50.000 Euro Beschränkung bei Hedgefonds verfassungsrechtlich bedenklich? 03.07.2006
Wie FONDS professionell bereits berichtete, hat OeNB-Direktor Josef Christl kürzlich anlässlich einer Pressekonferenz erklärt, dass man Privatanlegern den Zugang zu Hedgefonds erschweren sollte. Christl verwies dabei auf einen entsprechenden Vorschlag der Finanzmarktaufsicht ( FMA ) (siehe auch: Österreicher sollen nicht mehr in Hedgefonds investieren ). Nun meldet sich das Alternative Investments Forum Austria (AIFA) zu Wort und erklärt, dass sich Minimuminvestments weder dazu eignen, den „kleinen Anleger“ zu schützen noch transparenzsteigernd sind. Das AIFA ersucht den Gesetzgeber bzw. die FMA daher nachdrücklich, die aktuellen Überlegungen, Hedgefonds nur Anlegern zugänglich zu machen, die zumindest 50.000 Euro investieren können, insbesondere auf Basis der Ergebnisse der von der FMA selbst erstellten Studie (
http://www.fma.gv.at/de/fma/publikat/we ... dge-fo.htm ) nochmals zu überdenken, um einen möglichen Schaden für den Finanzplatz Österreich abzuwenden. Kleinanleger sollen nicht der Möglichkeit beraubt werden, ihr Portfolio um die auch nach Aussage der FMA Studie wertvollen, weil risikominimierenden Hedgefonds zu ergänzen. So erklärt AIFA-Vorstand Fritz Kiradi: „Hedgefonds sollten aufgrund der positiven Effekte, die von ihnen ausgehen, Risikoübernahme, Liquiditätsbereitstellung etc. als Honigbienen auf den Wiesen der Kapitalmärkte betrachtet werden.“
Für das AIFA liegt daher auf der Hand, dass sofern man überhaupt ein Minimuminvestment für Finanzinstrumente diskutieren will, muss dies für sämtliche Anlageformen überlegt werden, wobei die Studie der FMA unter Risikogesichtspunkten nur den Schluss zulässt, die Grenzen für Hedgefonds eher am unteren Ende der Bandbreite anzusiedeln sind, während jene für Aktien aber auch bestimmte Renteninvestments weit darüber anzusetzen sind. So gibt es derzeit beispielsweise überhaupt keine Beschränkungen und auch weit weniger drastische Warnhinweise für Aktienfonds, Zertifikate (darunter höchst riskante Turbozertifikate), Direktinvestments in Aktien, Optionen oder Futures.
Es wäre daher nur dann unbedenklich, den Vertrieb von Hegdefonds zu beschränken, wenn sich diese Beschränkung aus sachlichen Überlegungen, etwa der Komplexität des Produkts oder der Risikokategorie ergibt und diese sachlichen Überlegungen auf sämtliche erhältlichen Anlageinstrumente angewendet werden. Die nun genannte Schwelle von 50.000 Euro ist, wenn isoliert auf Hedgefonds betrachtet, sachlich nicht gerechtfertigt und daher auch verfassungsrechtlich bedenklich, greift es doch sowohl ins Gleichheitsrecht als auch in das Recht auf Erwerbsfreiheit ein.
Quelle: FONDS professionell