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Schnüffelstaat BRD und was es sonnst so noch gibt

Verfasst: 07.12.2010 14:40
von k9
Einkommensteuererklärung 2010:

Die unscheinbar-harmlose Frage in Zeile 108 ist neu und wird noch
für eine ganze Reihe ratloser Gesichter sorgen.
Ein weiteres Indiz für das immer beschleunigtere Abdriften dieses Landes
Richtung totaliäre Überwachung.

Gruß k-9

Verfasst: 07.12.2010 19:25
von nuggetier
Wenn ich vor habe, so in 10 oder 20 Jahren ein Auslandskonto wieder aufzugeben, dann kann ich guten Gewissens diese unverschämte Frage mit "Nein" beantworten.

Verfasst: 08.12.2010 13:10
von k9
Solange das Finanzamt keine Stichproben macht, könnte man sich
durchmogeln indem man die Frage gar nicht beantwortet. Mit etwas
Glück kommt man damit jahrelang durch.

Gruß k-9

Verfasst: 09.12.2010 06:56
von ist gegangen worden
Ich habe davon gehört,das daran gearbeitet wird,das Auslandskonten dem hiesigen Finanzamt vom jeweiligen Auslands-Institut selber gemeldet werden soll.

Verfasst: 09.12.2010 08:54
von k9
Harmonicdrive hat geschrieben:Ich habe davon gehört,das daran gearbeitet wird,das Auslandskonten dem hiesigen Finanzamt vom jeweiligen Auslands-Institut selber gemeldet werden soll.
Jo, das hätten die gerne.
Machen aber Schweiz, Österreich, Liechtenstein ..... definitiv nicht.
Es muß ein begründeter Verdacht vorliegen.

aber:
was nicht ist, kann ja noch werden - notfalls hat das deutsche Finanzamt
ja noch die Kavallerie .....

Gruß k-9

Verfasst: 09.12.2010 17:48
von nuggetier
Über kurz oder lang kommt man nicht drumherum, gaaanz ehrlich zu sein.
Es sei denn, man möchte mit dem Risiko leben, daß doch irgendwer von einer staatlichen Instanz etwas von einem Auslandskonto erfährt und die ganz neuen Gesetze erlauben es dem Finanzamt, mein deutsches Konto zu sperren, solange ich nicht klare Auskunft geben kann was wo ist.
Wer weiß was alles noch kommt.
Das soll jetzt kein Rat sein seine Ersparnisse in einen Strumpf zu tun oder im Ofen zu verstecken, den die tumbe Oma anfeuert weil ihr so kalt ist.
:roll:

Verfasst: 29.01.2011 13:31
von oegeat
Die geheime "Kanzlerakte" und der "Geheime Staatsvertrag"
Seit Jahren wird über die Echtheit der «Kanzlerakte» und des «Geheimen
Staatsvertrags», der neben dem Grundgesetz gültig sein soll, gerätselt. Diese
Behauptungen hatte auch ein Prof. Dr. James Shirley 1999 im Hearst-Verlag in New York
veröffentlicht. Nun nimmt der ehemalige Chef des Militärischen Abschirmdienstes MAD
und spätere Kommandant der 12. Panzerdivision der Bundeswehr, Generalmajor Gerd-
Helmut Komossa, dazu Stellung. Er bestätigt in seinem nun erschienenen Buch «Die
deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste» [...] die seit 1999
kolportierten Meldungen. Dazu Generalmajor Komossa [Auszug, auf Seite 21 des Buches]:
«Der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949 wurde vom
Bundesnachrichtendienst unter ‹Strengste Vertraulichkeit› eingestuft. In ihm
wurden die grundlegendenVorb eha lte der Sieger für die Souveränität der
Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum
jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der «Medienvorbehalt
der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedienb is zum
Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler
Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die
sogenannte ‹Kanzlerakte› zu unterschreiben hatte. Darüber hinaus bleiben
dieGo ld re se rve n der Bundesrepublik durch die Alliiertenge pfän det.»
Übrigens: Die deutschen Goldreserven im Umfang von 95 Millionen Unzen Feingold
werden in den Kellern der Federal Reserve Bank (FED) in New York gelagert. Anträge
deutscher Beamter, die Goldreserven kontrollieren zu dürfen, wurden immer abgelehnt.
Die sogenannte „Souveränität“ der „Bundesrepublik Deutschland“ ist die Vorspiegelung
falscher Tatsachen. Nun wird auch klar, warum Deutschland nach Kriegsende noch
immer keinen Friedensvertrag hat.

Der [lediglich]bestehende
Waffenstillstandsvertrag ermächtigt die Alliierten jederzeit wieder in Deutschland
einzumarschieren. Jetzt ist auch verständlich, warum alle deutschen Bundeskanzler vor
ihrem Amtseid in Deutschland zu einem «privaten Besuch» in die USA reisen (müssen),
um dort die «Kanzlerakte» zu unterschreiben.
[...] Übrigens: Auch beim Zusammenschluss der BRD mit der DDR wurde ein streng
geheimes Zusatzabkommen zum 2-Plus-4-Vertrag unterschrieben. Dieses ist nur einem
sehr kleinen Personenkreis bekannt und muß durch die Medien unveröffentlicht werden.
Es dürfte sich heute um eines der am meisten gehüteten Staatsgeheimnisse der BRD
handeln. Daraus einige Einzelheiten: Die in der BRD verbleibenden Dienststellen der
Siegermächte (England, Frankreich, die USA und die UdSSR – heute Russland), zivil und
militärisch, wie Kasernen, Flugplätze, Funkstellen und weitere Liegenschaften, verbleiben
weiterhin deren Hoheitsgebiet, was folgende Auswirkungen haben kann: Kein deutscher
Ermittlungsbeamter, Staatsanwalt, Richter usw. darf in diesen Hoheitsgebieten tätig
werden. Die Siegermächte behalten das Recht, jederzeit auf dem Territorium der BRD
zeitlich begrenzte weitere Hoheitsgebiete ohne Zustimmung deutscher Stellen
einzurichten und zu unterhalten, wenn sie es zum Schutze ihrer Interessen für notwendig
halten. Im Artikel 2 des Zusatzabkommens wurde festgeschrieben, dass die Siegermächte
ihre Vorbehaltsrechte auf folgenden Gebieten uneingeschränkt behalten: allen
elektronischen Medien, den Printmedien, Filme, Kultur und dem Erziehungs- und
Bildungswesen. Die Rechte erstrecken sich auf Aufsicht, Kontrolle und Lenkung.
Sie können sich denken, warum es aus diesen Gründen am 14. September 1996 zu einem
Brief des Bundesnachrichtendienstes an einen Minister gekommen ist, der als «streng
geheim» eingestuft wurde:
«VS-Verschlusssache
– Nur für den Dienstgebrauch.
Bundesnachrichtendienst
Kontroll-Abt.II/OP
– NUR FÜR DEN MINISTER –
Strengste Vertraulichkeit.
Vorgang: Geheimer Staatsvertrag von 21.05.1949.



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