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BGH stellt klar: AWD-Berater brauchen keine Gummibärchen !

Verfasst: 05.05.2011 10:55
von The Ghost of Elvis
Jetzt ist es fix: Gummibärchen zählen nicht zu den essentiellen Arbeitsmitteln eines AWD-Beraters. Zu diesem Entschluss ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gekommen. Im konkreten Fall hatten zwei ehemalige Mitarbeiter Klage gegen den Finanzvertrieb eingereicht, weil sie bei der Beschaffung, bzw. Finanzierung von bestimmten Arbeitsmitteln den AWD in der Pflicht sahen und nicht sich selbst........Diese eindeutige Klarstellung fehlte bislang in Deutschland......."
fondsprof.

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