzug nichts gutschreiben, woher denn auch? Ein Verlust ist für die Bank und damit auch für das Finanzamt somit nicht relevant, er wird auch nirgendwo festgehalten. Weiter ist es für die Banken unmöglich, im gleichen Steuerjahr angefallene Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, das geht schon deshalb nicht, wenn man sich vorstellt, dass beispielsweise jeweils 2 Transaktionen mit Gewinnen und Verlusten anfallen. Jetzt sind aber die ersten beiden Transaktion mit einem Gewinn behaftet und die beiden weiteren Transaktionen mit einem Verlust, dann hat die Bank bereits für die ersten beiden Geschäfte Abgeltungssteuer abgeführt. Bei den letzten beiden Transaktionen, die mit Verlust enden, kann weder etwas abgeführt werden, noch kann etwas nachträglich verrechnet werden. Aber das ist ja vielleicht auch nicht gewünscht, würde es doch die Steuereinnahmen mindern. Eine konsequente Abgeltungssteuer sieht im Prinzip keine Verlustverrechnung vor, das ist ja gerade die Absicht einer Abschlagsteuer (nicht zu verwechseln mit einer Quellensteuer).
Selbstverständlich wäre bei der geplanten Regelung auch kein Verlustvortrag mehr möglich!
So mancher mag sich die Hände reiben, aber die Freude wird nicht lange halten, weil die Marktteilnehmer auf Dauer nicht mehr aktiv sein werden, ja gar nicht mehr können! Im Folgenden einige unglaubliche, aber absolut realistische Beispiele, wie sich die Streichung von Verlusten auswirken würde. Und welcher Anleger / Trader hat noch keine Verluste gemacht? Ich kenne keinen Einzigen.
Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von 75% kommt. So geht das:
Beispiel 1
Prämissen: Aktien, Grenzsteuersatz 30%, Abgeltung 30%, Kapitaleinsatz: 150.000,--
Gewinn: 50.000,-- Verlust: 30.000,--
jetzige Regelung:
mit Halbeinkünfte Verfahren: 30% aus 10.000,--ergibt 3.000,--Steuer
Dem Anleger verbleiben 17.000,-- Euro. Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!
geplante Regel:
30% aus 50.000,-- ergibt 15.000,-- Steuer / keine Verlustverrechnung möglich
Dem Anleger verbleiben 5.000,--Euro. In Bezug auf die 20.000,-- Euro tatsächlichen Gewinn hat er dann einen Steuersatz von 75% !!!!
Kommentar:
Für 5.000,-- verbleibendem Gewinn lohnt das Risiko nicht. Hätte er die 150.000,-- mit nur 4% angelegt, würde er einen risikolosen Bruttozins von 6.000,-- erhalten!
Und wer wird schon auf seinen tatsächlichen Gewinn 75% Steuern zahlen?
Beispiel 2
siehe 1, aber jetzt für Derivate (Optionen, Futures...), Zertifikaten, Fonds, Bonds
jetzige Regelung, ohne Halbeinkünfte Verfahren: 6.000,-- Steuer
Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!
geplante Neuregelung 15.000,-- Steuer
Kommentar:
Auch dieser Anleger kann es bleiben lassen! Bei 20.000,-- Bruttogewinnen verbleiben mit der geplanten neuen Regelung 9.000,--Euro weniger übrig.
In Bezug auf die 20.000,--Euro ist das ebenfalls eine Steuerlast von 75%!!!!
Tatsächlich gibt es unzählige Konstellationen, bei denen die Steuerlast ohne weiteres nahe an 100% auf den tatsächlichen Gewinn kommt.
Aber es kommt noch schlimmer!!
Beispiel 3
In einem “schlechten Jahr”, was leider oft vorkommt, wird kein Gewinn gemacht,
sondern die Verluste und Gewinne, jeweils in Höhe von 80.000,-- Euro gleichen sich aus, so dass das Ergebnis 0,-- Euro ist. Dieses Beispiel gilt jetzt für sämtliche Finanzinstrumente.
jetzige Regelung: 0,--Euro Steuer
geplante Regelung: 24.000,-- Steuer (30% aus 80.000,--Euro)
Kommentar:
Dieser Anleger verliert aus der Substanz!! 24.000,--Euro, obwohl er keinen Cent Gewinn gemacht hat!!! Ich bin nicht in der Lage auszurechnen, wie hoch die prozentuale Steuerlast bei einer Nominalsteuerlast von 24.000,-- Euro in Bezug auf einen “Gewinn” von 0 Euro ist.
Man kann es nicht glauben, aber es kommt noch schlimmer! Im Falle eines Verlustes!
Beispiel 4
Wer erinnert sich nicht an die Baissejahre 2001 und 2002?
Gewinn mit Derivaten, Fonds, Zertifikaten: 30.000,-- Euro.
Verlust 60.000,-- Euro.
jetzige Regel:
Steuer 0,-- und ein Verlustvortrag von 30.000,-- Euro*
geplante Regel: 9.000,-- Euro!! Steuern und kein Verlustvortrag!
*Ein Verlustvortrag in Höhe von 30.000,-- Euro kann je nach persönlichem Steuersatz bis ca. 12.000,-- Euro “wert” sein!
Kommentar:
Dieser Anleger zahlt zu seinem schmerzlichen Verlust in Höhe von
30.000,-- Euro noch zusätzlich 9.000,--Euro Steuern. Damit erhöht sich der Verlust dann auf 39.000,--!!!
Ich glaube, dass es rein mathematisch nicht möglich ist, auszurechnen, wie hoch der prozentuale Steuersatz in Bezug auf die nominale Steuerlast von 9.000,-- Euro bei einem Verlust von 30.000,-- Euro ist.
Man könnte noch viele Beispiele rechnen, ich will es hierbei belassen. Egal ob große oder kleine Beträge, hoher Steuersatz oder niedriger Steuersatz, es gibt so gut wie keine Varianten für eine Besserstellung mit der geplanten Neuregelung. Auch nicht für andere, als von mir gewählte, Konstellationen.
Ich hoffe, damit widerlegt zu haben, dass es sich bei der geplanten Neuregelung um eine Verbesserung handelt. Kommt die Abgeltungssteuer in dieser Form, wird das meiner Meinung nach in mehrfacher Hinsicht ganz erhebliche Konsequenzen haben. Man kann nur hoffen, dass sich noch etwas ändert.Die Chancen sind nicht gerade rosig. Wie es andere Länder machen, die eine Abgeltungssteuer haben, weiß ich nicht. Vielleicht mit einer Möglichkeit der Verlustverrechnung oder mit erheblich niedrigeren Sätzen.
Fazit:
In einem Satz:
Schon die Streichung des Halbeinkünfteverfahrens bedeutet vor allem für Aktionäre eine ganz erhebliche Mehrbelastung, die Streichung der Möglichkeit eines Verlustvortrages ist auch schlimm, aber eine Streichung der Verrechnungsmöglichkeit von Gewinnen und Verlusten innerhalb eines laufenden Kalenderjahres wäre für Anleger eine Katastrophe.
Der zentrale Punkt ist die Verrechnungsmöglichkeit zwischen Gewinnen und Verlusten. Diese Möglichkeit muss meiner Meinung nach unbedingt bestehen bleiben.
Aber auch durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens entsteht eine wesentliche Verschlechterung trotz optisch niedriger Sätze.30% Abgeltungssteuer ohne Halbeinkünfteverfahren entsprechen 60%!! Steuerlast im Vergleich zu dem derzeitig geltenden Halbeinkünfteverfahren.
Außerdem wäre eine Abschaffung von Verlustvorträgen ebenfalls sehr nachteilig und eine erhebliche Behinderung der Märkte. Auf diesen Punkt bin ich in meinen Ausführungen am wenigsten eingegangen, dennoch halte ich ihn für einen weiteren entscheidenden und äußerst sensiblen Punkt. Leider richten sich Gewinne und Verluste nicht nach Kalenderjahren. Wenn aber die Anleger dieses Risiko zusätzlich zum ohnehin bestehenden Marktrisiko tragen müssen, in einem Kalenderjahr erlittene Verluste nicht mehr berücksichtigen zu können, ergibt sich sofort ein wesentlich verschlechtertes Chance-Risiko-Verhältnis, das sehr viele potentielle Markteilnehmer davon abhalten würde, sich zu engagieren.
Wird die Abgeltungssteuer wie geplant eingeführt, ist der Markt in Deutschland zumindest für Privatanleger tot. Allenfalls machen noch reine Zinsanlagen, aber auch die nur bedingt, Sinn. Das Verhältnis zwischen Risiko und Chance ist dann so grottenschlecht, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich unter solchen Voraussetzungen noch Marktteilnehmer finden lassen.
Der volkswirtschaftliche Schaden wäre immens. Es hätte Auswirkungen, die man sich jetzt auch mit viel Phantasie nicht vorstellen kann. Aber darauf will ich an dieser Stelle nicht eingehen.
Grüße
tina
P.S.
Dieser Beitrag hat mich eine Menge Arbeit gekostet. Ich werde in verschiedenen Boards einen Thread eröffnen. Sollte das Thema schon mal in einem anderen Thread angesprochen worden sein, bitte ich um Nachsehen. Aber ich kann jetzt nicht alle Beiträge recherchieren. Ich glaube, es macht trotzdem Sinn, da ich das Thema relativ ausführlich durchleuchtet habe. Weiter weise ich darauf hin, dass ich nicht alles bis in das letzte Detail angeführt habe, so sind beispielsweise aus Übersichtlichkeitsgründen bei den Berechnungen die Solidarzuschläge nicht berücksichtigt. Ich übernehme auch keine Gewähr, dass meine Ausführungen ohne Fehler sind. Der Beitrag beinhaltet lediglich meine persönliche Meinung. Kommentare erwünscht!
Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von nahe an 100% kommt? Das ist ganz einfach und noch längst nicht die schlimmste Variante.
Die folgenden Ausführungen sind umfangreich, aber ich halte es für eine Pflicht für Anleger und Trader, diese zu lesen und für ein Versäumnis, es zu unterlassen. Ich gehe davon aus, dass es niemand hinterher bereut, sollte das doch der Fall sein, so bitte ich um Entschuldigung. Ich habe mich um eine einigermaßen übersichtliche und verständliche Darstellung bemüht, von daher dürfte es leicht zu lesen sein. Es mag an den Prioritäten zu Gunsten der Weltmeisterschaft liegen, ansonsten hätte ein Aufschrei von zumindest Teilen der Bevölkerung erfolgen müssen. Außerdem haben viele Journalisten sich noch keine Gedanken über die Auswirkungen gemacht, sonst würde sicher mehr berichtet. Ich weise darauf hin, dass ich die Ausführungen inhaltlich maßgeblichen Politikern und anderen VIPs zur Verfügung stelle. In der Hoffnung, dass es überhaupt gelesen wird, bevor es in den Papierkorb wandert. Ich will mit meinen Ausführungen niemanden provozieren, sondern lediglich konstruktive Kritik üben sowie die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken. Im besten Fall ergeben sich daraus Diskussionen. Ich bin aber keine Steuerexpertin, allenfalls eine interessierte Amateurin.
Die Abgeltungssteuer für Anleger und Trader kommt. Der Markt in Deutschland wird für Privatanleger sterben.
Am letzten Sonntag, 02.07.2006, in der Nacht und inmitten der WM, hat unsere große Koalition neben dem großen Wurf “Gesundheitsreform” fast unbemerkt auch noch die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform und damit auch die geplante Regelung über die künftige Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgeschäften kommuniziert. Nach intensiver Recherche von mir aus den Quellen Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Spiegel, FAZ, Börse Online, Wirtschaftswoche, Focus, Focus Money und noch weiteren Quellen, ist sich die Koalition bereits über folgende Eckpunkte einig und darüber gibt es kaum Vorbehalte.
Es kommt ab 2008 zu einer Abgeltungssteuer
geplant sind in 2008 ein Satz von 30% und ab 2009 ein Satz von 25%
Und zwar sowohl auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
Das ist aber nur die Untergrenze, der linke SPD-Flügel hat bereits angekündigt, dass diese Sätze eher zu niedrig sind. Ich erinnere mich noch an den damaligen Vorschlag von Hans Eichel mit einem Satz von 15% und Beibehaltung des Halbeinkünfteverfahrens. Auch die Kirchen haben schon angemeldet, dass sie ihren Anteil am Kuchen haben wollen, deshalb wird ein gewisser Aufschlag in Erwägung gezogen. Weiter sind sicher Zweifel angebracht, ob der Steuersatz dann in 2009 tatsächlich auf die avisierten 25% sinkt. Es spielt dann aber auch keine Rolle mehr, wie man gleich sehen wird.
Die Spekulationsfrist von 12 Monaten für Veräußerungsgewinne wird gleichzeitig abgeschafft. Es besteht dann keine Steuerfreiheit für Kursgewinne mehr bei einer Haltedauer von über 12 Monaten, weder für Aktien, Renten, Zertifikaten, Derivaten noch sonst etwas, dass man an der Börse handelt.
Diese Regelung dürfte vor allem für Langfristanleger bitter sein, denn die werden künftig quasi von 0 auf 30% belastet!
Da die Abgeltungssteuer von den Banken anonym abgeführt wird, kann es von der logischen Systematik her auch keinen Verlustvortrag mehr geben.
Des Weiteren wird das sogenannte Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet für Veräußerungsgewinne aus Aktien und auch für deren Dividenden künftig, dass der volle Spekulationsgewinn versteuert werden muss und nicht mehr, wie bisher, innerhalb der Spekulationsfrist nur der halbe Gewinn!
Damit man sich diese Auswirkung vorstellen kann, hier mal ein ganz kurzes Beispiel:
Bei einem angenommenen Spekulationsgewinn durch Aktien in Höhe von 10.000 Euro werden im Moment 5.000, -- Euro mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nehmen wir mal an, der liegt bei 40%, was aber relativ selten sein dürfte, die meisten liegen weit darunter. Also fallen bei diesem Satz dann 40% Steuern aus
5.000, -- Euro an, das sind genau 2.000, -- Euro.
Nach der künftigen Regelung ohne Halbeinkünfteverfahren werden die vollen 10.000, -- Euro dann mit 30% versteuert, das ergibt dann 3.000, --.
Jetzige Regelung: 2.000, -- Euro Steuern
Geplante Regelung: 3.000, -- Euro Steuern
Damit sind dann satte 50% zusätzlich zu zahlen, das gilt auch für Dividenden. Die Differenz wird aber noch größer, wenn der persönliche Steuersatz unter den zu meiner Berechnung herangezogenen 40% liegt. Der momentane durchschnittliche Grenzsteuersatz dürfte so zwischen 25 und 30% liegen. Es mag unter diesen Voraussetzungen fast ein wenig ironisch anmuten, dass aus Regierungskreisen verlautbart wird, die neue geplante Regelung sei eine erhebliche Verbesserung für die Anleger. Die SPD-Linke spricht gar von einer ungerechten Entlastung der Anleger. Es kann soweit kommen, dass die breite Bevölkerung, die Gewerkschaften, die Kirchen usw. tatsächlich denken werden, eine Entlastung und damit eine Verbesserung für Anleger und Trader würde damit geschaffen, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Eine mögliche, aber auch nur wenige Anleger betreffende “Verbesserung”, kann nur bei reinen Zinseinkünften in Frage kommen und auch nur dann, wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 30% liegt. Dass alle anderen auch für Zinseinkünfte mehr bezahlen müssen als jetzt, ist also möglich. Das würde dann die sogenannten Kleinanleger treffen. Eine Chance, dass bei einer Schlechterstellung, für Anleger deren Grenzsteuersatz unter den 30% liegt, diese die Differenz der abgeführten Abschläge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wieder bekommen, besteht allerdings noch.
Offen ist noch, wie die Bank den Gewinn bei einem Depotübertrag von Wertpapieren ermitteln soll. Das ist für die Banken schlicht und einfach nicht möglich. Deshalb wird möglicherweise bei einem Verkauf nach einem Depotübertrag der gesamte Verkaufserlös als Spekulationsgewinn betrachtet und darauf die Abgeltungssteuer erhoben. Das ist ja im Prinzip heute schon so, beispielsweise bei einem Depotübertrag von Garantiezertifikaten. Wenn der Anleger hier leer ausgeht, könnte das mit einem Hinweis auf die nun schlanker werdende Verwaltung geschehen. Daraus ergibt sich dann auch gleich die Begründung, nämlich den Abbau der Bürokratie. Also, unter diesem Aspekt sind dann natürlich Depotüberträge tabu, auch wenn die Bank beispielsweise einen grottenschlechten Service bietet. Nun, liebe Investoren, Anleger, Trader...sucht euch noch schnell einen guten Broker, mit dem es Freude macht, langfristig zusammen zu arbeiten.
Aber das schlimmste kommt erst jetzt!
Weiter ist im gegenseitigen Einvernehmen der Koalitionsparteien nach dem momentanen Stand zu befürchten, dass die Verrechnung von Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten entfällt. Dies sei durch die Systematik der Abgeltung gar nicht anders möglich. Wenn es zu einem Wegfall der Verlustverrechnung kommt, ist das der entscheidende Dolchstoss. Man muss sich das in der Praxis so vorstellen: Bei einem Verkauf prüft die Bank, ob ein Gewinn entstanden ist oder eben nicht.
Ist ein Spekulationsgewinn entstanden, der sich aus der Differenz zwischen Kauf und Verkauf ergibt, führt die Bank 30% auf den Gewinn sofort und anonym an das zuständige Finanzamt ab. Ist ein Verlust angefallen, kann die Bank natürlich im Gegenzug nichts gutschreiben, woher denn auch? Ein Verlust ist für die Bank und damit auch für das Finanzamt somit nicht relevant, er wird auch nirgendwo festgehalten. Weiter ist es für die Banken unmöglich, im gleichen Steuerjahr angefallene Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, das geht schon deshalb nicht, wenn man sich vorstellt, dass beispielsweise jeweils 2 Transaktionen mit Gewinnen und Verlusten anfallen. Jetzt sind aber die ersten beiden Transaktion mit einem Gewinn behaftet und die beiden weiteren Transaktionen mit einem Verlust, dann hat die Bank bereits für die ersten beiden Geschäfte Abgeltungssteuer abgeführt. Bei den letzten beiden Transaktionen, die mit Verlust enden, kann weder etwas abgeführt werden, noch kann etwas nachträglich verrechnet werden. Aber das ist ja vielleicht auch nicht gewünscht, würde es doch die Steuereinnahmen mindern. Eine konsequente Abgeltungssteuer sieht im Prinzip keine Verlustverrechnung vor, das ist ja gerade die Absicht einer Abschlagsteuer (nicht zu verwechseln mit einer Quellensteuer).
Selbstverständlich wäre bei der geplanten Regelung auch kein Verlustvortrag mehr möglich!
So mancher mag sich die Hände reiben, aber die Freude wird nicht lange halten, weil die Marktteilnehmer auf Dauer nicht mehr aktiv sein werden, ja gar nicht mehr können! Im Folgenden einige unglaubliche, aber absolut realistische Beispiele, wie sich die Streichung von Verlusten auswirken würde. Und welcher Anleger / Trader hat noch keine Verluste gemacht? Ich kenne keinen Einzigen.
Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von 75% kommt. So geht das:
Beispiel 1
Prämissen: Aktien, Grenzsteuersatz 30%, Abgeltung 30%, Kapitaleinsatz: 150.000,--
Gewinn: 50.000,-- Verlust: 30.000,--
jetzige Regelung:
mit Halbeinkünfte Verfahren: 30% aus 10.000,--ergibt 3.000,--Steuer
Dem Anleger verbleiben 17.000,-- Euro. Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!
geplante Regel:
30% aus 50.000,-- ergibt 15.000,-- Steuer / keine Verlustverrechnung möglich
Dem Anleger verbleiben 5.000,--Euro. In Bezug auf die 20.000,-- Euro tatsächlichen Gewinn hat er dann einen Steuersatz von 75% !!!!
Kommentar:
Für 5.000,-- verbleibendem Gewinn lohnt das Risiko nicht. Hätte er die 150.000,-- mit nur 4% angelegt, würde er einen risikolosen Bruttozins von 6.000,-- erhalten!
Und wer wird schon auf seinen tatsächlichen Gewinn 75% Steuern zahlen?
Beispiel 2
siehe 1, aber jetzt für Derivate (Optionen, Futures...), Zertifikaten, Fonds, Bonds
jetzige Regelung, ohne Halbeinkünfte Verfahren: 6.000,-- Steuer
Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!
geplante Neuregelung 15.000,-- Steuer
Kommentar:
Auch dieser Anleger kann es bleiben lassen! Bei 20.000,-- Bruttogewinnen verbleiben mit der geplanten neuen Regelung 9.000,--Euro weniger übrig.
In Bezug auf die 20.000,--Euro ist das ebenfalls eine Steuerlast von 75%!!!!
Tatsächlich gibt es unzählige Konstellationen, bei denen die Steuerlast ohne weiteres nahe an 100% auf den tatsächlichen Gewinn kommt.
Aber es kommt noch schlimmer!!
Beispiel 3
In einem “schlechten Jahr”, was leider oft vorkommt, wird kein Gewinn gemacht,
sondern die Verluste und Gewinne, jeweils in Höhe von 80.000,-- Euro gleichen sich aus, so dass das Ergebnis 0,-- Euro ist. Dieses Beispiel gilt jetzt für sämtliche Finanzinstrumente.
jetzige Regelung: 0,--Euro Steuer
geplante Regelung: 24.000,-- Steuer (30% aus 80.000,--Euro)
Kommentar:
Dieser Anleger verliert aus der Substanz!! 24.000,--Euro, obwohl er keinen Cent Gewinn gemacht hat!!! Ich bin nicht in der Lage auszurechnen, wie hoch die prozentuale Steuerlast bei einer Nominalsteuerlast von 24.000,-- Euro in Bezug auf einen “Gewinn” von 0 Euro ist.
Man kann es nicht glauben, aber es kommt noch schlimmer! Im Falle eines Verlustes!
Beispiel 4
Wer erinnert sich nicht an die Baissejahre 2001 und 2002?
Gewinn mit Derivaten, Fonds, Zertifikaten: 30.000,-- Euro.
Verlust 60.000,-- Euro.
jetzige Regel:
Steuer 0,-- und ein Verlustvortrag von 30.000,-- Euro*
geplante Regel: 9.000,-- Euro!! Steuern und kein Verlustvortrag!
*Ein Verlustvortrag in Höhe von 30.000,-- Euro kann je nach persönlichem Steuersatz bis ca. 12.000,-- Euro “wert” sein!
Kommentar:
Dieser Anleger zahlt zu seinem schmerzlichen Verlust in Höhe von
30.000,-- Euro noch zusätzlich 9.000,--Euro Steuern. Damit erhöht sich der Verlust dann auf 39.000,--!!!
Ich glaube, dass es rein mathematisch nicht möglich ist, auszurechnen, wie hoch der prozentuale Steuersatz in Bezug auf die nominale Steuerlast von 9.000,-- Euro bei einem Verlust von 30.000,-- Euro ist.
Man könnte noch viele Beispiele rechnen, ich will es hierbei belassen. Egal ob große oder kleine Beträge, hoher Steuersatz oder niedriger Steuersatz, es gibt so gut wie keine Varianten für eine Besserstellung mit der geplanten Neuregelung. Auch nicht für andere, als von mir gewählte, Konstellationen.
Ich hoffe, damit widerlegt zu haben, dass es sich bei der geplanten Neuregelung um eine Verbesserung handelt. Kommt die Abgeltungssteuer in dieser Form, wird das meiner Meinung nach in mehrfacher Hinsicht ganz erhebliche Konsequenzen haben. Man kann nur hoffen, dass sich noch etwas ändert.Die Chancen sind nicht gerade rosig. Wie es andere Länder machen, die eine Abgeltungssteuer haben, weiß ich nicht. Vielleicht mit einer Möglichkeit der Verlustverrechnung oder mit erheblich niedrigeren Sätzen.
Fazit:
In einem Satz:
Schon die Streichung des Halbeinkünfteverfahrens bedeutet vor allem für Aktionäre eine ganz erhebliche Mehrbelastung, die Streichung der Möglichkeit eines Verlustvortrages ist auch schlimm, aber eine Streichung der Verrechnungsmöglichkeit von Gewinnen und Verlusten innerhalb eines laufenden Kalenderjahres wäre für Anleger eine Katastrophe.
Der zentrale Punkt ist die Verrechnungsmöglichkeit zwischen Gewinnen und Verlusten. Diese Möglichkeit muss meiner Meinung nach unbedingt bestehen bleiben.
Aber auch durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens entsteht eine wesentliche Verschlechterung trotz optisch niedriger Sätze.30% Abgeltungssteuer ohne Halbeinkünfteverfahren entsprechen 60%!! Steuerlast im Vergleich zu dem derzeitig geltenden Halbeinkünfteverfahren.
Außerdem wäre eine Abschaffung von Verlustvorträgen ebenfalls sehr nachteilig und eine erhebliche Behinderung der Märkte. Auf diesen Punkt bin ich in meinen Ausführungen am wenigsten eingegangen, dennoch halte ich ihn für einen weiteren entscheidenden und äußerst sensiblen Punkt. Leider richten sich Gewinne und Verluste nicht nach Kalenderjahren. Wenn aber die Anleger dieses Risiko zusätzlich zum ohnehin bestehenden Marktrisiko tragen müssen, in einem Kalenderjahr erlittene Verluste nicht mehr berücksichtigen zu können, ergibt sich sofort ein wesentlich verschlechtertes Chance-Risiko-Verhältnis, das sehr viele potentielle Markteilnehmer davon abhalten würde, sich zu engagieren.
Wird die Abgeltungssteuer wie geplant eingeführt, ist der Markt in Deutschland zumindest für Privatanleger tot. Allenfalls machen noch reine Zinsanlagen, aber auch die nur bedingt, Sinn. Das Verhältnis zwischen Risiko und Chance ist dann so grottenschlecht, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich unter solchen Voraussetzungen noch Marktteilnehmer finden lassen.
Der volkswirtschaftliche Schaden wäre immens. Es hätte Auswirkungen, die man sich jetzt auch mit viel Phantasie nicht vorstellen kann. Aber darauf will ich an dieser Stelle nicht eingehen.
Grüße
tina
P.S.
Dieser Beitrag hat mich eine Menge Arbeit gekostet. Ich werde in verschiedenen Boards einen Thread eröffnen. Sollte das Thema schon mal in einem anderen Thread angesprochen worden sein, bitte ich um Nachsehen. Aber ich kann jetzt nicht alle Beiträge recherchieren. Ich glaube, es macht trotzdem Sinn, da ich das Thema relativ ausführlich durchleuchtet habe. Weiter weise ich darauf hin, dass ich nicht alles bis in das letzte Detail angeführt habe, so sind beispielsweise aus Übersichtlichkeitsgründen bei den Berechnungen die Solidarzuschläge nicht berücksichtigt. Ich übernehme auch keine Gewähr, dass meine Ausführungen ohne Fehler sind. Der Beitrag beinhaltet lediglich meine persönliche Meinung. Kommentare erwünscht!
Daß die Verrechnung von Verlusten abgeschafft werden könnte, halte ich für totale Panikmache. Ein solches Gesetz hätte verfassungsgerichtlich keine drei Tage Bestand.
Und man muß auch die Vorteile für OS-Trader sehen: 30% von allem ist oft weniger als der Grenzsteuersatz. Ob die Senkung auf 25% jemals kommt, da wäre ich auch skeptisch. Wenn man 25% wirklich wollte, könnte man sie ja auch gleich einführen.
Natürlich ist die Novelle ungerecht: Sie benachteiligt Langfristanleger, Dividenden- und Zinsanleger, Klein- und Mittelverdiener, und begünstigt in erster Linie Trader mit hohem Steuersatz.
Naja, so ist das Leben ....
Gruß, Malvegil
Und man muß auch die Vorteile für OS-Trader sehen: 30% von allem ist oft weniger als der Grenzsteuersatz. Ob die Senkung auf 25% jemals kommt, da wäre ich auch skeptisch. Wenn man 25% wirklich wollte, könnte man sie ja auch gleich einführen.
Natürlich ist die Novelle ungerecht: Sie benachteiligt Langfristanleger, Dividenden- und Zinsanleger, Klein- und Mittelverdiener, und begünstigt in erster Linie Trader mit hohem Steuersatz.
Naja, so ist das Leben ....
Gruß, Malvegil
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zuerst mal Willkommen Tina,
Die Sache ist doch ganz einfach. Man macht eine Firma auf irgend einer Steuerinsel auf und bezahlt sich ein Gehalt - also man nimmt so viel raus wie man braucht/will und irgendwann wenn man in Pension geht holt man sich eine Karte ne Goldene/Platin... und tritt eine Weltreise an und genisst das leben - (Staatsbürgerschaftswechsel nicht ausgeschloßen)
Fazit wenn der Staat nur noch Leistung melken will egal ob Hirnleistung/traden/spekulierne ohne was beitragen zu wollen - dann ist jedes Mittel das legal ist recht dem entgegen zu wirken.
Die Sache ist doch ganz einfach. Man macht eine Firma auf irgend einer Steuerinsel auf und bezahlt sich ein Gehalt - also man nimmt so viel raus wie man braucht/will und irgendwann wenn man in Pension geht holt man sich eine Karte ne Goldene/Platin... und tritt eine Weltreise an und genisst das leben - (Staatsbürgerschaftswechsel nicht ausgeschloßen)
Fazit wenn der Staat nur noch Leistung melken will egal ob Hirnleistung/traden/spekulierne ohne was beitragen zu wollen - dann ist jedes Mittel das legal ist recht dem entgegen zu wirken.
Der Gewinn liegt im Einkauf. Alles wird besser, man muss nur warten können !
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Alle meine Beträge sind nur meine private Meinung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar oder sind Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Finanzmarktinstrumenten.
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte: evtl. sind besprochene Wertpapiere in meinem privaten Depot enthalten
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Hallo Tina
die Tina von früher?
@malvegil
Die Verrechnung von Verlusten kann abgeschafft werden.
In Österreich gibt es seit 1.8.2005 eine 25%ige Abzugsteuer, gilt damit als endbesteuert, auf jegliche Gewinn mit Zertifikaten unabhängig der Haltedauer.
D.h. aber nichts anderes, als das ich pro Zertifikatgeschäft Steuer zahle od. nicht. 1xGewinn heisst Steuerabzug. 10xVerlust selber schuld ist nicht verrechenbar.
mfg
die Tina von früher?
@malvegil
Die Verrechnung von Verlusten kann abgeschafft werden.
In Österreich gibt es seit 1.8.2005 eine 25%ige Abzugsteuer, gilt damit als endbesteuert, auf jegliche Gewinn mit Zertifikaten unabhängig der Haltedauer.
D.h. aber nichts anderes, als das ich pro Zertifikatgeschäft Steuer zahle od. nicht. 1xGewinn heisst Steuerabzug. 10xVerlust selber schuld ist nicht verrechenbar.
mfg
hi malvegil,
eine verlustverrechnung kann sehr wohl abgeschafft werden, siehe zertifikate in österreich - ob das die verfassungsgerichte stoppen würden, weiss niemand. ich glaube auch nicht, dass die entscheider blicken, was die geplante regelung bedeuten wird und auch die meisten marktteilnehmrer blicken es (noch) nicht.
dass der verlustvotrag abgeschafft wird, halte ich für ziemlich sicher, allein dies ist ein gewaltiger nachteil!
...und die faktische verdopplung der steuer für dividenden und aktiengewinne, durch abschaffung des halbeinkünfteverfahrens, ist eine gewaltige verschlechterung für anleger.
selbst wenn eine nachträgliche verlustverrechnung über den einkommenssteuerjahresausgleich möglich wäre (was ich aber leider nicht glaube) würden das den anlegern und vor allem tradern, gewaltig liquidität entziehen. wenn man bedenkt, wieviel kapital dann nicht mehr eingesetzt werden kann, kommt man auch schon alleine dadurch auf sehr hohe, allerdings individuell unterschiedliche, steuersätze.
nur panikmache?
hi oegat,
danke für die herzliche begrüßung, hätte ich nicht erwartet. ich wußte natürlich, dass du was in der richtung vorschlägst. kommt allerdings für viele (auch mich) aus unterschiedlichen gründen nicht in frage.
hi maximale
ja, die tina von vorgestern
liebe grüße
tina
eine verlustverrechnung kann sehr wohl abgeschafft werden, siehe zertifikate in österreich - ob das die verfassungsgerichte stoppen würden, weiss niemand. ich glaube auch nicht, dass die entscheider blicken, was die geplante regelung bedeuten wird und auch die meisten marktteilnehmrer blicken es (noch) nicht.
dass der verlustvotrag abgeschafft wird, halte ich für ziemlich sicher, allein dies ist ein gewaltiger nachteil!
...und die faktische verdopplung der steuer für dividenden und aktiengewinne, durch abschaffung des halbeinkünfteverfahrens, ist eine gewaltige verschlechterung für anleger.
selbst wenn eine nachträgliche verlustverrechnung über den einkommenssteuerjahresausgleich möglich wäre (was ich aber leider nicht glaube) würden das den anlegern und vor allem tradern, gewaltig liquidität entziehen. wenn man bedenkt, wieviel kapital dann nicht mehr eingesetzt werden kann, kommt man auch schon alleine dadurch auf sehr hohe, allerdings individuell unterschiedliche, steuersätze.
nur panikmache?
hi oegat,
danke für die herzliche begrüßung, hätte ich nicht erwartet. ich wußte natürlich, dass du was in der richtung vorschlägst. kommt allerdings für viele (auch mich) aus unterschiedlichen gründen nicht in frage.
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- oegeat
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Hallo Tina,
bitte schau mal in dein Boardmailpostfach hier
wegen der Steuer - na ja ne Firma zu gründen die von Fondsanteilen über dieverse Konten usw hält ist nichts worüber man nicht nachdenken kann zumal die Kosten mittlerweile auch "erträglich" sind (2-3.000$ im Jahr) interessanter weise jede Hausbank - bzw Zentrale ist einem da behilflich ! Wie gesagt sollte man sich ansehen ........ und nicht grundsätzlich ausschließen. So genug des Themas.
Grüße
bitte schau mal in dein Boardmailpostfach hier
wegen der Steuer - na ja ne Firma zu gründen die von Fondsanteilen über dieverse Konten usw hält ist nichts worüber man nicht nachdenken kann zumal die Kosten mittlerweile auch "erträglich" sind (2-3.000$ im Jahr) interessanter weise jede Hausbank - bzw Zentrale ist einem da behilflich ! Wie gesagt sollte man sich ansehen ........ und nicht grundsätzlich ausschließen. So genug des Themas.
Grüße
Der Gewinn liegt im Einkauf. Alles wird besser, man muss nur warten können !
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Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte: evtl. sind besprochene Wertpapiere in meinem privaten Depot enthalten
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Alle meine Beträge sind nur meine private Meinung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar oder sind Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Finanzmarktinstrumenten.
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte: evtl. sind besprochene Wertpapiere in meinem privaten Depot enthalten
Was wird mit thesaurierenden Fonds?
Mal so eine vorbereitende Überlegung: wenn ich recht informiert bin,
sollen doch ab 2009 nur noch reale Geldflüsse besteuert werden, also
konkret Ausschüttungen, nicht aber einbehaltene Gewinne.
Gleichzeitig werden Altbestände von der Besteuerung ausgenommen.
Wenn ich das richtig sehe, ergeben sich da zumindest vorübergehend
neue Möglichkeiten, indem man bis Ende 2008 alles auf thesaurierende
Fonds umschichtet, die dann während der Haltedauer komplett steuerfrei
bleiben.
Träume ich mir da etwas zusammen?
sollen doch ab 2009 nur noch reale Geldflüsse besteuert werden, also
konkret Ausschüttungen, nicht aber einbehaltene Gewinne.
Gleichzeitig werden Altbestände von der Besteuerung ausgenommen.
Wenn ich das richtig sehe, ergeben sich da zumindest vorübergehend
neue Möglichkeiten, indem man bis Ende 2008 alles auf thesaurierende
Fonds umschichtet, die dann während der Haltedauer komplett steuerfrei
bleiben.
Träume ich mir da etwas zusammen?
Thesaurierende Fonds in Zukunf
Anscheinend hatte ich da etwas falsch mitbekommen, wie die
folgende Meldung aus Das Investment zeigt:
Montag, 23. April 2007 16:14
BVI: Keine jährliche Besteuerung thesaurierter Erträge
(DAS INVESTMENT) Der Fondsverband BVI kämpft weiter dafür, dass thesaurierte Erträge aus Fonds künftig nicht mehr jährlich, sondern erst bei Verkauf versteuert werden müssen. Dazu hat der BVI jetzt ein Schreiben an das Bundesfinanzministerium geschickt, in dem der Verband begründet, warum „es keine vernünftigen wirtschaftlichen Gründe gibt“ an der jährlichen Versteuerung festzuhalten.
Nach dem Gesetzentwurf zur Abgeltungssteuer müssten bei Verkauf von thesaurierenden Fondsanteilen die bereits versteuerten Erträge rausgerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ein viel zu hoher bürokratischer Aufwand, meint dazu der BVI: „Der Vereinfachungseffekt der Abgeltungssteuer wäre in Frage gestellt.“
Zudem werde der kurzfristige Steuerausfall durch die vom BVI gewünschte Regelung deutlich überschätzt. Das Bundesfinanzministerium spreche von 500 Millionen Euro jährlich und mehr. Der BVI kommt bei seinen Berechnungen auf rund 300 Millionen Euro, die der Staat dann erst verspätet mit dem Verkauf der Anteile bekommt.
Würde es bei der zurzeit geplanten Besteuerung bleiben, erwartet der BVI, dass 2008 „in erheblichem Umfang Zertifikate auf thesaurierende Fonds emittiert werden“, denn hier gibt es keine jährliche Besteuerung.
23.04.07 sg
Also heißt das, noch 2008 auf Zertifikate umsteigen, falls sich der
BVI nicht durchsetzt.
folgende Meldung aus Das Investment zeigt:
Montag, 23. April 2007 16:14
BVI: Keine jährliche Besteuerung thesaurierter Erträge
(DAS INVESTMENT) Der Fondsverband BVI kämpft weiter dafür, dass thesaurierte Erträge aus Fonds künftig nicht mehr jährlich, sondern erst bei Verkauf versteuert werden müssen. Dazu hat der BVI jetzt ein Schreiben an das Bundesfinanzministerium geschickt, in dem der Verband begründet, warum „es keine vernünftigen wirtschaftlichen Gründe gibt“ an der jährlichen Versteuerung festzuhalten.
Nach dem Gesetzentwurf zur Abgeltungssteuer müssten bei Verkauf von thesaurierenden Fondsanteilen die bereits versteuerten Erträge rausgerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ein viel zu hoher bürokratischer Aufwand, meint dazu der BVI: „Der Vereinfachungseffekt der Abgeltungssteuer wäre in Frage gestellt.“
Zudem werde der kurzfristige Steuerausfall durch die vom BVI gewünschte Regelung deutlich überschätzt. Das Bundesfinanzministerium spreche von 500 Millionen Euro jährlich und mehr. Der BVI kommt bei seinen Berechnungen auf rund 300 Millionen Euro, die der Staat dann erst verspätet mit dem Verkauf der Anteile bekommt.
Würde es bei der zurzeit geplanten Besteuerung bleiben, erwartet der BVI, dass 2008 „in erheblichem Umfang Zertifikate auf thesaurierende Fonds emittiert werden“, denn hier gibt es keine jährliche Besteuerung.
23.04.07 sg
Also heißt das, noch 2008 auf Zertifikate umsteigen, falls sich der
BVI nicht durchsetzt.
Wenn das so kommt, sind Zertifikate für den Langfristanleger uninteressant:
Heute in der FTD:
Das Finanzministerium will einen Boom bei langlaufenden Zertifikaten Ende 2008 verhindern. Sie sollen doch nicht unbegrenzt unter die Altregelung, d.h. steuerfrei, sofern keine Finanzinnovation, bleiben, sondern nur, wenn die Laufzeit kleiner als 2 Jahre ist. Über den Bundesrat kommt ebenfalls ein Änderungsantrag: Die Steuerfreiheit für Verkäufe von Zertifikaten soll auf Juni 2009 zu begrenzt werden.
Heute in der FTD:
Das Finanzministerium will einen Boom bei langlaufenden Zertifikaten Ende 2008 verhindern. Sie sollen doch nicht unbegrenzt unter die Altregelung, d.h. steuerfrei, sofern keine Finanzinnovation, bleiben, sondern nur, wenn die Laufzeit kleiner als 2 Jahre ist. Über den Bundesrat kommt ebenfalls ein Änderungsantrag: Die Steuerfreiheit für Verkäufe von Zertifikaten soll auf Juni 2009 zu begrenzt werden.
Habe in einem anderen Board einen interessanten Link zur Abgeltungssteuer gefunden. Vielleicht will sich das ja jemand in einer ruhigen Minute mal zu Gemüte führen
Alles zur Abgeltungssteuer
Alles zur Abgeltungssteuer
- The Ghost of Elvis
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- Registriert: 12.06.2005 11:35
- Wohnort: München Unterhaching
Einige Stichworte aus Commerzbank-magazin "Ideas",Juli 2007 :
Sparerpauschbetrag 801€, Werbungskostenpauschbetrag entfällt, auch keine tatsächlihc entstandenen Werb.Kosten mehr ansetzbar, z.Bsp. sind Fachmagazine wie " das Investment " oder " Börse-Online " nicht mehr absetzbar
Altverluste aus priv. Veräußerungsgeschäften können nur noch bis 2013 mit zuk. Gewinnen verrechnet werden
Abgeltungssteuersatz = 25%. Bei geringerem persönlichen Steuersatz als 25% kann Antrag auf Wahlveranlagung gestellt werden.
Könnte interessant sein für Freiberufler,Selbstädnige,Gewerbetreibende wenn man in einem Jahr wenig Gewinn oder sogar Verlust erzielt.
Dann kann man sich die 25% mit der Steuererklärung wieder zurückholen. Vorher (im Sinne wie beim Lohnsteuerfreibetrag) geht das wohl nicht?
Es gibt einen Verlustverrechnungstopf, wo aber Spekugewinne/Verluste nicht mit Zinsen/Divid. verrechnet werden können.
Gewinne/verluste aus Aktien können nur mit Aktien oder auch mit Fonds+Zerti verrechnet werden?
Sparerpauschbetrag 801€, Werbungskostenpauschbetrag entfällt, auch keine tatsächlihc entstandenen Werb.Kosten mehr ansetzbar, z.Bsp. sind Fachmagazine wie " das Investment " oder " Börse-Online " nicht mehr absetzbar
Altverluste aus priv. Veräußerungsgeschäften können nur noch bis 2013 mit zuk. Gewinnen verrechnet werden
Abgeltungssteuersatz = 25%. Bei geringerem persönlichen Steuersatz als 25% kann Antrag auf Wahlveranlagung gestellt werden.
Könnte interessant sein für Freiberufler,Selbstädnige,Gewerbetreibende wenn man in einem Jahr wenig Gewinn oder sogar Verlust erzielt.
Dann kann man sich die 25% mit der Steuererklärung wieder zurückholen. Vorher (im Sinne wie beim Lohnsteuerfreibetrag) geht das wohl nicht?
Es gibt einen Verlustverrechnungstopf, wo aber Spekugewinne/Verluste nicht mit Zinsen/Divid. verrechnet werden können.
Gewinne/verluste aus Aktien können nur mit Aktien oder auch mit Fonds+Zerti verrechnet werden?
Noch mal Galgenfrist - lt. fondsexpress ist jetzt bei dem entscheidenden Termin diese Woche eine weitere Verschärfung der Abgeltungssteuer kurzfristig von der Tagesordnung gekippt worden.
Das ist aber sowieso der Hammer, daß dies überhaupt auf die Tagesordnung kam!! Eine Vorverlegung des Termins auf 01.01.2008 soll ja auch vor einigen Monaten schon hinter den Kulissen geplant gewesen sein !!
Eine der Hauptgründe sollen wie bei Zertifikaten diese Umgehenungslösungen wie wohl insbesondere der "Millionärsfonds" (Lux. Spezialfonds) gewesen sein, welcher angeblich immer noch in Frage gestellt werden soll.. aber das wird hier wahrscheinlich kaum einen tangieren, kann von mir aus als Bauernopfer abgesägt werden, solange noch die Publikumsfonds für den Normalsterblichen offen bleiben. Solche Fondslösungen gehen erst ab 1,25 Mio. Euro, finde das nicht ok, daß es hier für Priviligierte immer noch ein maßgeschneidertes Steuerschlupfloch gibt.
Wahrscheinlich sollte man sich nun sicherheitshalber trotzdem beeilen, falls doch noch eine Fristverkürzung kommt. Im Finanzministerium ist man augenscheinlich zu allem in der Lage wie diese ominöse Tagesordnung diese Tage beweist.
Auch vielleicht ein wichtiger Hinweis:
In anderen Foren geht zudem auch die etwas beunruhigende Warnung vor ausländischen thesaurierenden Fonds um (viele der Fonds kommen ja mittlerweile aus Luxemburg, Irland etc.).
Argumentation:
Da hier die Abgeltungssteuer auf die Erträge nicht wie bei einem in Deutschland aufgelegten Fonds anonym (das sollte ja der Vorteil der Abgeltungssteuer sein) abgeführt werden. Das hieße man müsste alles persönlich beim Finanzamt jedes Jahr regeln. Viel Aufwand! Zudem statt 25% in Lux. bald Quellensteuer 35% (ersetzt nicht Abgeltungsteuer)
Wer hier nicht 100%ig steuerehrlich (Kursgewinne, Erträge) in den letzten 10 oder 12 Jahren (genaue Verjährungsfristen?) war (das dürften nicht wenige gewesen sein), könnte ziemlich in Schwierigkeiten geraten.
Dem Finanzamt könnten aufgrund der jährlich zu machenden Angaben aus den ausländischen Jahressteuerbescheinigungen wertvolle Hinweise auf vorhandenes Vermögen liefern. Viele dürften dann erklären wie sie an ihr Vermögen gekommen sind, selbst wenn es ehrlich verdient war. D.h. man müsste alle möglichen Unterlagen jahrelang aufheben. Bislang kann der Staat nur vorhandene Depots/Konten über die Kontenevidenzzentrale ausfindig machen, erfährt aber nichts über die Vermögenshöhe oder -Art.
Das würde dem gierigen Staat natürlich in die Hände spielen. Einmal festgestelltes Vermögen könnte dann zukünftig auch noch mit anderen Steuern (neue "Soli-Beiträge" für Reiche etc.) belegt werden.
Diese Diskussion ist nicht ganz daneben aus meiner Sicht...
Ergo: Anonym und dabei steuerehrlich wäre also nur deutscher Fonds in Deutschland verwahrt. Hier wird alles automatisch abgeltend abgeführt . Für den, den es betrifft ....
Das ist aber sowieso der Hammer, daß dies überhaupt auf die Tagesordnung kam!! Eine Vorverlegung des Termins auf 01.01.2008 soll ja auch vor einigen Monaten schon hinter den Kulissen geplant gewesen sein !!
Eine der Hauptgründe sollen wie bei Zertifikaten diese Umgehenungslösungen wie wohl insbesondere der "Millionärsfonds" (Lux. Spezialfonds) gewesen sein, welcher angeblich immer noch in Frage gestellt werden soll.. aber das wird hier wahrscheinlich kaum einen tangieren, kann von mir aus als Bauernopfer abgesägt werden, solange noch die Publikumsfonds für den Normalsterblichen offen bleiben. Solche Fondslösungen gehen erst ab 1,25 Mio. Euro, finde das nicht ok, daß es hier für Priviligierte immer noch ein maßgeschneidertes Steuerschlupfloch gibt.
Wahrscheinlich sollte man sich nun sicherheitshalber trotzdem beeilen, falls doch noch eine Fristverkürzung kommt. Im Finanzministerium ist man augenscheinlich zu allem in der Lage wie diese ominöse Tagesordnung diese Tage beweist.
Auch vielleicht ein wichtiger Hinweis:
In anderen Foren geht zudem auch die etwas beunruhigende Warnung vor ausländischen thesaurierenden Fonds um (viele der Fonds kommen ja mittlerweile aus Luxemburg, Irland etc.).
Argumentation:
Da hier die Abgeltungssteuer auf die Erträge nicht wie bei einem in Deutschland aufgelegten Fonds anonym (das sollte ja der Vorteil der Abgeltungssteuer sein) abgeführt werden. Das hieße man müsste alles persönlich beim Finanzamt jedes Jahr regeln. Viel Aufwand! Zudem statt 25% in Lux. bald Quellensteuer 35% (ersetzt nicht Abgeltungsteuer)
Wer hier nicht 100%ig steuerehrlich (Kursgewinne, Erträge) in den letzten 10 oder 12 Jahren (genaue Verjährungsfristen?) war (das dürften nicht wenige gewesen sein), könnte ziemlich in Schwierigkeiten geraten.
Dem Finanzamt könnten aufgrund der jährlich zu machenden Angaben aus den ausländischen Jahressteuerbescheinigungen wertvolle Hinweise auf vorhandenes Vermögen liefern. Viele dürften dann erklären wie sie an ihr Vermögen gekommen sind, selbst wenn es ehrlich verdient war. D.h. man müsste alle möglichen Unterlagen jahrelang aufheben. Bislang kann der Staat nur vorhandene Depots/Konten über die Kontenevidenzzentrale ausfindig machen, erfährt aber nichts über die Vermögenshöhe oder -Art.
Das würde dem gierigen Staat natürlich in die Hände spielen. Einmal festgestelltes Vermögen könnte dann zukünftig auch noch mit anderen Steuern (neue "Soli-Beiträge" für Reiche etc.) belegt werden.
Diese Diskussion ist nicht ganz daneben aus meiner Sicht...
Ergo: Anonym und dabei steuerehrlich wäre also nur deutscher Fonds in Deutschland verwahrt. Hier wird alles automatisch abgeltend abgeführt . Für den, den es betrifft ....
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- Trader-insider Experte
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- Wohnort: Ein einfacher Arbeiter im Weinberg des Herrn
fundresearch
".......Welche Fallen es gibt
Doch Vorsicht, eine Falle lauert bei Umschichtungen schon: Die auf Fondsebene realisierten Gewinne bleiben – beim Kauf der Fondsanteile vor 2009 – auf Dauer nur steuerfrei, wenn sie im Fonds thesauriert werden. Dies ist bei den allermeisten Fonds der Fall. (Die übliche Angabe "ausschüttend" oder "thesaurierend" bezieht sich nicht auf den Umgang mit vom Fonds realisierten Kursgewinnen, sondern auf die Behandlung von Zinsen, Dividenden oder Mieterträgen.) Werden Veräußerungsgewinne dagegen ausgeschüttet, so sind diese ab 2009 nur noch steuerfrei, wenn sie aus Papieren resultieren, die der Fonds vor 2009 erworben hat, und der Anleger die Fondsanteile ebenfalls vor 2009 gekauft hat. Für Anteile die erst ab 2009 erworben wurden, kommt es hier nur zu einer Steuerverschiebung. Die Ausschüttung muss beim Verkauf der Fondsanteile zum Veräußerungsgewinn addiert werden. Und: Ausgeschüttete Gewinne aus dem Verkauf von Papieren, die der Fonds nach 2008 erwarb, sind künftig immer steuerpflichtig.
Die zweite Falle:
Die Steuerfreiheit bei Altfällen gilt zudem nicht für Zinsen, Dividenden oder auch Mieten, die dem Fonds zufließen. Auf diese wird zum Zeitpunkt des Zuflusses Abgeltungsteuer fällig. Dies kann bei thesaurierenden Fonds, die ab 2009 neu ins Depot kommen, zum Problem werden. Bei deren Verkauf wird ja wieder Abgeltungsteuer fällig. Damit würde es zur Doppelbesteuerung bereits besteuerter, thesaurierter Erträge kommen. Deshalb können Anleger Veräußerungsgewinne um diese Thesaurierungsbeträge bereinigen. Dafür müssen aber alle Belege aufbewahrt werden. Wem das zu aufwendig ist: Ist das Depot im Inland und wurden nur deutsche thesaurierende Fonds angeschafft (ISIN beginnt mit "DE"), übernimmt dies die depotführende Stelle. ......."
".......Welche Fallen es gibt
Doch Vorsicht, eine Falle lauert bei Umschichtungen schon: Die auf Fondsebene realisierten Gewinne bleiben – beim Kauf der Fondsanteile vor 2009 – auf Dauer nur steuerfrei, wenn sie im Fonds thesauriert werden. Dies ist bei den allermeisten Fonds der Fall. (Die übliche Angabe "ausschüttend" oder "thesaurierend" bezieht sich nicht auf den Umgang mit vom Fonds realisierten Kursgewinnen, sondern auf die Behandlung von Zinsen, Dividenden oder Mieterträgen.) Werden Veräußerungsgewinne dagegen ausgeschüttet, so sind diese ab 2009 nur noch steuerfrei, wenn sie aus Papieren resultieren, die der Fonds vor 2009 erworben hat, und der Anleger die Fondsanteile ebenfalls vor 2009 gekauft hat. Für Anteile die erst ab 2009 erworben wurden, kommt es hier nur zu einer Steuerverschiebung. Die Ausschüttung muss beim Verkauf der Fondsanteile zum Veräußerungsgewinn addiert werden. Und: Ausgeschüttete Gewinne aus dem Verkauf von Papieren, die der Fonds nach 2008 erwarb, sind künftig immer steuerpflichtig.
Die zweite Falle:
Die Steuerfreiheit bei Altfällen gilt zudem nicht für Zinsen, Dividenden oder auch Mieten, die dem Fonds zufließen. Auf diese wird zum Zeitpunkt des Zuflusses Abgeltungsteuer fällig. Dies kann bei thesaurierenden Fonds, die ab 2009 neu ins Depot kommen, zum Problem werden. Bei deren Verkauf wird ja wieder Abgeltungsteuer fällig. Damit würde es zur Doppelbesteuerung bereits besteuerter, thesaurierter Erträge kommen. Deshalb können Anleger Veräußerungsgewinne um diese Thesaurierungsbeträge bereinigen. Dafür müssen aber alle Belege aufbewahrt werden. Wem das zu aufwendig ist: Ist das Depot im Inland und wurden nur deutsche thesaurierende Fonds angeschafft (ISIN beginnt mit "DE"), übernimmt dies die depotführende Stelle. ......."
ora et labora!
Im Klartext:
Wer einen ausländischen thesaurierenden Fonds im
Depot hat versteuert beim Verkauf entweder doppelt
oder hat einen aberwitzigenPapierkrieg und muß vor
allem Jahr um Jahr alle Versteuerungsnachweise und
persönlichen Unterlagen aufbewahren.
Da ich ein sehr langfristiges Depot anstrebe, sind bei
mir solche Fonds nicht mehr vorhanden.
Wer einen ausländischen thesaurierenden Fonds im
Depot hat versteuert beim Verkauf entweder doppelt
oder hat einen aberwitzigenPapierkrieg und muß vor
allem Jahr um Jahr alle Versteuerungsnachweise und
persönlichen Unterlagen aufbewahren.
Da ich ein sehr langfristiges Depot anstrebe, sind bei
mir solche Fonds nicht mehr vorhanden.
-
- Trader-insider Experte
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Fondsfan hat geschrieben:Im Klartext:
Wer einen ausländischen thesaurierenden Fonds im
Depot hat versteuert beim Verkauf entweder doppelt
oder hat einen aberwitzigenPapierkrieg und muß vor
allem Jahr um Jahr alle Versteuerungsnachweise und
persönlichen Unterlagen aufbewahren.
Da ich ein sehr langfristiges Depot anstrebe, sind bei
mir solche Fonds nicht mehr vorhanden.
auslaendische Thesaurierer, eine eingehende Erlaueterung der Problematik bei
fundresearch
Zitat:
".......Bei ausländischen Thesaurierern ist der Anleger gefordert. Er muss die ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuererklärung angeben. Dafür verlangt das Finanzamt dann ein Viertel an Steuern.
.......
Wird der Fonds irgendwann veräußert, führt die Depotbank für die gesammelten steuerpflichtigen Erträge die Steuern an das Finanzamt ab. Darin sind auch die bereits versteuerten Erträge enthalten. Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, ist es nötig, auf die bereits gezahlten Steuern zu verweisen. Insofern empfiehlt es sich, sämtliche Erträgnisaufstellungen sowie Steuererklärungen und -bescheide aufzubewahren, um diese beim Verkauf des Fonds vorlegen zu können......"
ora et labora!
Man müßte wissen, was passiert, wenn man die Abgeltungssteuer lediglich beim Verkauf der Position zahlt, also nicht in jedem Jahr der Halte-Dauer.
Defacto kommt das Finanzamt dadurch nicht zu kurz und man hat 'ne Menge nervige Arbeit gespart. Dennoch kann das als Steuerhinterziehung aufgefaßt werden.
Mein Problem bei der Sache ist:
Es gibt ausländische Thesaurierer auf die ich nicht verzichten will.
Ansonsten bleibt nur die Beschäftigung mit dem ebundesanzeiger.de und jedes Jahr 'ne Menge Arbeit.
Gruß k-9
Defacto kommt das Finanzamt dadurch nicht zu kurz und man hat 'ne Menge nervige Arbeit gespart. Dennoch kann das als Steuerhinterziehung aufgefaßt werden.
Mein Problem bei der Sache ist:
Es gibt ausländische Thesaurierer auf die ich nicht verzichten will.
Ansonsten bleibt nur die Beschäftigung mit dem ebundesanzeiger.de und jedes Jahr 'ne Menge Arbeit.
Gruß k-9
Nur wenige wissen, wie viel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß.
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- Trader-insider
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- Registriert: 14.08.2005 18:55
- Wohnort: Neuried, Landkreis München
Was mir nicht klar ist, wenn die ausschüttungsgleichen Erträge in den früheren Jahren durch den jährlichen Freibetrag von 801 EUR pro Person steuerfrei waren, so sollten diese ausschüttungsgleichen Erträge doch auch beim Verkauf von den akkumulierten Erträgen abgezogen werden dürfen.
Oder sieht das Finanzamt hier die Sache entsprechend dem Zuflussprinzip anders? D. h. früher zwar nicht berücksichtigt, nun aber in einem Kalenderjahr zugeflossen und über dem Freibetrag nicht mehr abgedeckt. Das wäre in der Tat ein gewichtiger Nachteil
Oder sieht das Finanzamt hier die Sache entsprechend dem Zuflussprinzip anders? D. h. früher zwar nicht berücksichtigt, nun aber in einem Kalenderjahr zugeflossen und über dem Freibetrag nicht mehr abgedeckt. Das wäre in der Tat ein gewichtiger Nachteil
Mfg thallo
thallo hat geschrieben:Was mir nicht klar ist, wenn die ausschüttungsgleichen Erträge in den früheren Jahren durch den jährlichen Freibetrag von 801 EUR pro Person steuerfrei waren, so sollten diese ausschüttungsgleichen Erträge doch auch beim Verkauf von den akkumulierten Erträgen abgezogen werden dürfen.
Oder sieht das Finanzamt hier die Sache entsprechend dem Zuflussprinzip anders? D. h. früher zwar nicht berücksichtigt, nun aber in einem Kalenderjahr zugeflossen und über dem Freibetrag nicht mehr abgedeckt. Das wäre in der Tat ein gewichtiger Nachteil
.... oder wenn's gemischt ist.
In früheren Jahren zum Teil durch Freibetrag abgedeckt, zum Teil nicht.
Würde mich auch interessieren.
Gruß k-9
Nur wenige wissen, wie viel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß.
Jahressteuergesetz verabschiedet
Das Gesetz ist verabschiedet - Indexfonds, welche Dividenden über Derivate abbilden, bleiben verschont.
Meldung Jahressteuergesetz
Meldung Jahressteuergesetz
Einen guten Überblick über die bevorstehende Abgeltungssteuer in D hat "Börse online".
Zumindest für die User mit Hauptwohnsitz D nicht uninteressant.
http://www.boerse-online.de/finanzen/ab ... 1.html?p=1
Zumindest für die User mit Hauptwohnsitz D nicht uninteressant.
http://www.boerse-online.de/finanzen/ab ... 1.html?p=1
Die Liste schaut interessant aus, wenn's denn mit der Verlinkung der Ziffern zu den Fragen klappen würde - was es leider nicht tut.Sven hat geschrieben:Einen guten Überblick über die bevorstehende Abgeltungssteuer in D hat "Börse online".
Zumindest für die User mit Hauptwohnsitz D nicht uninteressant.
http://www.boerse-online.de/finanzen/ab ... 1.html?p=1
Gruß k-9
Nur wenige wissen, wie viel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß.
Dachte Zertifikate werden sowieso normal besteuert. Egal ob dieses Jahr noch gekauft wird...Igor hat geschrieben:Aus und vorbei: alle deutschen Börsen seit 14.00 geschlossen!
( warum so früh? )
Österreich: Wien heute normale Handelszeiten.
Andere Europa-Borsen: auch wie immer Handelszeiten.
Zertifikate: morgen vielleicht noch Direkthandel mit dem einen oder andren Emitenten?
Quelle:http://www.meyer-koering.de/de/aktuell/ ... ikate.htmlZwischen dem 15.3.2007 und dem 31.12.2008 erworbene Risikozertifikate unterliegen bei Verkauf oder Fälligkeit ab Juli 2009 nicht generell der Abgeltungsteuer. Sofern das Geschäft noch innerhalb der einjährigen Haltedauer erfolgt, unterliegt der realisierte Gewinn im Rahmen der allgemeinen Übergangsregel noch der Besteuerung nach den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte mit der individuellen Progression. Realisierte Verluste lassen sich nicht mit Zinsen und Dividenden verrechnen, das gelingt nur mit einem unter der Abgeltungsteuer anfallenden Verlust.
Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 14.12.2007, Anwendungs- und Zweifelsfragen zur Einführung einer Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 (http://www.iww.de/quellenmaterial/dokumente/081568.pdf).
Das ist allerdings unlesbares fachchinesisch.
Ja, da blickt man kaum noch durch.varadi hat geschrieben:Quelle:http://www.meyer-koering.de/de/aktuell/ ... ikate.htmlZwischen dem 15.3.2007 und dem 31.12.2008 erworbene Risikozertifikate unterliegen bei Verkauf oder Fälligkeit ab Juli 2009 nicht generell der Abgeltungsteuer. Sofern das Geschäft noch innerhalb der einjährigen Haltedauer erfolgt, unterliegt der realisierte Gewinn im Rahmen der allgemeinen Übergangsregel noch der Besteuerung nach den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte mit der individuellen Progression. Realisierte Verluste lassen sich nicht mit Zinsen und Dividenden verrechnen, das gelingt nur mit einem unter der Abgeltungsteuer anfallenden Verlust.
Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 14.12.2007, Anwendungs- und Zweifelsfragen zur Einführung einer Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 (http://www.iww.de/quellenmaterial/dokumente/081568.pdf).
Das ist allerdings unlesbares fachchinesisch.
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".......
Ab 2009 führen die Banken für jeden Kunden zwei Verrechnungstöpfe
Unterjährig rechnet das Institut gegen und führt anfallende Abgeltungsteuer
ab. Ergibt sich für den Anleger aufgrund realisierter Kursverluste aus nach dem 1.1.2009 erworbenen Wertpapieren ein negativer Saldo, wird dieser fortgeschrieben.
„Fallen Gewinne und Verluste nicht bei der gleichen Bank an, müssen Anleger mit Kapitalverlusten bis zum 15. Dezember eines Jahres eine Verlustbescheinigung bei ihrer Bank anfordern“,
.......
Dann werden die Verlustverrechnungstöpfe auf null gestellt, und die
Verlustverrechnung erfolgt nicht bei den Instituten, sondern bankübergreifend durch das Finanzamt. Dazu müssen Gewinne und Verluste
in der Steuererklärung angegeben werden. Der Gesetzgeber unterscheidet allerdings Verlustverrechnungskreise, innerhalb deren eine
Verrechnung von Verlusten erlaubt ist. „So wird etwa für Aktiengeschäfte ein eigener Verrechnungskreis gebildet. Es dürfen Verluste aus diesen
Geschäften nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden“
...........
Gleichzeitig dürfen Gewinne aus Aktiengeschäften aber mit Verlusten aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. „Diesen feinen Unterschied muss der Anleger im Blick haben, wenn er die Verlustverrechnung
optimal nutzen will........."
Ab 2009 führen die Banken für jeden Kunden zwei Verrechnungstöpfe
Unterjährig rechnet das Institut gegen und führt anfallende Abgeltungsteuer
ab. Ergibt sich für den Anleger aufgrund realisierter Kursverluste aus nach dem 1.1.2009 erworbenen Wertpapieren ein negativer Saldo, wird dieser fortgeschrieben.
„Fallen Gewinne und Verluste nicht bei der gleichen Bank an, müssen Anleger mit Kapitalverlusten bis zum 15. Dezember eines Jahres eine Verlustbescheinigung bei ihrer Bank anfordern“,
.......
Dann werden die Verlustverrechnungstöpfe auf null gestellt, und die
Verlustverrechnung erfolgt nicht bei den Instituten, sondern bankübergreifend durch das Finanzamt. Dazu müssen Gewinne und Verluste
in der Steuererklärung angegeben werden. Der Gesetzgeber unterscheidet allerdings Verlustverrechnungskreise, innerhalb deren eine
Verrechnung von Verlusten erlaubt ist. „So wird etwa für Aktiengeschäfte ein eigener Verrechnungskreis gebildet. Es dürfen Verluste aus diesen
Geschäften nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden“
...........
Gleichzeitig dürfen Gewinne aus Aktiengeschäften aber mit Verlusten aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. „Diesen feinen Unterschied muss der Anleger im Blick haben, wenn er die Verlustverrechnung
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ora et labora!
- The Ghost of Elvis
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Ausländische thesaurierende Fonds
Von finanzpartner.de :
I:
Die thesaurierten Erträge können der Abgeltungsteuer entzogen werden, bis die Fonds verkauft werden. Dafür müssen Sie aber die thesaurierten Erträge lückenlos in Ihre jährlichen Steuererklärung angeben (Risiko: Vergessen, die Erträge in der Steuererklärung anzugeben) und die Kaufbelege über Jahre sicher aufheben (Risko: Umzug, Zimmerbrand, schlecht sortierte Unterlagen im Erbfall, etc.), um Notfalls den Kaufzeitpunkt gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.
kein Problem wenn man die jährl. Steuerbescheinigung anfordert
II:
Beim Übertrag thesaurierender ausländischer Fonds ergibt sich ein gravierendes steuerliches Problem. Da die angefallenen ausschüttungsgleichen Gewinne je Anteil nicht mit übermittelt werden, kann die neue Lagerstelle diese auch nicht anrechnen. Dies führt dazu, daß bei Verkauf der übertragenen Anteile, der komplette akkumulierte ausschüttungsgleiche Gewinn seit Bestehen des Fonds an das Finanzamt abgeführt wird.
Auch wenn die Anteile nicht so lange gehalten wurden!
Sie erhalten die zuviel abgeführten Gewinne natürlich im Rahmen Ihrer Steuererklärung wieder zurück. Dazu müssen Sie aber den Kauf und den Übertrag der Anteile detailliert beim Finanzamt nachweisen.
Um diese Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, solche Fondsanteile nicht zu übertragen, sondern zu verkaufen und gegebenenfalls in Deutschland neu zu erwerben.
also grundsätlich keine ausl. thes. übertragen
III:
Wenn Sie einen ausländischen thesaurierenden Fonds nach Ablauf des Geschäftsjahres (Anmerkung von mir: kann abweichend vom Kalenderjahr sein) verkaufen und die Erträge des abgelaufenen Jahres noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, werden pauschal 6% des Fondswertes als ausschüttungsgleiche Erträge versteuert. Erst nachdem die Erträge veröffentlich wurden, werden die tatsächlichen Werte berücksichtigt. Sie sollten mit dem Verkauf daher sinnvollerweise immer warten, bis die Erträge veröffentlicht wurden.
Wenn Sie vorher verkaufen, wird Ihnen die zuviel gezahlte Steuer zwar bei Ihrer Steuererklärung angerechnet. Allerdings fehlt dieses Geld erst einmal in Ihrem Depot und kann sich nicht gewinnbringend vermehren.
auch kein Problem wenn man daran denkt
Nachsehen bei https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
I:
Die thesaurierten Erträge können der Abgeltungsteuer entzogen werden, bis die Fonds verkauft werden. Dafür müssen Sie aber die thesaurierten Erträge lückenlos in Ihre jährlichen Steuererklärung angeben (Risiko: Vergessen, die Erträge in der Steuererklärung anzugeben) und die Kaufbelege über Jahre sicher aufheben (Risko: Umzug, Zimmerbrand, schlecht sortierte Unterlagen im Erbfall, etc.), um Notfalls den Kaufzeitpunkt gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.
kein Problem wenn man die jährl. Steuerbescheinigung anfordert
II:
Beim Übertrag thesaurierender ausländischer Fonds ergibt sich ein gravierendes steuerliches Problem. Da die angefallenen ausschüttungsgleichen Gewinne je Anteil nicht mit übermittelt werden, kann die neue Lagerstelle diese auch nicht anrechnen. Dies führt dazu, daß bei Verkauf der übertragenen Anteile, der komplette akkumulierte ausschüttungsgleiche Gewinn seit Bestehen des Fonds an das Finanzamt abgeführt wird.
Auch wenn die Anteile nicht so lange gehalten wurden!
Sie erhalten die zuviel abgeführten Gewinne natürlich im Rahmen Ihrer Steuererklärung wieder zurück. Dazu müssen Sie aber den Kauf und den Übertrag der Anteile detailliert beim Finanzamt nachweisen.
Um diese Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, solche Fondsanteile nicht zu übertragen, sondern zu verkaufen und gegebenenfalls in Deutschland neu zu erwerben.
also grundsätlich keine ausl. thes. übertragen
III:
Wenn Sie einen ausländischen thesaurierenden Fonds nach Ablauf des Geschäftsjahres (Anmerkung von mir: kann abweichend vom Kalenderjahr sein) verkaufen und die Erträge des abgelaufenen Jahres noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, werden pauschal 6% des Fondswertes als ausschüttungsgleiche Erträge versteuert. Erst nachdem die Erträge veröffentlich wurden, werden die tatsächlichen Werte berücksichtigt. Sie sollten mit dem Verkauf daher sinnvollerweise immer warten, bis die Erträge veröffentlicht wurden.
Wenn Sie vorher verkaufen, wird Ihnen die zuviel gezahlte Steuer zwar bei Ihrer Steuererklärung angerechnet. Allerdings fehlt dieses Geld erst einmal in Ihrem Depot und kann sich nicht gewinnbringend vermehren.
auch kein Problem wenn man daran denkt
Nachsehen bei https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
Zuletzt geändert von The Ghost of Elvis am 07.01.2011 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
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mit Verlaub: WO findet man den Punkt Gewinnverwndung bei ebase ?Fondsfan hat geschrieben:Bei ebase werden diese Fonds unter dem Punkt Gewinnverwendung als "Mischformen" gekennzeichnet.
ebase
ora et labora!
Papstfan hat geschrieben:mit Verlaub: WO findet man den Punkt Gewinnverwndung bei ebase ?Fondsfan hat geschrieben:Bei ebase werden diese Fonds unter dem Punkt Gewinnverwendung als "Mischformen" gekennzeichnet.
ebase
OK, Du hast mich bei einer Ungenauigkeit ertappt.
Wenn Du bei ebase auf den angezeigten Namen eines Fonds
klickst, öffnen sich zwei Spalten.
Hier das Beispiel für den Acatis Gane.
https://portal.ebase.com/(e3)/www.ebase ... 000A0X7541
In der rechten Spalte findest Du dann in diesem Fall
Ertragsverwendung thesaurierend
Hier hatte ich unkorrekterweise aus dem Gedächtnis
Gewinnverwendung geschrieben.
- schneller euro
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Übertrag von Fondsanteilen zu einer anderen Bank
Zu einer ähnlichen Thematik erhielt ich vor einiger Zeit von einer Bank, wohin ich Fondsanteile übertragen hatte, folgende Mitteilung:The Ghost of Elvis hat geschrieben: ...
II:
Beim Übertrag thesaurierender ausländischer Fonds ergibt sich ein gravierendes steuerliches Problem. Da die angefallenen ausschüttungsgleichen Gewinne je Anteil nicht mit übermittelt werden, kann die neue Lagerstelle diese auch nicht anrechnen. Dies führt dazu, daß bei Verkauf der übertragenen Anteile, der komplette akkumulierte ausschüttungsgleiche Gewinn seit Bestehen des Fonds an das Finanzamt abgeführt wird.
Auch wenn die Anteile nicht so lange gehalten wurden!
Sie erhalten die zuviel abgeführten Gewinne natürlich im Rahmen Ihrer Steuererklärung wieder zurück. Dazu müssen Sie aber den Kauf und den Übertrag der Anteile detailliert beim Finanzamt nachweisen.
Um diese Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, solche Fondsanteile nicht zu übertragen, sondern zu verkaufen und gegebenenfalls in Deutschland neu zu erwerben.
also grundsätlich keine ausl. thes. übertragen
...
"...Unsere Recherchen haben ergeben, dass uns für die WKN XXXXXX, seitens der XYZ-Bank keine Anschaffungsdaten übermittelt worden sind.
Wenn eine Übertragung der Papiere ohne Übermittlung der Anschaffungsdaten erfolgte, wird eine Steuerbemessungsgrundlage gemäß § 43 a Abs. 2 Satz 3 EStG von 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung der Wertpapiere zugrunde gelegt (Pauschalbesteuerung/Pauschalmethode).
Gern können Sie jedoch die abgebende Bank beauftragen, die Anschaffungsdaten per elektronischem Verfahren (TAXBOX) oder postalisch an uns nachträglich zu übermitteln.
Selbstverständlich nehmen wir nach Hinterlegung der entsprechenden Daten für Sie eine erneute steuerliche Abrechnung vor. ..."
(Dieser Fall betraf Anteile an einem inl. ausschüttenden Fonds)
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Re: Ausländische thesaurierende Fonds
Versteh ich dies recht:The Ghost of Elvis hat geschrieben:III:
Wenn Sie einen ausländischen thesaurierenden Fonds nach Ablauf des Geschäftsjahres (Anmerkung von mir: kann abweichend vom Kalenderjahr sein) verkaufen und die Erträge des abgelaufenen Jahres noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, werden pauschal 6% des Fondswertes als ausschüttungsgleiche Erträge versteuert. Erst nachdem die Erträge veröffentlich wurden, werden die tatsächlichen Werte berücksichtigt. Sie sollten mit dem Verkauf daher sinnvollerweise immer warten, bis die Erträge veröffentlicht wurden.
Wenn Sie vorher verkaufen, wird Ihnen die zuviel gezahlte Steuer zwar bei Ihrer Steuererklärung angerechnet. Allerdings fehlt dieses Geld erst einmal in Ihrem Depot und kann sich nicht gewinnbringend vermehren.
auch kein Problem wenn man daran denkt
Nachsehen bei https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
Beispiel A) falls das Geschaefts-Jahr zum 30.6.2010 endete und die Ertraege im Oktober 2010 veroeffentlicht wurden, wird nichts pauschal versteuert?
Beispiel B) Geschaefts-Jahr = Kalenderjahr, letzte Veroeffentlichung im Maerz 2010.
Hier wuerde pauschal versteuert?
Aber bei einem Geschaeftsjahres-Ende 31.12.2010
ora et labora!
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gelesen bei boerse- online
" ...
Quellensteuer:
Die Auslandsabgabe auf Dividenden ziehen die Depotbanken sofort bis zur Höhe von 15 Prozent ab, sodass nur zehn Prozent Abgeltungsteuer anfallen.
Aufpassen müssen Anleger jedoch, wenn die Abgeltungsteuer nach Verlustverrechnung und Anwendung des Freistellungsauftrags geringer ist als die Summe der anrechenbaren Quellensteuer.
Dieser Überhang darf nämlich von den Kreditinstituten nicht aufs Folgejahr übertragen werden. Daher sollten Anleger sich diesen Minusposten gesondert bescheinigen lassen, um ihn über das Finanzamt mit Kapitaleinnahmen bei anderen Banken verrechnen zu können.
Ist das nicht möglich, verfällt die ausländische Steuer. Es empfiehlt sich deshalb zu prüfen, ob im Laufe des Jahres aus Verrechnungsgründen noch entsprechend hohe Gewinne erzielt werden müssen, etwa durch den Verkauf von Wertpapieren. Die Einschränkung gilt nicht für die Quellensteuer im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie. Die wird vom Finanzamt von der Einkommensteuerschuld abgezogen.
....."
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Quellensteuer:
Die Auslandsabgabe auf Dividenden ziehen die Depotbanken sofort bis zur Höhe von 15 Prozent ab, sodass nur zehn Prozent Abgeltungsteuer anfallen.
Aufpassen müssen Anleger jedoch, wenn die Abgeltungsteuer nach Verlustverrechnung und Anwendung des Freistellungsauftrags geringer ist als die Summe der anrechenbaren Quellensteuer.
Dieser Überhang darf nämlich von den Kreditinstituten nicht aufs Folgejahr übertragen werden. Daher sollten Anleger sich diesen Minusposten gesondert bescheinigen lassen, um ihn über das Finanzamt mit Kapitaleinnahmen bei anderen Banken verrechnen zu können.
Ist das nicht möglich, verfällt die ausländische Steuer. Es empfiehlt sich deshalb zu prüfen, ob im Laufe des Jahres aus Verrechnungsgründen noch entsprechend hohe Gewinne erzielt werden müssen, etwa durch den Verkauf von Wertpapieren. Die Einschränkung gilt nicht für die Quellensteuer im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie. Die wird vom Finanzamt von der Einkommensteuerschuld abgezogen.
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ora et labora!
SPD/Nahles will Abgeltungssteuer-Satz erhöhen
Auch wenn man zwischen den Zeilen lesen muss, zur Finanzierung der künftigen Krankenversicherung will die SPD/Nahles die Abgeltungssteuer auf mindestens 30% anheben.
Für Zinseinkünfte mag hier noch ein kleiner Vorteil gegenüber der Individualbesteuerung bestehen, aber für Aktiengewinne und Dividenden gibt es dann eine übermäßge Doppelbesteuerung.
Aber wer braucht schon Aktien?
Und dann wundern sich die Politiker über Ausverkauf Deutschlands. So ist das eben wenn man den Leuten die Beteiligung (=Mitbestimmung) an der deutschen Wirtschaft vermiest.
Für Zinseinkünfte mag hier noch ein kleiner Vorteil gegenüber der Individualbesteuerung bestehen, aber für Aktiengewinne und Dividenden gibt es dann eine übermäßge Doppelbesteuerung.
Aber wer braucht schon Aktien?
Und dann wundern sich die Politiker über Ausverkauf Deutschlands. So ist das eben wenn man den Leuten die Beteiligung (=Mitbestimmung) an der deutschen Wirtschaft vermiest.