Re: Nach der Bundestagswahl droht eine Links-Grüne Diktatur
Verfasst: 20.01.2023 10:34
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In der EU offiziell zugelassen: Diese vier Insekten können sich in Ihren Lebensmitteln verbergen
Der Blick auf die Zutatenliste sollte zum Lebensmitteleinkauf dazugehören. EU-Bürger, die nicht unwissentlich Insekten zu sich nehmen wollen, sollten es dabei besonders genau nehmen: Die EU-Kommission hat nämlich mittlerweile bereits vier Insektenarten in unterschiedlichen Verarbeitungsformen als “Speiseinsekten” zugelassen. Die jüngste Zulassung erfolgte am 5. Januar: Fortan darf nach Mehlwürmern, Heuschrecken und Grillen auch der Getreideschimmelkäfer als Zutat in Lebensmitteln wie Brot, Suppen, Nudeln, Snacks, Erdnussbutter und Schokoladenerzeugnissen verwendet werden.
Mehlwürmer
Die erste Zulassung für ein sogenanntes “Speiseinsekt” erhielt schon im Juni 2021 der Mehlwurm: Die Durchführungsverordnung 2021/822 der EU-Kommission genehmigte das Inverkehrbringen getrockneter Larven von Tenebrio molitor (Mehlkäfer) als “neuartiges Lebensmittel”. Die SAS EAP Group aus Frankreich hat den Antrag gestellt und darf den Mehlwurm in der Union in Verkehr bringen. Er darf einzeln verkauft oder mit Höchstgehalten von 10 Gramm in
Proteinerzeugnissen
Keksen
Gerichten aus Leguminosen
und Erzeugnissen aus Teigwaren
verwendet werden.
Bei der Verwendung von Insekten muss auf der Packung des Lebensmittels der Hinweis zu finden sein, dass der Verzehr bei Menschen mit bekannten Allergien gegen Krebs- und Weichtiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.
Wanderheuschrecken
Im November 2021 folgte die Zulassung für das zweite “Speiseinsekt” durch die Durchführungsverordnung 2021/1975: “Fair Insects BV” aus den Niederlanden darf seitdem gefrorene, getrocknete und pulverförmige Locusta migratoria (Wanderheuschrecken) in der EU in Verkehr bringen. Als Zutaten dürfen die Heuschrecken je nach Verarbeitungsform in unterschiedlichen Höchstgehalten in folgenden Produkten:
Verarbeitete Kartoffelprodukte; Gerichte aus Leguminosen und Erzeugnisse aus Teigwaren
Fleisch-Analoge
Suppen und Suppenkonzentrate
Leguminosen und Gemüse in Konserven/Gläsern
Salate
Bierähnliche Getränke, Mischungen für alkoholische Getränke
Schokoladenerzeugnisse
Nüsse, Ölsamen und Kichererbsen
Gefrorene fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis
Wurstwaren
Hausgrillen
Seit 2022 respektive 2023 ist zudem die Hausgrille (Acheta domesticus) in verschiedenen Verarbeitungsformen zugelassen. Die Durchführungsverordnung 2022/188 erlaubt das Inverkehrbringen von Acheta domesticus, gefroren, getrocknet und pulverförmig. Der Antrag kam abermals von “Fair Insects BV”. Die Hausgrille darf in vielen Lebensmitteln verwendet werden:
Andere Proteinerzeugnisse als Fleisch-Analoge
Brot und Brötchen
Backwaren, Getreideriegel und gefüllte Teigwaren
Kekse
Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)
Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
Verarbeitete Kartoffelprodukte, Gerichte aus Leguminosen und Gemüse sowie Erzeugnisse aus Teigwaren oder auf Pizza-Basis
Snacks auf Maismehlbasis
Bierähnliche Getränke, Mischungen für alkoholische Getränke
Nüsse, Ölsamen und Kichererbsen
Soßen
Fleischzubereitungen
Fleisch-Analoge
Schokoladenerzeugnisse
Gefrorene fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis
Seit drittem Januar darf das vietnamesische Unternehmen “Cricket One Co. Ltd” per Durchführungsverordnung 2023/5 außerdem “teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus” in der EU vertreiben. Potenziell betroffene Lebensmittel:
Mehrkornbrot und -brötchen; Cracker und Brotstangen
Getreideriegel
Vormischungen für Backwaren (trocken)
Kekse
Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)
Gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)
Soßen
Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Gerichte auf Basis von Teigwaren
Molkenpulver
Fleischanaloge
Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
Snacks auf Maismehlbasis
Bierähnliche Getränke
Schokoladenerzeugnisse
Nüsse und Ölsaaten
Snacks außer Chips
Fleischzubereitungen
Getreideschimmelkäfer
Die Durchführungsverordnung 2023/58 vom 5. Januar erlaubt es “Ynsect NL B.V.” aus den Niederlanden, Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als neues Lebensmittel unter die EU-Bürger zu bringen. Die Liste der Lebensmittelkategorien, in denen die Larven als Zutat genutzt werden dürfen:
Getreideriegel
Brot und Brötchen
Verarbeitetes Getreide und Frühstückscerealien
Porridge
Vormischungen (trocken) für Backwaren
Getrocknete Erzeugnisse aus Teigwaren
Gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
Molkenpulver
Suppen
Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis
Gerichte auf Pizzabasis
Nudeln
Snacks außer Chips
Chips
Cracker und Brotstangen
Erdnussbutter
Verzehrfertige herzhafte Sandwiches
Fleischzubereitungen
Fleischanaloge
Analoge von Milch und Milchprodukten
Schokoladenerzeugnisse
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für Erwachsene
Klaus Schwab sagt: Guten Appetit!
In der EU offiziell zugelassen: Diese vier Insekten können sich in Ihren Lebensmitteln verbergen
Der Blick auf die Zutatenliste sollte zum Lebensmitteleinkauf dazugehören. EU-Bürger, die nicht unwissentlich Insekten zu sich nehmen wollen, sollten es dabei besonders genau nehmen: Die EU-Kommission hat nämlich mittlerweile bereits vier Insektenarten in unterschiedlichen Verarbeitungsformen als “Speiseinsekten” zugelassen. Die jüngste Zulassung erfolgte am 5. Januar: Fortan darf nach Mehlwürmern, Heuschrecken und Grillen auch der Getreideschimmelkäfer als Zutat in Lebensmitteln wie Brot, Suppen, Nudeln, Snacks, Erdnussbutter und Schokoladenerzeugnissen verwendet werden.
Mehlwürmer
Die erste Zulassung für ein sogenanntes “Speiseinsekt” erhielt schon im Juni 2021 der Mehlwurm: Die Durchführungsverordnung 2021/822 der EU-Kommission genehmigte das Inverkehrbringen getrockneter Larven von Tenebrio molitor (Mehlkäfer) als “neuartiges Lebensmittel”. Die SAS EAP Group aus Frankreich hat den Antrag gestellt und darf den Mehlwurm in der Union in Verkehr bringen. Er darf einzeln verkauft oder mit Höchstgehalten von 10 Gramm in
Proteinerzeugnissen
Keksen
Gerichten aus Leguminosen
und Erzeugnissen aus Teigwaren
verwendet werden.
Bei der Verwendung von Insekten muss auf der Packung des Lebensmittels der Hinweis zu finden sein, dass der Verzehr bei Menschen mit bekannten Allergien gegen Krebs- und Weichtiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.
Wanderheuschrecken
Im November 2021 folgte die Zulassung für das zweite “Speiseinsekt” durch die Durchführungsverordnung 2021/1975: “Fair Insects BV” aus den Niederlanden darf seitdem gefrorene, getrocknete und pulverförmige Locusta migratoria (Wanderheuschrecken) in der EU in Verkehr bringen. Als Zutaten dürfen die Heuschrecken je nach Verarbeitungsform in unterschiedlichen Höchstgehalten in folgenden Produkten:
Verarbeitete Kartoffelprodukte; Gerichte aus Leguminosen und Erzeugnisse aus Teigwaren
Fleisch-Analoge
Suppen und Suppenkonzentrate
Leguminosen und Gemüse in Konserven/Gläsern
Salate
Bierähnliche Getränke, Mischungen für alkoholische Getränke
Schokoladenerzeugnisse
Nüsse, Ölsamen und Kichererbsen
Gefrorene fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis
Wurstwaren
Hausgrillen
Seit 2022 respektive 2023 ist zudem die Hausgrille (Acheta domesticus) in verschiedenen Verarbeitungsformen zugelassen. Die Durchführungsverordnung 2022/188 erlaubt das Inverkehrbringen von Acheta domesticus, gefroren, getrocknet und pulverförmig. Der Antrag kam abermals von “Fair Insects BV”. Die Hausgrille darf in vielen Lebensmitteln verwendet werden:
Andere Proteinerzeugnisse als Fleisch-Analoge
Brot und Brötchen
Backwaren, Getreideriegel und gefüllte Teigwaren
Kekse
Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)
Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
Verarbeitete Kartoffelprodukte, Gerichte aus Leguminosen und Gemüse sowie Erzeugnisse aus Teigwaren oder auf Pizza-Basis
Snacks auf Maismehlbasis
Bierähnliche Getränke, Mischungen für alkoholische Getränke
Nüsse, Ölsamen und Kichererbsen
Soßen
Fleischzubereitungen
Fleisch-Analoge
Schokoladenerzeugnisse
Gefrorene fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis
Seit drittem Januar darf das vietnamesische Unternehmen “Cricket One Co. Ltd” per Durchführungsverordnung 2023/5 außerdem “teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus” in der EU vertreiben. Potenziell betroffene Lebensmittel:
Mehrkornbrot und -brötchen; Cracker und Brotstangen
Getreideriegel
Vormischungen für Backwaren (trocken)
Kekse
Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)
Gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken)
Soßen
Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Gerichte auf Basis von Teigwaren
Molkenpulver
Fleischanaloge
Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
Snacks auf Maismehlbasis
Bierähnliche Getränke
Schokoladenerzeugnisse
Nüsse und Ölsaaten
Snacks außer Chips
Fleischzubereitungen
Getreideschimmelkäfer
Die Durchführungsverordnung 2023/58 vom 5. Januar erlaubt es “Ynsect NL B.V.” aus den Niederlanden, Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als neues Lebensmittel unter die EU-Bürger zu bringen. Die Liste der Lebensmittelkategorien, in denen die Larven als Zutat genutzt werden dürfen:
Getreideriegel
Brot und Brötchen
Verarbeitetes Getreide und Frühstückscerealien
Porridge
Vormischungen (trocken) für Backwaren
Getrocknete Erzeugnisse aus Teigwaren
Gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
Molkenpulver
Suppen
Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis
Gerichte auf Pizzabasis
Nudeln
Snacks außer Chips
Chips
Cracker und Brotstangen
Erdnussbutter
Verzehrfertige herzhafte Sandwiches
Fleischzubereitungen
Fleischanaloge
Analoge von Milch und Milchprodukten
Schokoladenerzeugnisse
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für Erwachsene
Klaus Schwab sagt: Guten Appetit!