Aber:
gelesen bei justetf
zitat ...... Die schwierige Situation der US-ETFs mit den Steuern und dem Recht
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Alle ETFs, die du zum Beispiel bei justETF findest, wurden unter dem verbraucherfreundlichen europäischen Recht aufgelegt (UCITS). Die europäischen Börsen listen ETFs nur, wenn sie über eine Vertriebszulassung nach eben dieser Gesetzgebung in Europa verfügen. Fonds, die nicht im EU-Raum aufgelegt wurden, gelten nach der AIF-Gesetzgebung automatisch als Alternativer Investmentfonds.
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US-ETFs und Steuern Das Investmentsteuergesetz für Investmentfonds in Deutschland unterscheidet nicht nach Herkunftsland des ETF. Ein Fonds ist für den Fiskus ein Fonds. Auch die Unterscheidung nach UCITS oder AIF-Fonds ist irrelevant. Diese Steuer wird auch direkt von der Depotbank abgebucht.
ETFs aus den USA werden also mit den ganz normalen Kriterien versteuert. Die Abgeltungssteuer findet darauf Anwendung. Auch für sie gelten abhängig von der jeweiligen Aktienquote im Fonds seit 2018 sogenannte Teilfreistellungen bei der Steuerlast bis zu 30 Prozent. Die Fondsanbieter müssen jedoch mit einem Datenbank-Eintrag beim zentralen Anbieter WM Datenservice dafür sorgen, dass deine Depotbank diese Freistellung beim automatisierten Abzug berücksichtigen kann.
In den meisten Fällen dürften diese Daten bei US-ETFs mangels Relevanz und auch aus Kostengründen nie vorliegen. Das ist für Aktienfonds ein deutlicher Nachteil gegenüber europäischen ETFs. Bei reinen Anleihen-ETFs gibt es keine Teilfreistellungen.
Drastisch ist auch die Quellensteuer von 30 Prozent in den USA, wenn der ETF aus den USA vor allem in Werte investiert, die in den Vereinigten Staaten gelistet sind. Sie fällt auf Ausschüttungen an und wird sofort auf Fondsebene abgezogen und abgeführt.
Deutsche Anlegerinnen und Anleger können dank eines Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA die Hälfte dieser Quellensteuer zurückbekommen, wenn sie das sogenannte W8BEN-Formular ausgefüllt haben. Du erhältst es auf Wunsch von deinem Broker, der es dann weiterreicht. Damit wird die Steuerlast für Ausschüttungen auf ein deutsches Niveau gesenkt. Damit die Steuer-Arbitrage eingedämmt wird, musst du den ETF allerdings schon mindestens 60 Tage zuvor im Portfolio gehabt haben.
Hat der Fonds also Angaben zur Teilfreistellung gemacht, wird die Quellensteuer zurückgeholt. Gilst du als professioneller Anleger, dann ist die Besteuerung von ETFs aus den USA zwar umständlich, aber nicht teurer als bei Fonds hierzulande. ......
hmmmmh
