arme Haffas
Verfasst: 08.04.2003 21:11
«Einfach irreführend und unrichtig»
München (AP) Thomas und Florian Haffa hatten sich schon wieder auf der Gewinnerstraße gesehen. Um so größer war der Schock, als das Landgericht München am Dienstag sein Urteil gegen die beiden EM.TV-Gründer verkündete: Zusammen 1,4 Millionen Euro Geldstrafe, weil sie im Sommer 2000 absichtlich falsche Umsatzzahlen veröffentlicht hatten. Mit hochrotem Kopf und verschränkten Armen verfolgte Thomas Haffa die Urteilsbegründung. «Ich bin fassungslos! Fassungslos!» sagte er beim Verlassen des Gerichtssaales.
Vor drei Jahren waren sie noch die Stars des Neuen Marktes gewesen. Umsatz und Gewinn würden verfünffacht, bald werde EM.TV den Disney-Konzern überflügeln, hatte Vorstandschef Thomas Haffa damals erklärt. Im Frühjahr 2000 meldete EM.TV eine Sensation: Den Kauf von Muppet Show, Sesamstraße und Formel-1-Rechten. Der Aktienkurs erreichte einen Höchststand von 120 Euro.
Um diese Käufe ging es in den vergangenen fünf Monaten vor dem Landgericht. Denn obwohl die Verträge erst im April und Mai 2000 wirksam wurden, verbuchten die Haffas die Umsätze schon ab Januar. «Ganz einfach irreführend und unrichtig» sei das im Halbjahresbericht ausgewiesen worden, stellte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer klar. Und auch ein Lizenzvertrag mit der Kirch-Gruppe wurde mit verbucht, obwohl er noch nicht einmal mündlich abgeschlossen war. Machte unterm Strich 200 Millionen Mark oder ein Drittel mehr Umsatz. «Dynamisches Wachstum ungebrochen», verkündete EM.TV damals.
Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und erklärt, die Haffas hätten die Anleger keineswegs täuschen wollen, sondern seien «einem schlichten Irrtum unterlegen». Thomas Haffa hatte sogar an das Gericht appelliert, Unternehmer nicht «durch permanente Ängste, in der Buchhaltung könnte etwas nicht in Ordnung sein, über Gebühr am Arbeiten zu hindern».
Doch das Gericht sah keinen Irrtum, sondern böse Absicht und Eigennutz. Florian Haffa habe die Buchhalter, die andere Zahlen gehabt hätten, gar nicht erst gefragt. «Beide Angeklagte hatten die Absicht, durch Veröffentlichung dieser Zahlen den Kurs zu beeinflussen. Da beide Angeklagte maßgebliche Aktieninhaber waren, hatten sie somit schon ein persönliches Interesse», erklärte die Vorsitzende Richterin.
Die Angeklagten hätten sich auch mit «euphorischen» Prognosen unter enormen Druck gesetzt. Sie hätten den Börsenkurs stützen wollen, um auch künftige Zukäufe mit EM.TV-Aktien bezahlen zu können. Florian Haffa habe zudem geplant, ein privates Darlehen über 30 Millionen Mark im Herbst mit dem Verkauf von EM.TV-Aktien zurückzuzahlen.
Knöringer sagte, die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von acht Monaten habe die Kammer in 240 Tagessätze Geldstrafe umgewandelt. Beide hätten Häuser in Münchner Nobellagen, Firmenbeteiligungen und Jachten oder Ferienhäuser. Thomas Haffas Vermögenslage sei «sehr gut», sein Tagessatz wurde auf den Höchstbetrag von 5.000 Euro festgesetzt. Sein Bruder Florian, der weniger EM.TV-Aktien hatte, wurde auf ein verfügbares Tageseinkommen von 1.000 Euro geschätzt. Die Verteidiger kündigten Revision an, «zwangsläufig, selbstverständlich».
«Durch den Schuldspruch sehen sich die Angeklagten zivilrechtlichen Forderungen ausgesetzt - mit welchem Erfolg, können wir nicht sagten», sagte die Richterin. Kleinanleger begrüßten das Urteil. «Das ist ein ganz großer Schritt in die richtige Richtung», sagte die Anwältin Daniela Bergdolt für die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz. Zivilprozesse würden jetzt noch nicht aufgenommen, das Urteil sei ja noch nicht rechtskräftig. Aber für die Haffas werde es schwer. Geprellte Anleger sollten «jetzt ihr Pulver trocken halten und dann klagen».
Arme Haffas nach so viel Strafgeld müssen die jetzt von der Fürsorge leben.
München (AP) Thomas und Florian Haffa hatten sich schon wieder auf der Gewinnerstraße gesehen. Um so größer war der Schock, als das Landgericht München am Dienstag sein Urteil gegen die beiden EM.TV-Gründer verkündete: Zusammen 1,4 Millionen Euro Geldstrafe, weil sie im Sommer 2000 absichtlich falsche Umsatzzahlen veröffentlicht hatten. Mit hochrotem Kopf und verschränkten Armen verfolgte Thomas Haffa die Urteilsbegründung. «Ich bin fassungslos! Fassungslos!» sagte er beim Verlassen des Gerichtssaales.
Vor drei Jahren waren sie noch die Stars des Neuen Marktes gewesen. Umsatz und Gewinn würden verfünffacht, bald werde EM.TV den Disney-Konzern überflügeln, hatte Vorstandschef Thomas Haffa damals erklärt. Im Frühjahr 2000 meldete EM.TV eine Sensation: Den Kauf von Muppet Show, Sesamstraße und Formel-1-Rechten. Der Aktienkurs erreichte einen Höchststand von 120 Euro.
Um diese Käufe ging es in den vergangenen fünf Monaten vor dem Landgericht. Denn obwohl die Verträge erst im April und Mai 2000 wirksam wurden, verbuchten die Haffas die Umsätze schon ab Januar. «Ganz einfach irreführend und unrichtig» sei das im Halbjahresbericht ausgewiesen worden, stellte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer klar. Und auch ein Lizenzvertrag mit der Kirch-Gruppe wurde mit verbucht, obwohl er noch nicht einmal mündlich abgeschlossen war. Machte unterm Strich 200 Millionen Mark oder ein Drittel mehr Umsatz. «Dynamisches Wachstum ungebrochen», verkündete EM.TV damals.
Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und erklärt, die Haffas hätten die Anleger keineswegs täuschen wollen, sondern seien «einem schlichten Irrtum unterlegen». Thomas Haffa hatte sogar an das Gericht appelliert, Unternehmer nicht «durch permanente Ängste, in der Buchhaltung könnte etwas nicht in Ordnung sein, über Gebühr am Arbeiten zu hindern».
Doch das Gericht sah keinen Irrtum, sondern böse Absicht und Eigennutz. Florian Haffa habe die Buchhalter, die andere Zahlen gehabt hätten, gar nicht erst gefragt. «Beide Angeklagte hatten die Absicht, durch Veröffentlichung dieser Zahlen den Kurs zu beeinflussen. Da beide Angeklagte maßgebliche Aktieninhaber waren, hatten sie somit schon ein persönliches Interesse», erklärte die Vorsitzende Richterin.
Die Angeklagten hätten sich auch mit «euphorischen» Prognosen unter enormen Druck gesetzt. Sie hätten den Börsenkurs stützen wollen, um auch künftige Zukäufe mit EM.TV-Aktien bezahlen zu können. Florian Haffa habe zudem geplant, ein privates Darlehen über 30 Millionen Mark im Herbst mit dem Verkauf von EM.TV-Aktien zurückzuzahlen.
Knöringer sagte, die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von acht Monaten habe die Kammer in 240 Tagessätze Geldstrafe umgewandelt. Beide hätten Häuser in Münchner Nobellagen, Firmenbeteiligungen und Jachten oder Ferienhäuser. Thomas Haffas Vermögenslage sei «sehr gut», sein Tagessatz wurde auf den Höchstbetrag von 5.000 Euro festgesetzt. Sein Bruder Florian, der weniger EM.TV-Aktien hatte, wurde auf ein verfügbares Tageseinkommen von 1.000 Euro geschätzt. Die Verteidiger kündigten Revision an, «zwangsläufig, selbstverständlich».
«Durch den Schuldspruch sehen sich die Angeklagten zivilrechtlichen Forderungen ausgesetzt - mit welchem Erfolg, können wir nicht sagten», sagte die Richterin. Kleinanleger begrüßten das Urteil. «Das ist ein ganz großer Schritt in die richtige Richtung», sagte die Anwältin Daniela Bergdolt für die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz. Zivilprozesse würden jetzt noch nicht aufgenommen, das Urteil sei ja noch nicht rechtskräftig. Aber für die Haffas werde es schwer. Geprellte Anleger sollten «jetzt ihr Pulver trocken halten und dann klagen».
Arme Haffas nach so viel Strafgeld müssen die jetzt von der Fürsorge leben.
