Die geheime "Kanzlerakte" und der "Geheime Staatsvertrag"
Seit Jahren wird über die Echtheit der «Kanzlerakte» und des «Geheimen
Staatsvertrags», der neben dem Grundgesetz gültig sein soll, gerätselt. Diese
Behauptungen hatte auch ein Prof. Dr. James Shirley 1999 im Hearst-Verlag in New York
veröffentlicht. Nun nimmt der ehemalige Chef des Militärischen Abschirmdienstes MAD
und spätere Kommandant der 12. Panzerdivision der Bundeswehr, Generalmajor Gerd-
Helmut Komossa, dazu Stellung. Er bestätigt in seinem nun erschienenen Buch «Die
deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste» [...] die seit 1999
kolportierten Meldungen. Dazu Generalmajor Komossa [Auszug, auf Seite 21 des Buches]:
«Der geheime Staatsvertrag von 21. Mai 1949 wurde vom
Bundesnachrichtendienst unter ‹Strengste Vertraulichkeit› eingestuft. In ihm
wurden die grundlegendenVorb eha lte der Sieger für die Souveränität der
Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum
jemandem bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der «Medienvorbehalt
der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedienb is zum
Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler
Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die
sogenannte ‹Kanzlerakte› zu unterschreiben hatte. Darüber hinaus bleiben
dieGo ld re se rve n der Bundesrepublik durch die Alliiertenge pfän det.»
Übrigens: Die deutschen Goldreserven im Umfang von 95 Millionen Unzen Feingold
werden in den Kellern der Federal Reserve Bank (FED) in New York gelagert. Anträge
deutscher Beamter, die Goldreserven kontrollieren zu dürfen, wurden immer abgelehnt.
Die sogenannte „Souveränität“ der „Bundesrepublik Deutschland“ ist die Vorspiegelung
falscher Tatsachen. Nun wird auch klar, warum Deutschland nach Kriegsende noch
immer keinen Friedensvertrag hat.
Der [lediglich]bestehende
Waffenstillstandsvertrag ermächtigt die Alliierten jederzeit wieder in Deutschland
einzumarschieren. Jetzt ist auch verständlich, warum alle deutschen Bundeskanzler vor
ihrem Amtseid in Deutschland zu einem «privaten Besuch» in die USA reisen (müssen),
um dort die «Kanzlerakte» zu unterschreiben.
[...] Übrigens: Auch beim Zusammenschluss der BRD mit der DDR wurde ein streng
geheimes Zusatzabkommen zum 2-Plus-4-Vertrag unterschrieben. Dieses ist nur einem
sehr kleinen Personenkreis bekannt und muß durch die Medien unveröffentlicht werden.
Es dürfte sich heute um eines der am meisten gehüteten Staatsgeheimnisse der BRD
handeln. Daraus einige Einzelheiten: Die in der BRD verbleibenden Dienststellen der
Siegermächte (England, Frankreich, die USA und die UdSSR – heute Russland), zivil und
militärisch, wie Kasernen, Flugplätze, Funkstellen und weitere Liegenschaften, verbleiben
weiterhin deren Hoheitsgebiet, was folgende Auswirkungen haben kann: Kein deutscher
Ermittlungsbeamter, Staatsanwalt, Richter usw. darf in diesen Hoheitsgebieten tätig
werden. Die Siegermächte behalten das Recht, jederzeit auf dem Territorium der BRD
zeitlich begrenzte weitere Hoheitsgebiete ohne Zustimmung deutscher Stellen
einzurichten und zu unterhalten, wenn sie es zum Schutze ihrer Interessen für notwendig
halten. Im Artikel 2 des Zusatzabkommens wurde festgeschrieben, dass die Siegermächte
ihre Vorbehaltsrechte auf folgenden Gebieten uneingeschränkt behalten: allen
elektronischen Medien, den Printmedien, Filme, Kultur und dem Erziehungs- und
Bildungswesen. Die Rechte erstrecken sich auf Aufsicht, Kontrolle und Lenkung.
Sie können sich denken, warum es aus diesen Gründen am 14. September 1996 zu einem
Brief des Bundesnachrichtendienstes an einen Minister gekommen ist, der als «streng
geheim» eingestuft wurde:
«VS-Verschlusssache
– Nur für den Dienstgebrauch.
Bundesnachrichtendienst
Kontroll-Abt.II/OP
– NUR FÜR DEN MINISTER –
Strengste Vertraulichkeit.
Vorgang: Geheimer Staatsvertrag von 21.05.1949.
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ps Threadtitel etwas verändert ...