Steuerliche Aspekte bei thes. Fonds

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Drew Bledsoe

Steuerliche Aspekte bei thes. Fonds

Beitrag von Drew Bledsoe »

Angenommen, ich habe im Dezember noch etwas Luft bei meinen Zinsfreistellung-Aufträgen. Da im nächsten Jahr gekürzt wird von 1421€ auf 801€, wäre folgendes sinnvoll: Mitte/Ende Dezember Verkauf alle meiner bei Ebase gelagerten thesaurierenden Fondsanteile und 1 oder 2 Tage später Rückkauf der Anteile (jeweils mit 100% Depotrabatt)?
Danke im Voraus!
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BOERSEN-RAMBO
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Re: Steuerliche Aspekte bei thes. Fonds

Beitrag von BOERSEN-RAMBO »

Drew Bledsoe hat geschrieben:Angenommen, ich habe im Dezember noch etwas Luft bei meinen Zinsfreistellung-Aufträgen. Da im nächsten Jahr gekürzt wird von 1421€ auf 801€, wäre folgendes sinnvoll: Mitte/Ende Dezember Verkauf alle meiner bei Ebase gelagerten thesaurierenden Fondsanteile und 1 oder 2 Tage später Rückkauf der Anteile (jeweils mit 100% Depotrabatt)?
Danke im Voraus!

i don`t know !
aber ein versierter steuerberater wie fondsfan wird diese question mit LINKS beantworten können ! :wink:
Drew Bledsoe

Beitrag von Drew Bledsoe »

@Rambo: danke für die Antwort! In einem anderen Forum hat mir inzwischen freundlicherweise jemand eine umfassende Auskunft gegeben.
Igor

Beitrag von Igor »

Thesaurierende Fonds

Bei thesaurierenden Fonds (wiederanlegende Fonds) gilt der thesaurierte Ertrag mit Ablauf des Fondsgeschäftsjahres als zugeflossen. Obwohl Sie keine Ausschüttung erhalten, müssen Sie diesen Betrag in Ihrer Steuererklärung angeben. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen thesaurierenden Fonds handelt.

Der Ausweis von Fondserträgen erfolgt in der Zeile „Investmentanteile“, Zeile 8 und 23 der Anlage KAP, wenn es sich um inländische Fonds handelt. Bei ausländischen Fonds steht der Ertrag in der Zeile „Erträge aus ausländischen Investmentanteilen (Auslandinvestment-Gesetz)“, Zeile 33 Anlage KAP.

Das erste Problem liegt darin, daß der thesaurierte Ertrag möglicherweise überhaupt nicht auf Ihrer Jahresbescheinigung ausgewiesen ist. Denn die Banken müssen Anfang des Jahres mit den ihnen vorliegenden Informationen die Jahresbescheinigung erstellen. Da die Fondsgesellschaften allerdings bis zu vier Monate Zeit haben, Ihre steuerlichen Erträge zu veröffentlichen, ist es nicht auszuschließen, daß Ihre Bank diese Erträge auf der Jahresbescheinigung unterschlägt.

Wenn Sie thesaurierende Fonds in Ihrem Depot haben, müssen Sie daher selbst prüfen, ob die Erträge auf der Jahresbescheinigung enthalten sind. Ansonsten geben Sie diese Beträge zusätzlich in Ihrer Steuererklärung an. Noch problematischer wird es, wenn Sie einen ausländischen thesaurierenden Fonds im Jahr 2005 verkauft haben. Der Grund: Beim Kauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds bezahlen Sie sogenannte akkumulierte thesaurierte Erträge im Kaufpreis mit. Beim Verkauf wird der bezahlte akkumulierte thesaurierte Ertrag vom aktuellen Ertrag abgezogen und nur die Differenz der Zinsabschlagsteuer unterworfen.

Beispiel:
Akkumulierter thesaurierter Ertrag beim Verkauf am 22.4.2005: 25 Euro pro Anteil
Akkumulierter thesaurierter Ertrag beim Kauf am 16.8.2000: 10 Euro pro Anteil

Wenn Sie 100 Anteile verkaufen, werden somit 1.500 Euro der Zinsabschlagsteuer unterworfen.


Angenommen der Fonds hat an seinem Geschäftsjahresende, dem 31.3.2005, 3,50 Euro thesauriert, so müssen Sie nur 350 Euro versteuern. Falls das Geschäftsjahr nach dem 22.4. endet, haben Sie im Jahr 2005 überhaupt keine Erträge aus diesem Fonds zu versteuern. Auch hier ist zu befürchten, daß die Bank Ihnen 1.500 Euro anstelle der eigentlich korrekten 350 Euro auf der Jahresbescheinigung ausweist.

Gerade bei ausländischen thesaurierenden Fonds müssen Sie unbedingt prüfen, ob auf der Jahresbescheinigung der richtige Kapitalertrag ausgewiesen ist. Ist der Betrag zu hoch, dürfen Sie diesen auf gar keinen Fall in Ihrer Steuererklärung angeben.

(faz.net)
Drew Bledsoe

Re: Steuerliche Aspekte bei thes. Fonds

Beitrag von Drew Bledsoe »

Drew Bledsoe hat geschrieben:Angenommen, ich habe im Dezember noch etwas Luft bei meinen Zinsfreistellung-Aufträgen. Da im nächsten Jahr gekürzt wird von 1421€ auf 801€, wäre folgendes sinnvoll: Mitte/Ende Dezember Verkauf alle meiner bei Ebase gelagerten thesaurierenden Fondsanteile und 1 oder 2 Tage später Rückkauf der Anteile (jeweils mit 100% Depotrabatt)?

Es funktioniert in der Tat: der Freistellungsauftrag wird autom. reduziert und der Speku-Gewinn für 2006 erhöht sich. Dafür hat man dann wieder etwas mehr Luft für 2007.
Drew Bledsoe

Beitrag von Drew Bledsoe »

Meine Frage an EBASE :

in meinem Depotauszug vom 8.1.08 ist ein verbleibender Freistellungsauftrag von 327,89 Eu vermerkt.
Dem nach gehe ich davon aus, dass mir nach dem Verkauf der Position xx am 7.1.08 ein Freibetrag i. H. v. 142,73 Eu abgezogen wurde, was mir aber angesichts einer Halte-dauer von nur ca 4 Monaten und einer Höhe dieser Depot-position von ca 2400 Eu deutlich zu hoch erscheint. Bitte überprüfen.

Atnwort:
Beim Verkauf Ihrer Depotposition xx wurde Ihr Freistellungsauftrag mit EUR 142,73 belastet.
Bei Verkäufen von Fondsanteilen von ausländisch thesaurierenden Fonds muss die ebase zum Zeitpunkt des Verkaufs einen Kapitalertragsteuerabzug vornehmen. Die Kapitalertragsteuer beträgt 30% der Summe aus den kumulierten thesaurierten Erträgen des Fonds und -ab 1.1.2005- den im Rücknahmepreis enthaltenen Zwischengewinnen des laufenden Fondsgeschäftsjahres und wird vom Verkaufspreis einbehalten. Wurden die Fondsanteile von der ebase für den Anleger erworben, stellen nur die während der Besitzzeit der Anteile im Depot bei der ebase zugeflossenen thesaurierten Erträge dieses Fonds (so genannte kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge - kaE) die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug dar. Hiermit soll eine Gleichbehandlung mit inländischen thesaurierenden Fonds erreicht werden, die ja bereits zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Kapitalertagsteuerabzug vornehmen müssen.
Beispiel: Ein Anleger (ohne Freistellungsauftrag) hält für 4 Jahre 100 Anteile an einem ausländischen thesaurierenden Fonds, bevor er diese in 2005 veräußert. Der während der Besitzdauer kumulierte thesaurierte Ertrag beläuft sich auf 4 EUR je Anteil, der Zwischengewinn zum Verkaufszeitpunkt auf 0,50 EUR je Anteil. Der Anleger erzielt einen Veräußerungserlös von 2.000 EUR. Er hat weder Freistellungsauftrag noch eine NV-Bescheinigung vorgelegt. Ebase hat in diesem Fall auf der Summe aus kaE und Zwischengewinn in Höhe von 450 EUR (d.s. 30% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer) zu berechnen und vom Verkaufspreis einzubehalten. Der Anleger erhält nur den Restbetrag des Verkaufspreises von 1.857,87 EUR vergütet und eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer.
Wichtig: Werden die Anteile nicht über die ebase erworben sondern eingeliefert, werden die seit dem 01.01.1994 (bzw. ab dem Auflagedatum des Fonds) aufgelaufenen kaE für den Kapitalertragsteuerabzug herangezogen (Hintergrund: Die ebase kann die Besitzzeit nicht nachprüfen).


Scheint so daß Ebase korrekt abgerechnet hat. Aber 142,73 sind fast 6 % von 2400. Und das bei nur 4 Mon. Haltedauer! ???
thallo
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Beitrag von thallo »

Evt. liegt es daran, dass EBASE noch keine Informationen zu den ausschüttungsgleichen Erträgen für das Geschäftsjahr 2007 (z.B. bei einem Geschäftsabschluss am 31.12.07) hatte. Fällt der Geschäftsabschlusstermin in die Periode der Haltedauer und liegt noch kein Geschäftsbericht vor, so kommt es wohl zu einer Pauschalbesteuerung.
Mfg thallo
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oegeat
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Beitrag von oegeat »

Drew Bledsoe hat geschrieben:@Rambo: danke für die Antwort! In einem anderen Forum hat mir inzwischen freundlicherweise jemand eine umfassende Auskunft gegeben.
dann sei so gut und kopier es hier her !

DANKE
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Alle meine Beträge sind nur meine private Meinung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar oder sind Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder anderen Finanzmarktinstrumenten.
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte: evtl. sind besprochene Wertpapiere in meinem privaten Depot enthalten
Igor

Beitrag von Igor »

thallo hat geschrieben:Evt. liegt es daran, dass EBASE noch keine Informationen zu den ausschüttungsgleichen Erträgen für das Geschäftsjahr 2007 (z.B. bei einem Geschäftsabschluss am 31.12.07) hatte. Fällt der Geschäftsabschlusstermin in die Periode der Haltedauer und liegt noch kein Geschäftsbericht vor, so kommt es wohl zu einer Pauschalbesteuerung.

Auch meine Vermutung. Das Problem hatte ich nämlich im Januar 2007 bei dem Verkauf von Dachfonds-Anteilen.
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