Quelle: Föhrenbergerkreis Finanzwirtschaft
Spareinlagen besichern Kreditausfälle. Neue Erkenntnisse zur Bankenbetriebswirtschaftslehre*
Geschrieben von hkarner am 20. Januar 2012
Stellungnahme des Föhrenbergkreises AK Finanzwirtschaft zu Aussagen der Notenbank und eines Bank CEOs
Frage: Als ich es in der Zeitung las (Presse, SN …) dachte ich zuerst an einen Druckfehler. Als Treichl das dann auch noch „Im Zentrum“ behauptet hat und niemand widersprochen hat, konnte ich es nicht fassen:
Treichl behauptet allen Ernstes, dass das Ost-Engagement der Erste Group kein Risiko bedeutet, weil die Kredite mit entsprechenden lokalen Einlagen unterlegt sind.
Zitat in der Presse: „In Tschechien und der Slowakei haben wir Kredite ausschließlich mit Einlagen aus diesen Ländern finanziert. Ich sehe nicht, wie das die Bonität Österreichs gefährden könnte.“ Ja was heißt denn das? Dass tschechische und slowakische Sparer für Kredite haften, die nicht mehr zurückbezahlt werden? So einfach ist es ja wohl nicht, oder?
Antwort: Natürlich läuft das nicht so – es wäre ja auch fatal, wenn ich als Sparer für Kredite haften muss, welche die Bank vergibt. Einleger haften nie für die Aktiva der Bank, im Gegenteil: die Bank haftet mit ihren gesamten Nettoaktiven für die Einlagen und da spielt es praktisch auch keine Rolle, in welcher rechtlichen Einheit (Mutter- oder Tochtergesellschaft) Vermögen bzw. Einlagen sich befinden. Im Insolvenzfall sind allerdings die Einlagen gefährdet. Es gibt wohl auch in Tschechien und in der Slowakei für diesen Fall eine Einlagensicherung. In dem Fall trifft es halt dann die dortigen Steuerzahler.
Frage: Und was ist das überhaupt für eine Logik: macht es die Situation besser, wenn nicht die österreichischen, sondern „nur“ die tschechischen und slowakischen Sparer betroffen sind?
Antwort: Die slowakischen und/oder tschechischen Sparer bzw. Steuerzahler können nur bei einer Insolvenz des Kreditinstituts betroffen sein. Da dies aber isoliert für eine Tochtergesellschaft undenkbar ist, wären damit aber auch Österreichs Staatshaushalt oder Steuerzahler wieder einmal gefordert.
Frage: Wie wäre der Ablauf, wenn – sagen wir mal – 30 Prozent der Kredite in diesen Ländern als uneinbringlich abgeschrieben werden müssen? Gehe ich recht in der Annahme, dass im Falle des Ausfalls von Krediten natürlich die Bonität Österreichs betroffen ist, weil eine Aufrechnung mit Spareinlagen (systemisch, politisch …) gar nicht möglich ist und die Republik Österreich einspringen muss, um die Pleite der Bank zu verhindern (wie bei der Hypo Alpe Adria)? Oder wird tatsächlich auf die Spareinlagen zurückgegriffen (und für die Sparer gilt die nationale Einlagensicherung)? Das würde dann ja bedeuten, dass der (tschechische, slowakische …) Staat für die Spareinlagen haftet, oder? Wäre dann die Bonität Tschechiens oder der Slowakei gefährdet?
Antwort: Sie haben natürlich völlig recht – es ist schon erstaunlich welch merkwürdige Meinungen heutzutage selbst ein Bankdirektor unhinterfragt von sich geben kann!
Wenn also bei einer österreichischen Bankentochter im Ausland 30 % der Kredite faul werden, kann sie selbstverständlich die Verluste nicht einfach auf die Einlagen Ihrer Kunden umbuchen und damit ihren Einlegern anlasten (die würden sich schön bedanken (!) und zu recht umgehend die Staatsanwaltschaft, die Bankenaufsicht und sicher auch das Finanzministerium einschalten). Die Bankentocher würde sofort unter Zwangsaufsicht/-Verwaltung gestellt und in letzter Konsequenz würde ihr die Bankenkonzession entzogen. Diese Vorstellung ist allerdings so absurd, dass es dazu gar nicht kommen wird.
Das wahrscheinliche Szenario läuft folgendermaßen ab: Die Tochtergesellschaft macht Verluste – die Mutter muss, will sie nicht ihren eigenen Ruf gefährden, eine Lösung finden – etwa nach dem folgenden Muster:
Es erfolgen Sanierungsbemühungen – Restrukturierungen etc. etc.
Es werden Interessenten für die Tochter gesucht
Weitere Mittel werden zur Verfügung gestellt – die Unterstützung durch lokale Notenbank wird als notwendig und gerechtfertigt erachtet und daher gefordert (Unterstützung scheitert – wie immer in solchen Fällen!)
Wenn Sanierung und/oder Verkauf scheitern, muss die Mutter wohl oder übel sämtliche finanziellen Lasten übernehmen. Ist sie dazu nicht (mehr) in der Lage, wird wieder der österreichische Staat einspringen müssen. Natürlich könnte rein rechtlich die Mutter auch die Tochtergesellschaft in Konkurs gehen lassen (dann würde das obige Szenario eintreten – mit Einlagensicherung usw.) aber das ist wirklich nur rein theoretisch, denn stellen Sie sich einmal vor, eine österreichische Muttergesellschaft würde eine ausländische Tochtergesellschaft in Konkurs schicken – die Folgen für den Gesamtkonzern wären katastrophal – er würde es wirtschaftlich nicht überleben! Gerade im so sensiblen Finanzbereich ist das Vertrauen der Anleger in die Sicherheit ihrer Veranlagung von entscheidender Bedeutung. Die Nichthonorierung von Anlegergeldern – und seien sie in einer noch so unbedeutenden Tochtergesellschaft veranlagt oder betreffen sie einen noch so unbedeutenden Betrag – bedeutet für ein Kreditinstitut jedenfalls den Todesstoß.
Frage: Und hat Treichl das nicht verstanden?
Antwort: Es ist schwer vorstellbar, dass er dies nicht verstanden hätte. Vorzuwerfen ist ihm allenfalls, dass er nicht klargestellt hat, dass Finanzierung und Haftung zwei verschiedene paar Schuhe sind. Dieses Missverständnis hat ja nun offensichtlich dazu geführt, dass selbst sogenannte Qualitätszeitungen die Meinung vertreten, Österreich hätte keine Probleme mehr mit sogenannten Ostkrediten, wenn sie nur lokal finanziert wären. (Eric Frey im Standard: „“Nun stimmt es, dass ein Großteil der im Osten vergebenen Kredite durch lokale Einlagen gedeckt ist.“
http://derstandard.at/1326503010478/Kom ... ikaGroup=1)
Selbst die Notenbank und FMA glauben beruhigen (wen?) zu können, wenn Kreditwachstum von Tochterbanken an lokale Refinanzierung gekoppelt würde. Was hat bitte die Finanzierung mit der Werthaltigkeit von Krediten und damit mit der Solvenz der Tochterbanken zu tun?
Die Presseaussendung der OeNB zum Thema vom 21. 11. 2011: FMA und OeNB erarbeiten Maßnahmenpaket zur Stärkung der Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle österreichischer Banken.
„Zur Stärkung der Refinanzierungsstruktur der Tochterbanken wird das künftige Kreditwachstum an das Wachstum der nachhaltigen lokalen Refinanzierung (hauptsächlich über lokale Einlagen, aber auch über lokale Emissionstätigkeit und „Supranational Funding“, etwa via EBRD oder EIB) geknüpft. Das Verhältnis von Krediten zu diesen lokalen Refinanzierungen (d. h. eine diesbezüglich erweiterte Loan-to-Deposit-Ratio) wird somit künftig im Neugeschäft mit 110% gedeckelt“ .
Noch eine Frage dazu: Was hat das mit NACHHALTIGKEIT zu tun?!? Wie ein “nachhaltiges Geschäftsmodell für Banken” aussieht, könnte man an den so genannten Alternativbanken (GLS-Bank, Steyler-Bank, Triodos-Bank …) sehen! Die inflationäre Verwendung des positiv besetzten Begriffs “Nachhaltigkeit” erfolgt hier mit einer manipulativen Absicht.
* zur Beruhigung der Bankaktionäre – es haftet also nicht mehr das Eigenkapital sondern in Weiterentwicklung ihrer bail-out Strategien wieder einmal der Steuerzahler und zwar gleich zweifach, einmal für direkte und indirekte bail-out Kosten über diverse „Sparpakete“ und zum zweiten über „Haftungen“ für Kreditausfälle
Dasselbe ist nicht das Gleiche.