Re: Bargeldlos
Verfasst: 05.05.2025 09:58
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In Spanien wird die Nutzung von Geldautomaten zum Risiko
norberthaering.de
4. 05. 2025 | Die Kriminalisierung der Bargeldnutzung in Europa wird auf eine neue Stufe gehoben. Vorreiter ist wieder einmal Spanien. Wer mehr als 3.000 Euro seines Geldes von der Bank abhebt, muss dies Tage vorher beim Staat anmelden, sonst riskiert er hohe Strafen. Wer zu oft weniger als 3.000 Euro abhebt gerät ins Visier der Strafverfolger. Das allgemeine Vermögensregister rückt näher und unser Geld wird im Bankensystem eingesperrt.
Wer in Spanien 3.000 Euro oder mehr von seiner Bank abheben will, wird behandelt als wolle er mit Kriegswaffen handeln. Er muss aufgrund einer neuen Verordnung der Steuerbehörde Agencia Tributaria diese Absicht mindestens 24 Stunden vorher elektronisch anmelden, bei Beträgen über 100.000 Euro 72 Stunden vorher (Quellen: Englisch; Spanisch). Dabei muss man einen Verwendungszweck für das Bargeld angeben. Ohne Beleg über die Anmeldung darf die Bank das Geld nicht auszahlen. Wer die Vorschrift missachtet oder durch wiederholte Abhebungen kleinerer Beträge umgeht, riskiert eine Strafe von mindestens 600 Euro und höchstens 150.000 Euro. Was die Banken und Behörden noch als normal und was als Umgehung werten, weiß man dabei nicht, sodass schon mittlere Bargeldabhebungen im Wiederholungsfall zum Risiko werden.
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In Spanien wird die Nutzung von Geldautomaten zum Risiko
norberthaering.de
4. 05. 2025 | Die Kriminalisierung der Bargeldnutzung in Europa wird auf eine neue Stufe gehoben. Vorreiter ist wieder einmal Spanien. Wer mehr als 3.000 Euro seines Geldes von der Bank abhebt, muss dies Tage vorher beim Staat anmelden, sonst riskiert er hohe Strafen. Wer zu oft weniger als 3.000 Euro abhebt gerät ins Visier der Strafverfolger. Das allgemeine Vermögensregister rückt näher und unser Geld wird im Bankensystem eingesperrt.
Wer in Spanien 3.000 Euro oder mehr von seiner Bank abheben will, wird behandelt als wolle er mit Kriegswaffen handeln. Er muss aufgrund einer neuen Verordnung der Steuerbehörde Agencia Tributaria diese Absicht mindestens 24 Stunden vorher elektronisch anmelden, bei Beträgen über 100.000 Euro 72 Stunden vorher (Quellen: Englisch; Spanisch). Dabei muss man einen Verwendungszweck für das Bargeld angeben. Ohne Beleg über die Anmeldung darf die Bank das Geld nicht auszahlen. Wer die Vorschrift missachtet oder durch wiederholte Abhebungen kleinerer Beträge umgeht, riskiert eine Strafe von mindestens 600 Euro und höchstens 150.000 Euro. Was die Banken und Behörden noch als normal und was als Umgehung werten, weiß man dabei nicht, sodass schon mittlere Bargeldabhebungen im Wiederholungsfall zum Risiko werden.
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