Steuerbehörde
Verfasst: 25.04.2002 09:04
Achtung! Die Behörde, die keiner kennt, macht Sie zum
gläsernen Bürger
In Bonn-Beuel residiert eine wenig bekannte Behörde mit rund 1.300 Beschäftigten: das Bundesamt für Finanzen. Im Finanzamts-Insider-Jargon wird es die „Behörde, die keiner kennt“ genannt. Ihre Aufgabe besteht darin, sämtliche Adressen aller Personen zu erfassen, die – in welcher Form auch immer – mit Steuern in Verbindung gebracht werden. Die Sammelleidenschaft ist auf eine Weisung von Bundesfinanzminister Hans Eichel
vom Anfang 2001 zurückzuführen. Ergebnis ist eine totale Erfassung aller Steuerbürger, ohne dass dazu ein konkreter
Anlass vorliegt. Beispiellos in Europa entsteht hier eine gigantische Behörde für Fahndungen und Prüfungen in Steuersachen. Seit Jahresanfang obliegt dem Bundesamt für Finanzen ergänzend die Koordination bei Steuerfahndungen
und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen. Auf die zentral gesammelten Datennetze erhalten jetzt die
Landesfinanzämter online Zugriff. Daneben besteht eine Datenbank mit dem illustren Namen „Zauber“ für alle
Fälle, in denen bereits Strafverfahren eingeleitet wurden.
Diese Behörde führt zudem alle Informationen über Zinsen und Dividenden von Ihnen als Anleger zusammen und gleicht diese mit der Höhe Ihrer Freistellungsaufträge ab. Ziel ist die Suche nach nicht versteuerten Kapitaleinkünften. Neuester Datenpool ist ein Archiv über strafrechtliche Vorermittlungen, also über noch als unschuldig geltende Personen. Unglaublich: Hier fehlt sogar die entsprechende Rechtsgrundlage für die Sammelwut.
Fiskus und bestimmten Politikern geht es hier nicht um Steuergerechtigkeit – das ganze System steht inzwischen Kopf und bestraft gerade Leistungsträger empfindlich.
„Mit diesem Gesetz erreichen wir ein Maß an Überwachung, das die Stasi nie erreicht hat. Es ist höchste Zeit, dass dem Einhalt geboten wird.“ (Hartmut Schauerte, Präsident des Westfälischen Genossenschaftsverbandes)
Der Entwurf des „Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes“
soll den Überwachungsstaat massiv ausgebauen. Sie werden
in aller Konsequenz zum „gläsernen Bürger“. Ganz versteckt wird die systematische Durchrasterung von Bankkonten eingeführt. Das Schockierende ist: Kaum jemand regt sich darüber auf!
Durch Konten-Screening, auch Monitoring genannt, soll das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Möglichkeit erhalten, Stammdaten (Name, Alter und Nationalität; aber
noch keine Kontostände oder Geldbewegungen) automatisch und verdeckt aus Computern abzufragen. Die Rasterfahndung verpflichtet darüber hinaus die gesamte Finanzbranche,
in Eigeninitiative regelmäßig sämtliche Kunden durchzumustern. Banken sind demnach verpflichtet, Sicherungsprogramme einzuführen, die bei
angeblich zweifelhaften oder ungewöhnlichen Bewegungen eines Kontos automatisch Alarm schlagen. Haben
beispielsweise Selbständige oder Gewerbetreibende unerwartet hohe Zuflüsse durch einen größeren Auftrag oder die Veräußerung von Anlagevermögen, so gilt man auf Anhieb als verdächtig und muss sich rechtfertigen. Und dieser Zugriff auf Ihre höchstpersönlichen Daten erfolgt ohne jeden
Anlass sowie ohne Zustimmung eines Richters.
gläsernen Bürger
In Bonn-Beuel residiert eine wenig bekannte Behörde mit rund 1.300 Beschäftigten: das Bundesamt für Finanzen. Im Finanzamts-Insider-Jargon wird es die „Behörde, die keiner kennt“ genannt. Ihre Aufgabe besteht darin, sämtliche Adressen aller Personen zu erfassen, die – in welcher Form auch immer – mit Steuern in Verbindung gebracht werden. Die Sammelleidenschaft ist auf eine Weisung von Bundesfinanzminister Hans Eichel
vom Anfang 2001 zurückzuführen. Ergebnis ist eine totale Erfassung aller Steuerbürger, ohne dass dazu ein konkreter
Anlass vorliegt. Beispiellos in Europa entsteht hier eine gigantische Behörde für Fahndungen und Prüfungen in Steuersachen. Seit Jahresanfang obliegt dem Bundesamt für Finanzen ergänzend die Koordination bei Steuerfahndungen
und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen. Auf die zentral gesammelten Datennetze erhalten jetzt die
Landesfinanzämter online Zugriff. Daneben besteht eine Datenbank mit dem illustren Namen „Zauber“ für alle
Fälle, in denen bereits Strafverfahren eingeleitet wurden.
Diese Behörde führt zudem alle Informationen über Zinsen und Dividenden von Ihnen als Anleger zusammen und gleicht diese mit der Höhe Ihrer Freistellungsaufträge ab. Ziel ist die Suche nach nicht versteuerten Kapitaleinkünften. Neuester Datenpool ist ein Archiv über strafrechtliche Vorermittlungen, also über noch als unschuldig geltende Personen. Unglaublich: Hier fehlt sogar die entsprechende Rechtsgrundlage für die Sammelwut.
Fiskus und bestimmten Politikern geht es hier nicht um Steuergerechtigkeit – das ganze System steht inzwischen Kopf und bestraft gerade Leistungsträger empfindlich.
„Mit diesem Gesetz erreichen wir ein Maß an Überwachung, das die Stasi nie erreicht hat. Es ist höchste Zeit, dass dem Einhalt geboten wird.“ (Hartmut Schauerte, Präsident des Westfälischen Genossenschaftsverbandes)
Der Entwurf des „Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes“
soll den Überwachungsstaat massiv ausgebauen. Sie werden
in aller Konsequenz zum „gläsernen Bürger“. Ganz versteckt wird die systematische Durchrasterung von Bankkonten eingeführt. Das Schockierende ist: Kaum jemand regt sich darüber auf!
Durch Konten-Screening, auch Monitoring genannt, soll das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Möglichkeit erhalten, Stammdaten (Name, Alter und Nationalität; aber
noch keine Kontostände oder Geldbewegungen) automatisch und verdeckt aus Computern abzufragen. Die Rasterfahndung verpflichtet darüber hinaus die gesamte Finanzbranche,
in Eigeninitiative regelmäßig sämtliche Kunden durchzumustern. Banken sind demnach verpflichtet, Sicherungsprogramme einzuführen, die bei
angeblich zweifelhaften oder ungewöhnlichen Bewegungen eines Kontos automatisch Alarm schlagen. Haben
beispielsweise Selbständige oder Gewerbetreibende unerwartet hohe Zuflüsse durch einen größeren Auftrag oder die Veräußerung von Anlagevermögen, so gilt man auf Anhieb als verdächtig und muss sich rechtfertigen. Und dieser Zugriff auf Ihre höchstpersönlichen Daten erfolgt ohne jeden
Anlass sowie ohne Zustimmung eines Richters.