das ist leider falsch verstanden.
hier werden Selbständige zu einer Sonderabgabe verpflichtet.
z.B. Du bist ein Pizzabäcker.
Nun machst du natürlich etwas Werbung. Prospekte,Internet usw. Das macht natürlich ein anderer für Dich.(es gibt jetzt schon Urteile die dich kassieren auch wenns du selber machst. Dann bist du nämlich der Künstler und noch nichtmal als solcher gemeldet-sowas aber auch-)
Jetzt kommts:
Für den darfst "Du" künftig die Künstlerabgabe zahlen. Diese wird geschätzt und rückwirkend für die letzten 5 Jahre eingezogen.
Das ist wie eine "Steuer". Du kommst da nicht mehr raus.
Wenn du jetzt eine Einpersonenfirma bist, dann kommen da vielleicht max. 1000 bis 2000 zusammen, das kann man noch abdrücken.
Aber jetzt hab mal ein Autohandel mit mehrerer Angestellter, womöglich noch eine einigen Events unterm Jahr- mit Bierausschank und Musikverein: das kostet richtig Geld, und dann wird die Abgabe teuer.
Auch wenn der Musikverein dreimal im Jahr umsonst für dich spielt, das glauben die nicht und setzen einen Abgabepreis fest.

(Musiker sind halt auch Künstler)
Selbst der Offsetdrucker der für dich Geschäftspapiere druckt gilt jetzt als Künstler(er hat ja was kreiert:D, du zahlst, nicht der Drucker.
Im Prinzip mußt "Du" z.B. diese Rechnung vom "Drucker" extra bei der Steuer als "Künstlerabgabe" definieren, auch "Deinen persönlichen" Aufwand zur "Pflege Deiner Internetseite" mit irgendeinem Betrag definieren, und diese "künstlerischen Aufwendungen selber abführen und bezahlen, direkt an die KA.
(wie bei der GEZ)
Wenn du "selbständig" in "Deutschland" bist dann lies die Links durch,da gibt es ein paar wichtige Tipps, ansonsten ist das uninteressant.