Dass man sich bei entsprechender Beharrlichkeit und Ausdauer auch als
einzelner kleiner Kunde gegen ein Großunternehmen durchsetzen kann,
bewies auf eindrucksvolle Weise Michael B. aus München. Nachdem die T-Com, wie sich die deutsche Telekom nun nennt, es längere Zeit nicht geschafft hatte, ein defektes DSL -Modem auszutauschen, kündigte er am 19. März 2002 fristlos seinen DSL-Anschluss. Die Kündigung bestätigte das Unternehmen am 10.4.2002, buchte aber weiter emsig Gebühren vom Konto des Kunden ab.
Trotz mehrfacher Beschwerden und anders lautender Zusagen der Hotline
erhielt Michael B. sein Geld nicht zurück. Deshalb veranlasste er schließlich über einen Rechtsanwalt die Zustellung eines Mahnbescheids. Das
Unternehmen widersprach, weshalb es am 11. Februar 2003 zum Prozess vor
dem Münchner Amtsgericht kam. Das Gericht verurteilte die T-Com zur
Rückzahlung der zu Unrecht eingezogenen Beträge nebst Zinsen und zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits.
Die kassierten Gebühren überwies die T-Com, die Kosten für den
Rechtsstreit jedoch nicht. "Bitte haben Sie Verständnis, wenn Zahlungen unseres Unternehmens etwas Zeit in Anspruch nehmen", schrieb die T-Com
Mitarbeiterin Birgit B. am 30. Juni 2003 an den Rechtsanwalt von Michael B. "Der Grund liegt darin, dass grundsätzlich mehrere Stellen, die zum Teil an verschiedenen Orten tätig sind, mit der Bezahlung befasst sind."
Der Kunde wartete noch sechs Wochen, dann war seine Geduld erschöpft.
Mitte August beauftragte er über seinen Rechtsanwalt einen
Gerichtsvollzieher, das ausstehende Geld einzutreiben. Doch dieser kehrte am 29. August 2003 unverrichteter Dinge zurück. "Pfändbare Gegenstände konnten in den Geschäftsräumen nicht vorgefunden werden", schrieb er dem Anwalt.
Daraufhin beantragte der Anwalt am 9. September 2003 "die Vorlage des
Vermögensverzeichnisses und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
gemäß Paragraph 807 ZPO" beim Vollstreckungsgericht München. Aus den
ursprünglich von der T-Com geforderten 58,35 Euro waren durch Pfändungs-,
Gerichts- und Anwaltskosten unterdessen 138,28 Euro geworden.
Am 3. Februar 2004 machte sich Obergerichtsvollzieher Kranz K. auf den
Weg in das Büro der T-Com in der Münchner Sonnenstraße. Eine
Handkasse, aus der man die Forderung hätte begleichen können, gab es dort nicht. Also pfändete er zwei Laserdrucker von Oki und einen
Infotec-Kopierer Modell 4220MF. Sollte die T-Com die durch den erneuten
Besuch des Gerichtsvollziehers auf 151,25 Euro gestiegene Forderung
nicht bis zum 17. Februar beglichen haben, werden die Geräte am 26. Februar um 9:15 Uhr im Münchner Versteigerungslokal in der Schragenhofstraße versteigert ...
Tja!

Grüße von T.