Steuer auf Spekulationsgewinne 1999 ist rechtmäig !!

Alles was "Off-Topic" ist oder die Märkte ganz allgemein betrifft. Hier findet Ihr Gelegenheit, euch in Form von Grundsatzdiskussionen, Glückwünschen, Streitereien oder Flirts auszutauschen.

Moderator: oegeat

Antworten
lodo
Trader-insider
Beiträge: 126
Registriert: 05.09.2005 13:28
Wohnort: Berlin

Steuer auf Spekulationsgewinne 1999 ist rechtmäig !!

Beitrag von lodo »

Spekulationsgewinne 1999
Besteuerung ist rechtmäßig






| 10.01.06, 19:10 Uhr |
In den Jahren 1997 und 1998 durfte keine Einkommensteuer auf Aktiengeschäfte erhoben worden, hatte das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren festgestellt. Zu löchrig und damit zu ungerecht, seien die Kontrollen. Für das Jahr 1999 gilt das aber nicht mehr, entschied der Bundesfinanzhof in einem bisher unveröffentlichten Urteil, das FOCUS Online vorliegt.

Damit erweist sich der Kontenabruf, bei dem der Fiskus seit 1. April 2005 auf breiter Front bei den Banken Daten über bestehende Konten und Depots abfragen darf, als großer Vorteil für die Steuerverwaltung. Ohne diese neuen Kontrollen hätte der Steuerverwaltung erneut eine Niederlage bei der Aktienbesteuerung gedroht, wie zwischen den Zeilen des Urteils zu lesen ist.

Durch Kontenabfrage gerettet

Die Kontenabfrage führe zur „Effektivierung bestehender Ermittlungsmöglichkeiten" , schreibt der neunte Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil (IX R 49/04). Das Verfahren bringe „eine umfassende Verifizierung der vom Steuerpflichtigen zu erklärenden Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren, so dass von einem strukturellen Vollzugsdefizit nicht (mehr) auszugehen ist“.

Für ihre Abrufe der Kontendaten (Nummer, Tag der Errichtung und Auflösung sowie Name und Adresse des Inhabers) bräuchten die Finanzbehörden nicht einmal einen begründeten Verdacht. Es reiche, „wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte oder auf Grund allgemeiner Erfahrungen die Möglichkeit der Steuerverkürzung in Betracht kommt“.
Antworten