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Schwarze und weiße Fonds in DE

Verfasst: 27.05.2009 12:26
von Fondsfan
Das Thema spielte in der Vergangenheit
aus steuerlichen Gründen eine erhebliche
Rolle.

Nach einem neueren Urteil darf die
Differenzierung aber nicht sein, vgl.

http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk ... 1289&sfk=2

Hat sich damit eigentlich in der Praxis etwas geändert?

Verfasst: 08.07.2009 15:11
von The Ghost of Elvis
BFH zur Besteuerung nicht registrierter ausländischer Investmentfonds (sog. "schwarzen" Fonds) :
duv-verband

Verfasst: 09.09.2009 11:40
von MHeinzmann
aus der FTD vom24.7.09, S. 23
Steuerprivilegien für Auslandsfonds
Erfüllten Auslandsfonds die umfangreichen heimischen Veröffentlichungspflichten nicht, wurden sie vom Fiskus
als schwarze Fonds eingestuft und mit einer pauschalen und überhöhten
Steuer belegt. Dies hat der Bundesfinanzhof jüngst als Verstoß gegen die
Kapitalverkehrsfreiheit bewertet. Das Finanzministerium wendet das Urteil
ab sofort in allen noch offenen Fällen bei Fonds aus anderen EU-Ländern an
(Az.: IV C 1 – S 1980-a/07/0001). Die beanstandete Vorschrift wurde 2004
abgeschafft, sodass Anleger schwarzer Fonds in offenen Steuerfällen bis zum
Jahr 2003 jetzt erfolgreich zu viel bezahlte Einkommensteuer oder vorab
einbehaltenen Zinsabschlag zurückfordern können. ROBERT KRACHT

Verfasst: 16.11.2009 14:15
von Papstfan
Schwarze und graue Fonds gibts nicht mehr :)
gelesen bei das investment

Verfasst: 16.11.2009 15:24
von MHeinzmann
Nach dem Artikel gibt es anstatt weißer, grauer und schwarzer Fonds jetzt transparente und intransparente Fonds.
Viel ändern tut das nicht.