Soll die 20% Steuer auf Börsengewinne auch für Fonds gelten?
Verfasst: 14.11.2005 12:15
Die Meldungen sind teilweise widersprüchlich. Soll die geplante 20%-Steuer auf Börsengewinne auch für Fonds gelten, oder nur für Aktien,zertifikate, Optionsscheine ? Und generell ab 1.1.2007 ?
Handelsblatt:
Spekulationsfrist soll fallen
Die große Koalition startet einen neuen Versuch, private Veräußerungsgewinne zu besteuern. Die Abschaffung der Spekulationsfrist sei Teil einer Liste zum Abbau von Steuervergünstigungen zur Etatsanierung, heißt es in Regierungskreisen.
HB BERLIN. Geplant ist offenbar eine pauschale 20-prozentige Steuer auf Gewinne aus Börsen- und Immobilengeschäften. Bislang sind diese nur dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr für Aktien und zehn Jahren für Immobilien realisiert werden und eine Freigrenze von 512 Euro im Jahr überschritten wurde. Für Aktien gilt das Halbeinkünfteverfahren, nach dem Spekulationsgewinne nur zur Hälfte steuerpflichtig sind; Gewinne aus Finanzinnovationen und Immobilien sind voll steuerpflichtig.
Details zu den Plänen der großen Koalition sind bislang nicht bekannt; Vorbild könnte aber eine Initiative des hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) sein, der unlängst eine pauschale und anonyme Abgeltungsteuer auf alle Kapitaleinkünfte vorgeschlagen hatte.
Die Spekulationsteuer steht seit Jahren im steuerpolitischen Fokus. Während Steuerjuristen und Finanzwissenschaftler nahezu einhellig die umfassende Besteuerung privater Veräußerungsgewinne fordern, da sie Einkommen darstellten, warnen Praktiker vor praktischen Details einer umfassenden Besteuerung. Überdies gibt es verfassungsrechtliche Probleme: 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt, weil es erhebliche Vollzugsdefizite gegeben habe. Der Fiskus hätte keine Möglichkeit gehabt, Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen. Der Ehrliche sei der Dumme, so die Richter. Inzwischen haben Finanzgerichte auch ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung in den Folgejahren geäußert. Nun liegt die Sache beim Bundesfinanzhof, der Ende November die Angelegenheit verhandelt. Bereits 2003 scheiterte Noch-Finanzminister Hans Eichel (SPD) mit seinem Versuch, eine umfassende Besteuerung privater Veräußerungsgewinne einzuführen. Sein Steuervergünstigungsabbaugesetz wurde in weiten Teilen vom unionsdominierten Bundesrat abgelehnt.
Mit dem neuen Versuch und der 20prozentigen Pauschalsteuer will das Bundesfinanzministerium offenbar vermeiden, dass Anleger Spekulationsverluste aus Vorjahren geltend machen können. Dies wäre bei einer anonymen Abgeltungssteuer kaum praktikabel.
Die auf Anleger spezialisierte Münchner Steuerberaterin Birgit Hosemann betonte, einige ihrer Mandanten säßen noch auf sehr hohen Verlustvorträgen aus Vorjahren - Spekulationsverluste können heute nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden; sie dürfen aber vorgetragen werden und mit etwaigen Spekulationsgewinnen in Folgejahren verrechnet werden.
Unklar bliebe auch die Besteuerung von solchen Anlegern, die ihr Depot bei einer ausländischen Direktbank hätten. " Müssen diese Anleger den vollen Steuersatz zahlen?" , fragt Hosemann. Schließlich könnten Auslandsbanken nicht verpflichtet werden, Steuern an den deutschen Fiskus abzuführen.
Die Investmentfondsbranche betonte, eine Wertzuwachssteuer würde sämtliche Bemühungen, die Menschen durch langfristiges Sparen zur privaten Altersvorsorge zu motivieren, konterkarieren. Noch sei allerdings unklar, ob der Wertzuwachs seit dem Erwerb der Kapitalanlage oder ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes besteuert werden solle, sagte ein Sprecher des Branchenverbandes BVI.
Die Immobilienbranche warnte die Regierung vor einer rückwirkenden Besteuerung. " Anlegern, die ihr Geld bereits in geschlossenen Immobilienfonds angelegt haben, muss Bestandsschutz gewährt werden" , forderte Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF Verband Geschlossene Fonds.
Handelsblatt:
Spekulationsfrist soll fallen
Die große Koalition startet einen neuen Versuch, private Veräußerungsgewinne zu besteuern. Die Abschaffung der Spekulationsfrist sei Teil einer Liste zum Abbau von Steuervergünstigungen zur Etatsanierung, heißt es in Regierungskreisen.
HB BERLIN. Geplant ist offenbar eine pauschale 20-prozentige Steuer auf Gewinne aus Börsen- und Immobilengeschäften. Bislang sind diese nur dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr für Aktien und zehn Jahren für Immobilien realisiert werden und eine Freigrenze von 512 Euro im Jahr überschritten wurde. Für Aktien gilt das Halbeinkünfteverfahren, nach dem Spekulationsgewinne nur zur Hälfte steuerpflichtig sind; Gewinne aus Finanzinnovationen und Immobilien sind voll steuerpflichtig.
Details zu den Plänen der großen Koalition sind bislang nicht bekannt; Vorbild könnte aber eine Initiative des hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) sein, der unlängst eine pauschale und anonyme Abgeltungsteuer auf alle Kapitaleinkünfte vorgeschlagen hatte.
Die Spekulationsteuer steht seit Jahren im steuerpolitischen Fokus. Während Steuerjuristen und Finanzwissenschaftler nahezu einhellig die umfassende Besteuerung privater Veräußerungsgewinne fordern, da sie Einkommen darstellten, warnen Praktiker vor praktischen Details einer umfassenden Besteuerung. Überdies gibt es verfassungsrechtliche Probleme: 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt, weil es erhebliche Vollzugsdefizite gegeben habe. Der Fiskus hätte keine Möglichkeit gehabt, Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen. Der Ehrliche sei der Dumme, so die Richter. Inzwischen haben Finanzgerichte auch ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung in den Folgejahren geäußert. Nun liegt die Sache beim Bundesfinanzhof, der Ende November die Angelegenheit verhandelt. Bereits 2003 scheiterte Noch-Finanzminister Hans Eichel (SPD) mit seinem Versuch, eine umfassende Besteuerung privater Veräußerungsgewinne einzuführen. Sein Steuervergünstigungsabbaugesetz wurde in weiten Teilen vom unionsdominierten Bundesrat abgelehnt.
Mit dem neuen Versuch und der 20prozentigen Pauschalsteuer will das Bundesfinanzministerium offenbar vermeiden, dass Anleger Spekulationsverluste aus Vorjahren geltend machen können. Dies wäre bei einer anonymen Abgeltungssteuer kaum praktikabel.
Die auf Anleger spezialisierte Münchner Steuerberaterin Birgit Hosemann betonte, einige ihrer Mandanten säßen noch auf sehr hohen Verlustvorträgen aus Vorjahren - Spekulationsverluste können heute nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden; sie dürfen aber vorgetragen werden und mit etwaigen Spekulationsgewinnen in Folgejahren verrechnet werden.
Unklar bliebe auch die Besteuerung von solchen Anlegern, die ihr Depot bei einer ausländischen Direktbank hätten. " Müssen diese Anleger den vollen Steuersatz zahlen?" , fragt Hosemann. Schließlich könnten Auslandsbanken nicht verpflichtet werden, Steuern an den deutschen Fiskus abzuführen.
Die Investmentfondsbranche betonte, eine Wertzuwachssteuer würde sämtliche Bemühungen, die Menschen durch langfristiges Sparen zur privaten Altersvorsorge zu motivieren, konterkarieren. Noch sei allerdings unklar, ob der Wertzuwachs seit dem Erwerb der Kapitalanlage oder ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes besteuert werden solle, sagte ein Sprecher des Branchenverbandes BVI.
Die Immobilienbranche warnte die Regierung vor einer rückwirkenden Besteuerung. " Anlegern, die ihr Geld bereits in geschlossenen Immobilienfonds angelegt haben, muss Bestandsschutz gewährt werden" , forderte Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF Verband Geschlossene Fonds.